Der Bauabschnitt 4.2 der Randstraße Alten liegt in den Stadtbezirken Alten und West.
Er wird im Norden durch den Blutspendedienst des DRK und landwirtschaftliche Nutzflächen südlich des Altener Damms eingefasst. Im Osten wird er vom Teilgebiet I des Bebauungsplans 101 "Gewerbegebiet Mitte" begrenzt. Im Süden bilden die Kleinen Geistwiesen und im Westen der Bauabschnitt 4.1 der Randstraße Alten die Grenze.
Es sind Verkehrsflächen, Flächen für die Abwasserbeseitigung (Regenwasser) sowie Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,2 MB]
Begründung [PDF | 1,5 MB]
Der Stadtrat hat am 11. Juni 1997 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 01/1998 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 20. Dezember 1997 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.