Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Roßlau, rund 50 m nördlich des Verkehrsknotens Südstraße/Dessauer Straße. Östlich grenzt die Dessauer Straße und westlich grenzt die Luchstraße an.
Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung entsprechen der städtebaulichen Zielstellung: Absicherung, respektive Fortentwicklung der vorhandenen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen in unmittelbarer Nachbarschaft. Daneben sind Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 4,0 MB]
Begründung [PDF | 1,4 MB]
Der Stadtrat hat am 13. April 2016 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage BV/408/2017/III-61). Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2016 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 28. Mai 2016 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.