Das Plangebiet befindet sich am Südrand der Dessauer Innenstadt südöstlich des Knotens Franzstraße/ Askanische Straße. Es wird weiterhin von der Georgen-/ der Kantor- und der Rennstraße begrenzt.
Großflächiger Einzelhandel, Einzelhandel, nicht störendes Gewerbe im Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO), Räume für freie Berufe, Büroräume, Gaststätten, Fitness - und Wellnesseinrichtungen, Räume für Gesundheitseinrichtungen, Parken.
Planzeichnung [PDF | 3,3 MB]
Begründung [PDF | 1,5 MB]
Der Stadtrat hat am 22. April 2009 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage DR/BV/087/2009/VI-61). Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2009 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 30. Mai 2009 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.