Der Bebauungsplan 121 B "Am Schwarzen Weg" ist ein Teilbebauungsplan des Gesamtbebauungsplans 121 "Flugplatzgelände".
Das Plangebiet wird im Norden durch die Kühnauer Straße, das Areal der Polizeidirektion bzw. der ansässigen Landesämter und dem Bebauungsplan 121 F1 "An der Kühnauer Straße", an der Ostseite vom Verlauf des Schwarzen Weges bis zum Kreuzungsbereich Junkersstraße/Mannheimer Straße, an der Südseite von der Bahnlinie Dessau-Köthen und an der Westseite vom Bebauungsplan 121 A "Rüsterberge" sowie dem Bebauungsplan 121 F4 "An der alten Rollbahn" begrenzt.
Es sind Gewerbegebiete und Industriegebiete gemäß §§ 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Flächen für Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Flächen für Bahnanlagen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen und Flächen für Wald festgesetzt.
Der Stadtrat hat am 10. Januar 2001 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2001 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 28. Mai 2001 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.