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Verschärfte Haushaltssperre für 2026

Die Stadt Dessau-Roßlau passt die bestehende haushaltswirtschaftliche Sperre für das laufende Haushaltsjahr an. Anlass sind geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere prognostizierte Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer von rund 14 Millionen Euro. Zugleich sind Mehraufwendungen von 9,4 Millionen Euro, unter anderem für Sozial- und Jugendhilfeleistungen, zu decken.

Finanzplanung für Folgejahre erfordert Anpassungen

Die aktuelle Entwicklung wirkt sich auch auf die Finanzplanung der kommenden Jahre aus. Für die Jahre 2028 bis 2030 werden weitere jährliche Fehlbedarfe prognostiziert. Die nun beschlossenen Maßnahmen sollen den Konsolidierungsbedarf für die Zukunft begrenzen.

„Die Verschärfung der Haushaltssperre ist eine notwendige Konsequenz aus der aktuellen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung“, erklärt André Ulbrich, Beigeordneter für Finanzen, Digitalisierung und moderne Verwaltung. „Um die finanzielle Stabilität und die Handlungsfähigkeit der Stadt auch in den kommenden Jahren zu wahren, müssen wir unser Ausgabeverhalten konsequent an die neuen Rahmenbedingungen anpassen. Wir konzentrieren die verfügbaren Mittel daher strikt auf die gesetzlich verpflichtenden und unabweisbaren Kernaufgaben.“

Kernpunkte der angepassten Haushaltssperre

Die bisherige 60%-Regelung wird aufgehoben. Ab sofort gilt, dass Aufwendungen nur noch für folgende drei Bereiche geleistet werden dürfen:

  1. Aufgaben, zu deren Leistung die Stadt rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist.
  2. Aufgaben, die für die Weiterführung des Betriebs unabweisbar notwendig sind.
  3. Maßnahmen, die mit einem Zuwendungssatz von mindestens 65 % gefördert werden.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Personal: Neue Stellen werden grundsätzlich nicht geschaffen. Wiederbesetzungen unterliegen einer gesonderten Einzelfallprüfung auf ihre Unabweisbarkeit.
  • Investitionen: Noch nicht begonnene Investitionen mit einem Gesamtvolumen über 600.000 Euro und einer Förderquote unter 65 % werden zunächst gesperrt und einer gesonderten Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen.

Ausgenommene Bereiche: Grundversorgung bleibt gesichert

Um die zentralen städtischen Funktionen aufrechtzuerhalten, sind bestimmte Bereiche von der Verschärfung ausgenommen. Dazu gehören insbesondere:

  • Gesetzliche Leistungen der Kinderbetreuung durch den Eigenbetrieb DeKiTa und freie Träger.
  • Die Förderung gemeinnütziger Vereine.
  • Die Budgets der Ortschafts- und Stadtteilbeiräte
  • Notwendige Leistungen der städtischen Eigenbetriebe (z. B. Stadtpflege).

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

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