Der Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist in einem Lageplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
Die gestalterischen Bestimmungen sollen dass charakteristische Stadtbild im Geltungsbereich der Satzung bewahren. Insbesondere die typischen baulichen Gestaltungsmerkmale sollen erhalten oder wieder aufgenommen werden, um die Eigenart des Gebietes zu sichern und zu fördern. Mit der Gestaltungssatzung wird Bauwilligen, Bürgern und Grundstückseigentümern ein einheitlicher Rahmen vorgegeben, in welcher Weise und bis zu welchem Umfang gestalterische Maßnahmen möglich bzw. auch gewünscht sind.
Geltungsbereich (Lageplan) [PDF | 900 KB]
Satzung (Auszug aus dem Amtsblatt 1/2016) [PDF | 1,5 MB]
Für die bessere Lesbarkeit steht hier zusätzlich eine Abschrift der Satzung [PDF | 600 KB] zur Verfügung.
Die Stadtverordnetenversammlung der ehemaligen Stadt Dessau hat am 10. März 1993 die Satzung über die Erhaltung und Gestaltung für das Gebiet a) Funkplatz, b) Albrechtstraße und Albrechtsplatz, c) Lidiceplatz, d) Medicusstraße beschlossen. Die Satzung ist nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt 07/1993 der Stadt Dessau am 28. Juni 1993 in Kraft getreten.
Der Stadtrat hat am 09. Dezember 2015 die unbefristete Weitergeltung der Satzung der Stadt Dessau über die "Erhaltung und Gestaltung für das Gebiet a) Funkplatz, b) Albrechtstraße und Albrechtsplatz, c) Lidiceplatz, d) Medicusstraße" in der am 28. Juni 1993 in Kraft getretenen Fassung als örtliche Bauvorschrift beschlossen (Beschlussvorlage BV/291/2015/VI-61).
Die unbefristete Weitergeltung der "Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für das Gebiet Funkplatz, Albrechtstraße und Albrechtsplatz, Lidiceplatz, Medicusstraße" wurde im Amtsblatt 01/2016 der Stadt Dessau-Roßlau am 19. Dezember 2015 bekannt gemacht.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
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