Zum Einkommen gehören, bis auf wenige Ausnahmen, alle Einkünfte in Geld und Geldeswert, wie Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen, Zinsen usw.
Vom Einkommen werden unter anderem
abgesetzt.
Zur Deckung des Lebensunterhaltes ist das gesamte verwertbare Vermögen, wie zum Beispiel
einzusetzen.
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt seit dem 01.01.2023 ein Freibetrag bis 10.000 Euro für jede in § 19 Abs. 3, § 27 Abs. 1 und 2 und § 41 SGB XII genannte volljährige Person sowie für jede alleinstehende minderjährige Person. Diese Geldbeträge werden nicht angerechnet. Bei fachlichen Leistungen nach dem 6. und 7. Kapitel SGB XII (Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege) gelten abweichende Regelungen.
Stadt Dessau-Roßlau
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06844 Dessau-Roßlau
0340 / 204 20 50
0340 / 204 2692150
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Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)