Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Roßlau westlich des Gewerbegebiets Ost.
Es sind ein allgemeines Wohngebiet und ein Sondergebiet gemäß § 4 und § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen festgesetzt.
Textbebauungsplan (umfasst ausschliesslich Änderungen an textlichen Festsetzungen) [PDF | 1 KB]
Der Stadtrat hat am 18. September 1997 die 1. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 20. November 1997 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sachgebiet Städtebau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.