Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Roßlau. Es wird im Norden und im Osten durch Wald, im Süden durch eine Kleingartenanlage und Gewerbeflächen und im Westen durch eine geschützte Werkstatt begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst den nördlichen Teil des Bebauungsplans 177 "Gewerbegebiet Ost" [Bebauungsplan 3 der Stadt Roßlau].
Es sind Mischgebiete gemäß § 6 und eingeschränkte Gewerbegebiete gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Flächen für Gemeinbedarf, Verkehrsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,4 MB]
Begründung [PDF | 153 KB]
Der Stadtrat hat am 30. August 2001 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Roßlau ist der Bebauungsplan am 7. Februar 2002 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.