Es handelte sich um den Brand in der Küche einer Doppelhaushälfte. Beim Eintreffen der Berufsfeuerwehr war der Rettungsdienst bereits am Einsatzort und hat die - vom Pflegedienst - aus der Brandwohnung gerettete verletze Person versorgt.
Durch die Berufsfeuerwehr wurde der Brand in der Küche abgelöscht, ein Übergreifen auf angrenzende Räume konnte verhindert werden. Die Wohnung wurde jedoch komplett verraucht, da keine Tür zum angrenzenden Wohnraum vorhanden war. Neben der verletzten Person entstand ein erheblicher Sachschaden.
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