Das Plangebiet befindet sich in der Altstadt im Stadtteil Roßlau. Begrenzt wird es im Norden durch die Hauptstraße, im Osten durch die Karl-Liebknecht-Straße, im Süden durch die Uhlandstraße sowie den Schillerplatz und im Westen durch die Rudolf-Breitscheid-Straße.
Es sind Mischgebiete und Sondergebiete gemäß §§ 6 und 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen festgesetzt.
Der Stadtrat hat am 21. Januar 2009 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage DR/BV/464/2008/VI-61). Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 03/2009 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 1. März 2009 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.