Das Plangebiet liegt an der südlichen Grenze des Stadtbezirkes Siedlung. Es wird durch die Bahnlinie Dessau-Köthen, die Oechelhäuser Straße und die Kühnauer Straße begrenzt.
Es sind Mischgebiete, Gewerbegebiete, eingeschränkte Gewerbegebiete und eingeschränkte Industriegebiete gemäß §§ 6, 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,8 MB]
Begründung [PDF | 0,9 MB]
Der Stadtrat hat am 15. September 2004 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 01/2006 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 17. Dezember 2005 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.