Das Plangebiet ist Bestandteil des Gewerbegebietes Dessau-Mitte, eines historisch gewachsenen Standortes der Dessauer Industrie westlich der Bahnlinie Dessau-Leipzig. Es wird im Nordwesten durch den Bebauungsplan 101-H 1. Änderung (rechtswirksam), im Osten durch die Seelmannstraße und die sich anschließenden Bebauungspläne 101-G1 (rechtswirksam) sowie 101-G3 (rechtswirksam) und im Süden durch die Argenteuiler Straße begrenzt.
Es sind Mischgebiete, Gewerbegebiete, eingeschränkte Gewerbegebiete und eingeschränkte Industriegebiete gemäß §§ 6, 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 7,0 MB]
Begründung [PDF | 1,6 MB]
Der Stadtrat hat am 10. April 2002 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2003 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 26. Mai 2002 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.