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Entwicklungssatzung für Kochstedt wird teilweise aufgehoben

Die Stadt Dessau-Roßlau plant, die Entwicklungssatzung für das ehemalige Kasernengelände in Kochstedt weitgehend aufzuheben. Die städtebauliche Entwicklung des rund 68 Hektar großen Gebiets ist nahezu abgeschlossen. Offen ist lediglich noch der Bau des Wendehammers.

Die Schlussabrechnung mit dem Fördermittelgeber ist bereits erfolgt. Da die Ziele der Entwicklungsmaßnahme in weiten Teilen des Gebiets erreicht wurden, soll die Satzung gemäß § 169 Absatz 1 Nummer 8 des Baugesetzbuches teilweise aufgehoben werden.

Erfolgreiche Entwicklung zur Waldsiedlung Kochstedt

Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Kasernengelände Dessau-Kochstedt“ wurde als langfristiger Prozess angelegt. Seit der Bekanntmachung der Entwicklungssatzung im November 1994 sind auf dem ehemaligen Kasernengelände zahlreiche Maßnahmen umgesetzt worden.

Aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnraum und neuen Wohnformen in den 1990er-Jahren entschied sich die Stadt bewusst dafür, das Gelände nicht gewerblich zu nutzen. Stattdessen wurde der vorhandene Bereich ressourcenschonend als Wohnstandort neu entwickelt.

Dabei entstand eine vielfältige Mischung unterschiedlicher Wohnformen. Auch die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur wurde neu geordnet und an die Anforderungen einer modernen Wohnsiedlung angepasst.

Insgesamt wurden rund 42,65 Millionen Euro in die Waldsiedlung Kochstedt investiert. Die Mittel stammten aus dem Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“, aus Eigenmitteln der Stadt sowie aus Einnahmen im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme.

Was bedeutet die Teilaufhebung?

Mit der Teilaufhebung entfallen in dem betroffenen Bereich bestimmte besondere Genehmigungspflichten nach dem Baugesetzbuch. Dies betrifft insbesondere:

  • den Verkauf von Grundstücken,
  • die Bestellung von Grundschulden, also die Absicherung von Krediten über ein Grundstück, und
  • bestimmte Bauvorhaben.

Gleichzeitig besteht dann nicht mehr die Möglichkeit, mit der Stadt Modernisierungsvereinbarungen abzuschließen. Eine solche Vereinbarung konnte bisher Voraussetzung dafür sein, steuerliche Abschreibungen für Modernisierungsmaßnahmen im Entwicklungsgebiet in Anspruch zu nehmen.

Der Stadtrat entscheidet abschließend über die Teilaufhebung der Entwicklungssatzung. Die genauen Grenzen des betroffenen Bereichs sind in der Übersichtskarte dargestellt.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen auf Grundstückseigentümer finden Sie auf der folgenden Seite: Entwicklungsgebiet Dessau-Kochstedt

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