Das Plangebiet ist Bestandteil des Gewerbegebietes Dessau-Mitte, eines historisch gewachsenen Standortes der Dessauer Industrie westlich der Bahnlinie Dessau-Leipzig. Es wird im Norden durch den Bebauungsplan 101-D/D1 und der Kleingartenanlage "Erholung", im Osten und Süden von den Bebauungplänen 101-G1 (rechtswirksam) und 101-G3 (rechtswirksam) und im Westen durch die Mannheimer Straße begrenzt.
Es sind Mischgebiete und Gewerbegebiete gemäß §§ 6 und 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen und Wasserflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 6,9 MB]
Begründung [PDF | 0,6 MB]
Der Stadtrat hat am 10. April 2002 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 08/2003 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 26. Juli 2003 in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan 101-H 1. Änderung ersetzt und ergänzt den Bebauungsplan 101-H.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.