Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Roßlau westlich des Gewerbegebiets Ost.
Es sind ein allgemeines Wohngebiet und ein Sondergebiet gemäß § 4 und § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 5,2 MB]
Begründung [PDF | 0,3 MB]
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10. Dezember 1992 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im amtlichen Verkündungsblatt der Stadt Roßlau ist der Bebauungsplan am 21. September 1993 in Kraft getreten.
Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 178 "Waldesruh" 1. Änderung treten außer Kraft.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sachgebiet Städtebau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.