Das Plangebiet befindet sich im Kreuzungsbereich Damaschkestraße/Kreuzbergstraße ca. 4 km südlich des Stadtzentrums von Dessau.
Für eine Festsetzung der Art der baulichen Nutzung besteht im vorliegenden, sogenannten einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) kein Regelungsbedarf. Der Verzicht auf die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung entspricht der städtebaulichen Zielstellung: Absicherung, respektive Fortentwicklung der vorhandenen Einzelhandelsnutzungen.
Planzeichnung [PDF | 2,3 MB]
Begründung [PDF | 1,1 MB]
Der Stadtrat hat am 18. Juli 2012 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage DR/BV/126/2012/VI-61). Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 08/2012 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 28. Juli 2012 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.