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Gestaltungssatzung Einfamilienhaussiedlung in Dessau-Waldersee

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Gestaltungssatzung für die Einfamilienhaussiedlung in Dessau-Waldersee

Lage im Stadtgebiet

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst Grundstücke in
der Griesener Straße
der Gohrauer Straße
der Schleesener Straße und
der Hagendorfstraße,
die in der Satzung detailiert genannt und in einem Lageplan dargestellt sind.

Zweck

Die Homogenität der in den 30er Jahren für Mitarbeiter der Junkers-Werke errichteten Einfamilienhaussiedlung in Dessau-Waldersee soll erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Anpassungen an heutige Wohnstandards haben in einer für die Siedlung typischen Form zu erfolgen, um die Einheitlichkeit zu bewahren.

Geltungsbereich und Satzung

Geltungsbereich (Lageplan) [PDF | 350 KB]

Satzung (Auszug aus dem Amtsblatt 1/2016) [PDF | 1,0 MB]

Für die bessere Lesbarkeit steht hier zusätzlich eine Abschrift der Satzung [PDF | 370 KB] zur Verfügung.

Inkrafttreten

Die Stadtverordnetenversammlung der ehemaligen Stadt Dessau hat am 08. Septemver 1993 die "Gestaltungssatzung für die Einfamilienhaussiedlung Dessau-Waldersee" beschlossen. 
Die Gestaltungssatzung ist nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt 03/1995 der Stadt Dessau am 27. Februar 1995 in Kraft getreten.

Weitergeltung

Der Stadtrat hat am 09. Dezember 2015 die unbefristete Weitergeltung der "Gestaltungssatzung für die Einfamilienhaussiedlung Dessau-Waldersee" in der am 27. Februar 1995 in Kraft getretenen Fassung als örtliche Bauvorschrift beschlossen (Beschlussvorlage BV/294/2015/VI-61).
Die unbefristete Weitergeltung der "Gestaltungssatzung für die Einfamilienhaussiedlung Dessau-Waldersee" wurde im Amtsblatt 01/2016 der Stadt Dessau-Roßlau am 19. Dezember 2015 bekannt gemacht.


Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.

Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.

Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de