Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Dessauer Innenstadt. Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes 130 umfasst die im rechtswirksamen Bebauungsplan 130 „Industrie- und Gewerbegebiet Gärungschemie“ ausgewiesenen nördlichen Teilgebiete 1.1, 1.2 und 2.
Im Bereich der 1. Änderung sind Gewerbegebiete, eingeschränkte Gewerbegebiete und eingeschränkte Industriegebiete gemäß §§ 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.
Der Stadtrat hat am 16. Mai 2007 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage BV/107/2007/VI-61). Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 07/2007 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 30. Juni 2007 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.