Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Dessau westlich der Mannheimer Straße. Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes 119 A umfasst den südöstlichen Teil des rechtswirksamen Bebauungsplanes 119 A "Berufsschulzentrum und Verwaltung".
Es sind eingeschränkte Gewerbegebiete gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO), sonstige Sondergebiete gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Stellplätze sowie Verkehrsflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 2,5 MB]
Begründung [PDF | 0,5 MB]
Der Stadtrat hat am 2. März 2011 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage DR/BV/399/2010/VI-61). Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 04/2011 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 26. März 2011 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.