Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Roßlau. Es wird im Norden durch Wald, im Osten durch eine Kleingartenanlage, im Süden durch die Bundesstraße 187 und im Westen durch ein Wohngebiet begrenzt. Im wesentlichen umfasst der Geltungsbereich von der sowjetischen Armee bis 1991 genutzte Flächen.
Es sind Gewerbegebiete und eingeschränkte Gewerbegebiete gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,9 MB]
Begründung [PDF | 1,0 MB]
Der Stadtrat hat am 11. Mai 1995 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Roßlau ist der Bebauungsplan am 24. Oktober 1996 in Kraft getreten.
Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 177 "Gewerbegebiet Ost" 1. Änderung treten außer Kraft.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.