Das Plangebiet befindet sich südlich des Leopoldhafens zwischen der Georgenallee und der Kornhausstraße im Ortsteil Ziebigk.
Es sind allgemeine Wohngebiete und ein Sondergebiet gemäß §§ 4 und 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen, Grünflächen und Flächen für Gemeinschaftsanlagen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,3 MB]
Begründung [PDF | 0,3 MB]
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 9. Dezember 1992 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung in der Mitteldeutschen Zeitung ist der Bebauungsplan am 22. Februar 1993 in Kraft getreten.
Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 108 A und im Geltungsbereich des Bebauungsplans 157 treten außer Kraft.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.