Für die Aufgaben der Reinigung aller öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage und den Winterdienst (z. B. gewidmete Straßen, Wege und Plätze) ist das Tiefbauamt der Stadt Dessau-Roßlau verantwortlich. Das gilt auch für Bundesstraßen.
Durch das Tiefbaumt werden mit der Straßenreinigungssatzung die zu reinigenden Straßen in einem Straßenverzeichnis (Anlagen 1 bis 9) mit den jeweiligen Reinigungsklassen / Reinigungsmodi festgelegt und die Zuständigkeiten der Straßenreinigung geregelt.
Die Straßenreinigung durch die Stadt führt der Eigenbetrieb Stadtpflege als öffentliche Einrichtung durch und legt dafür die Gebühren fest.
Durch das Amt für Stadtfinanzen werden die nach der geltenden Straßenreinigungs-gebührensatzung gültigen Straßenreinigungsgebühren erhoben.
Gebühr pro Jahr und je Meter Straßenfont | Reinigungshäufigkeit | |
---|---|---|
Reinigungsklasse 1 | 6,66 EUR | 1-mal in 14 Tagen |
Reinigungsklasse 2 | 2,70 EUR | 1-mal in 14 Tagen |
Reinigungsklasse 3 | 9,98 EUR | 1-mal wöchentlich |
Reinigungsklasse 4 | 4,04 EUR | 1-mal wöchentlich |
Reinigungsklasse 5 | 1,24 EUR | 1-mal im Monat |
Reinigungsklasse 6 | 41,58 EUR | täglich |
Reinigungsklasse 7 | 49,67 EUR | 2-mal wöchentlich (Fahrbahn und Radwege) und täglich (Gehwege) |
Reinigungsklasse 8 | 0,83 EUR | 8-mal im Jahr |
Reinigungsklasse 9, keine maschinelle Reinigung, Anliegerpflicht | 0,00 EUR | 1-mal in 14 Tagen |
Weitere Informationen zu Art/Umfang der Straßenreinigung finden Sie hier .
Ansprechpartner für alle Fragen um die Straßenreinigung finden Sie
in Dessau:
Rathaus-Altbau
R. 247-255,
0340 204-1622, -1722, -2322, -2422 und -1322
in Roßlau
Rathaus Roßlau, Markt 5
R. 3.10
0340 204-1585
0340 204-2692902