Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 liegt am nordöstlichen Rand des Ortsteiles Mühlstedt auf dem Flurstück 154/2 in der Flur 4 der Gemarkung Mühlstedt mit einer Grundstücksgröße von 9.360 m².
Es sind ein landwirtschaftlicher Groß- und Einzelhandel, Tierhaltung und Wohnen für Betriebsinhaber zulässig.
Planzeichnung [PDF | 7,9 MB]
Begründung [PDF | 1,7 MB]
Der Stadtrat der Stadt Roßlau hat am 04. November 2004 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Elbe-Fläming-Kurier ist der Bebauungsplan am 21. April 2005 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sachgebiet Städtebau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.