Gemäß § 11 des SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit richtet sich an alle jungen Menschen vom Schuleintritt bis zum Alter von 26 Jahren. Diese sind ab 12. Oktober 2026 im Jugendtreff Kochstedt herzlich willkommen.
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