Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 befindet sich im Stadtteil Roßlau östlich der Ortschaft Rodleben. Südlich wird es durch die Roßlauer Straße und nördlich durch einen unbefestigten Weg (Alte Zerbster Straße) begrenzt.
Es sind ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie eine Verkehrsfläche und eine öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 0,7 MB]
Begründung [PDF | 0,4 MB]
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodleben hat am 23. April 1992 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Durch Aushang ist der Bebauungsplan am 01. Oktober 1992 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sachgebiet Städtebau
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.