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Straßenreinigungsgebühren

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Informatives / Wissenswertes

Für die Aufgaben der Reinigung aller öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage und den Winterdienst (z. B. gewidmete Straßen, Wege und Plätze) ist das Tiefbauamt der Stadt Dessau-Roßlau verantwortlich. Das gilt auch für Bundesstraßen.

Durch das Tiefbaumt werden mit der Straßenreinigungssatzung die zu reinigenden Straßen in einem Straßenverzeichnis (Anlagen 1 bis 9) mit den jeweiligen Reinigungsklassen / Reinigungsmodi festgelegt und die Zuständigkeiten der Straßenreinigung geregelt.

Die Straßenreinigung durch die Stadt führt der Eigenbetrieb Stadtpflege als öffentliche Einrichtung durch und legt dafür die Gebühren fest.

Durch das Amt für Stadtfinanzen werden die nach der geltenden Straßenreinigungs-gebührensatzung gültigen Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Gebühr pro Jahr und je Meter Straßenfont Reinigungshäufigkeit
Reinigungsklasse 1 6,66 EUR 1-mal in 14 Tagen
Reinigungsklasse 2 2,70 EUR 1-mal in 14 Tagen
Reinigungsklasse 3 9,98 EUR 1-mal wöchentlich
Reinigungsklasse 4 4,04 EUR 1-mal wöchentlich
Reinigungsklasse 5 1,24 EUR 1-mal im Monat
Reinigungsklasse 6 41,58 EUR täglich
Reinigungsklasse 7 49,67 EUR 2-mal wöchentlich (Fahrbahn und Radwege) und täglich (Gehwege)
Reinigungsklasse 8 0,83 EUR 8-mal im Jahr
Reinigungsklasse 9, keine maschinelle Reinigung, Anliegerpflicht 0,00 EUR 1-mal in 14 Tagen

Weitere Informationen zu Art/Umfang der Straßenreinigung finden Sie hier .

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Gebührenmaßstäbe

Gebührenmaßstäbe

Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Straßenfrontlänge des Grundstücks, auf volle Meter abgerundet und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis gehört.

Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des anliegenden Grundstückes mit dem Straßengrundstück. Mindestens wird 1 Meter berechnet. Liegt ein Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen, so werden die Grundstücksseiten an den Straßen der Gebührenberechnung zu Grunde gelegt, durch die eine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung des Grundstücks möglich ist.

Bei Grundstücken, die nicht an den von der Stadt zu reinigenden Straßen liegen, durch sie aber erschlossen werden (sog. Hinterlieger), ist die der Straße zugewandte Grundstücksbreite abzüglich 10 v.H. maßgeblich.

Gebührenfestsetzung und Zahlweise

Gebührenfestsetzung und Zahlweise

Die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren erfolgt mit Gebührenbescheid. Sie werden am 15. April und 15. September je zur Hälfte ihres Jahresbetrages fällig. Darüber hinaus sind auf Antrag abweichende Zahlweisen möglich

  • einmal jährlich zum 01.07. – sog. Jahreszahler und
  • vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. in besonderen Härtefällen-

Den Antrag stellen Sie bitte bis zum 30.09. des Vorjahres für das Folgejahr.

Entsteht oder ändert sich die Gebührenschuld im Laufe eines Kalenderhalbjahres, so ist die für dieses Kalenderhalbjahr zu entrichtende Gebühr innerhalb eines Monats nach Heranziehung zu entrichten.

Sollen die Straßenreinigungsgebühren vom Konto abgebucht werden, füllen Sie bitte das entsprechende Formular /Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteneinzugsverfahren (SEPA) aus und senden es unterschrieben an die Stadt Dessau-Roßlau zurück.

Einschränkung oder Unterbrechung der Straßenreinigung

Einschränkung oder Unterbrechung der Straßenreinigung

Falls die Straßenreinigung aus zwingenden Gründen (z. B: Baustellen) vorübergehend, und zwar weniger als einen Monat eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.

Das Gleiche gilt, wenn die Stadt aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, z. B. widerrechtliches Parken, gehindert ist, die Straßenreinigung satzungsgemäß durchzuführen.

Kein Anspruch auf Gebührenminderung besteht auch, wenn in den Wintermonaten die Straßenreinigung in ihrer Intensität und flächenmäßigen Ausdehnung eingeschränkt werden muss.

Die Gebühr kann nur auf schriftlichen Antrag gemindert werden. Ein solcher Antrag ist an die

    Stadt Dessau-Roßlau
    Amt für Stadtfinanzen
    Zerbster Straße 4
    06844 Dessau-Roßlau

zu richten.

Formulare

Formulare

Datenschutzinformation

Kontakt

Ansprechpartner für alle Fragen um die Straßenreinigung finden Sie

in Dessau:
Rathaus-Altbau
R. 247-255,
0340 204-1622, -1722, -2322, -2422 und -1322

in Roßlau
Rathaus Roßlau, Markt 5
R. 3.10
0340 204-1585
0340 204-2692902

E-Mail: grundbesitzabgaben@dessau-rosslau.de