Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Kochstedt nördlich der Lichtenauer Straße und ist Teil der Hirtenhausiedlung.
Es sind allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verkehrsflächen sowie Flächen für Versorgungsanlagen festgesetzt.
Der Stadtrat hat am 18. April 2018 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage BV/055/2018/III-61). Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 10/2018 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 29. September 2018 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.