Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtbezirkes Rodleben. Es wird im Norden, Westen und Osten vom Bebauungsplan 168 A und im Süden von landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Bundesstraße B 184 begrenzt.
Es sind Industriegebiete und Mischgebiete gemäß § 9 und § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Der Stadtrat hat am 11. März 2009 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage DR/BV/377/2008/VI-61). Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 04/2009 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 29. März 2009 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.