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Einkommen und Vermögen

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Einkommen

Zum Einkommen gehören, bis auf wenige Ausnahmen, alle Einkünfte in Geld und Geldeswert, wie Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen, Zinsen usw.

Vom Einkommen werden unter anderem

  • auf das Einkommen zu entrichtende Steuern
  • Pflichtbeiträge der Sozialversicherung
  • Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung oder / und
  • notwendige Ausgaben, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind,

abgesetzt.

Vermögen

Zur Deckung des Lebensunterhaltes ist das gesamte verwertbare Vermögen, wie zum Beispiel

  • Haus- und Grundvermögen
  • PKW's
  • Bargeld
  • Guthaben auf Konten
  • Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen usw.,

einzusetzen.

Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt  und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt seit dem 01.01.2023 ein Freibetrag bis 10.000 Euro für jede in § 19 Abs. 3, § 27 Abs. 1 und 2 und § 41 SGB XII genannte volljährige Person sowie für jede alleinstehende minderjährige Person. Diese Geldbeträge werden nicht angerechnet. Bei fachlichen Leistungen nach dem 6. und 7. Kapitel SGB XII (Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege) gelten abweichende Regelungen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 204 20 50  
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter mit Behinderung"
  • Schuldnerberatung