Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2024 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" in der Fassung vom 19. August 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/288/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau verwaltung.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/288/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 230 befindet sich im Ortsteil Mühlstedt der Stadt Dessau-Roßlau, nördlich der Ortsverbindungsstraße zwischen Mühlstedt und Streetz, westlich und nördlich angrenzend an die Gemarkung Streetz, ca. 11 km nördlich des Dessauer Stadtzentrums. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 196 ha.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren frühzeitig beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" erfolgen
vom Montag, den 09. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen stehen zusammen mit dieser Bekanntmachung auch auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter 'Aktuelle Beteiligungen' zur Verfügung und sind im Sachsen-Anhalt-Viewer im Themenblock 'Planen und Bauen' über die Kartenebene 'kommunale Bauleitplanung' erreichbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" in der Fassung vom 19. August 2024
Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" in der Fassung vom 19. August 2024
Stellungnahme des Landwirtschaftlichen Beratungsrings Roßlau e. V. zu den landwirtschaftlichen Flächen der Gemarkung Mühlstedt vom 03. Juni 2024
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 07. April 2024
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zum B-Plan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke", Dessau-Roßlau, OT Mühlstedt, LPR GmbH (Verf.), Stand 04. Juli 2024
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.03.2024
Thematischer Bezug:
- Raumbedeutsamkeit der Planung
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Thematischer Bezug: obere Immissionsschutzbehörde vom 05.03.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UIB
- Ausnahme Trafos ab Netzspannung von 1.000 Volt
- Zuständigkeit OIB
Thematischer Bezug: obere Naturschutzbehörde vom 29.02.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UNB
- Hinweis auf § 19 und §§ 44 und 45 Bundesnaturschutgesetz (BNatschG)
Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Thematischer Bezug: Abt. Bodendenkmalpflege vom 07.03.2024
- archäologische Kulturdenkmale im Bereich und im Umfeld des geplanten Vorhabens
Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 29.02.2024
Thematischer Bezug:
- finanzielle Beteiligung des Landwirtschaftsbetriebes fraglich
- Nachweis erforderlich, dass keine nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen vorhanden sind, auf denen das Vorhaben umgesetzt werden kann
Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 23.02.2024
Thematischer Bezug:
- überwiegend Grundwasserstände von rund 2 m
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 08.02.2024
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
- Quellenvermerk auf Planunterlage
- 2 m Schutzradius zu Vermessungspunkt an nordöstlicher Grenze des Geltungsbereichs
Verfasser/Datum: Regionale Planungsgemeinschaft vom 05.02.2024
Thematischer Bezug:
- Raumbedeutsamkeit entscheidet oberste Landesentwicklungsbehörde
- derzeit keine Ziele der Raumordnung in der RPG in Aufstellung
Verfasser/Datum: Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel vom 15.02.2024
Thematischer Bezug:
- Vorhabengebiet grenzt an Gewässer 2. Ordnung
- Beachtung § 50 WG LSA und § 38 WHG für Gewässerrandstreifen, Freihaltung von Bepflanzungen
Verfasser/Datum: Geschäftsstelle Naturpark Fläming e. V. vom 27.02.2024
Thematischer Bezug:
- Erhebliche Veränderung Landschaftsbild
- Beeinträchtigung Ökologie und Durchquerungsmöglichkeit für Tierwelt
- bei Rodungen entsprechende Ersatzmaßnahmen
Verfasser/Datum: Amt für Ordnung, Bürgerdienste und Wahlen vom 08.01.2024
Thematischer Bezug:
- verkehrliche Hinweise
- Hinweise bzgl. Blendwirkungen
Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.03.2024
Thematischer Bezug:
- keine Kulturdenkmale
- Verweis auf LDA bezgl. archäologischer Belange
- Einarbeitung zu Hinweisen zu denkmalrechtlichen Belangen und zu Regelungen des Denkmalschutzes
Verfasser/Datum: Tiefbauamt vom 08.03.2024
Thematischer Bezug:
- Erwähnung von betroffenen Gewässern
- Einbauten mit Abstand von 7.5 m von der Fahrbahnkante
Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 05.03.2024
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- Energiewirtschaft zu Lasten des Naturschutzes
- Verlust von Ackerland
- Erhalt der Nutzungsfunktionen des Bodens
- Bedenken hinsichtlich der Verbesserung der Naturnähe der Flächen durch die Planung
- Hinweis auf Alternativenprüfung hinsichtlich Standort und Anlagentyp (AgriPV)
- Hinweis auf Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt
Thematischer Bezug: Untere Immissionsschutzbehörde
- Hinweise zu Blendwirkungen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Verfasser/Datum: Ö1 vom 08.03.2024
Thematischer Bezug:
- Entzug von Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung
- Auswirkungen auf Tierwelt
- Auswirkungen auf Ortsbild, Sichtachsen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 230
zum Schutzgut Mensch
- keine schädlichen Auswirkungen durch Umspannwerk und Batteriespeicher auf die menschliche Gesundheit
- Feldgehölz als Sichtschutz
- keine störende Blendwirkung zur benachbarten Wohnbebauung
zum Schutzgut Tiere
- Auswirkungen auf Brutvögel und Reptilien durch Veränderungen der Vegetationsstruktur
- Inanspruchnahme von Biotopen, Habitaten, Nahrungsstätte und Migrationsräumen,
- Bodenversiegelungen
- Verschattung
zum Schutzgut Pflanzen
- Veränderungen der Vegetationsstruktur
- zukünftig größeres Spektrum an Pflanzengesellschaften
zum Schutzgut Boden
- keine bedeutsame Versiegelung des Bodens
- Betroffenheit von Böden mit geringer Wertigkeit und Empfindlichkeit
- Bodenfunktionen können weiterhin erfüllt werden
zum Schutzgut Wasser
- keine negative Beeinflussung
zum Schutzgut Klima/Luft
- kein erheblicher Verlust von bedeutsamen lokalklimatischen Funktionen
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Veränderung des Raumeindrucks
- Erhalt vorhandener Weg für Fußgänger und Radfahrer
- Abschirmung und Strukturierung des Plangebiets durch Pflanzbereiche
zu Kultur- und sonstigen Sachgütern
- keine Denkmale oder denkmalgeschützte Bauten im Plangebiet oder in der unmittelbaren Umgebung vorhanden
- erhöhte archäologische Relevanz
Fachbeitrag Artenschutz
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände, Nachweis Vorkommen
- Brutvögel (u. a. Heidelerche, Feldlerche, Steinschmätzer, Neuntöter)
- Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter)
- Sonstige Artengruppen
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B230@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2024 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt in der Fassung vom 19. August 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (BV/289/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/289/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt befindet sich im Ortsteil Mühlstedt der Stadt Dessau-Roßlau, nördlich der Ortsverbindungsstraße zwischen Mühlstedt und Streetz, westlich und nördlich angrenzend an die Gemarkung Streetz, ca. 11 km nördlich des Dessauer Stadtzentrums. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 196 ha.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 “Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.
Bei der Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt erfolgt vom Montag, den 09. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
• auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Dessau-Rosslau/startseite unter Aktuelle Beteiligungen
• auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/oeffentlichkeitsbeteiligungen.html im Ordner des Amtes für Wirtschaft und Stadtplanung und
• auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Bei der Erarbeitung der Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung
Verfasser/Datum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 06.03.2024
Thematischer Bezug: Raumbedeutsamkeit der Planung
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Thematischer Bezug: obere Immissionsschutzbehörde vom 06.03.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UIB
- Ausnahme Trafos ab Netzspannung von 1.000 Volt -> Zuständigkeit OIB
obere Naturschutzbehörde vom 29.02.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UNB
- Hinweis auf § 19 BNatSchG und §§ 44 und 45 BNatschG
Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Thematischer Bezug: Abt. Bodendenkmalpflege vom 07.03.2024
- archäologische Kulturdenkmale im Bereich und im Umfeld des geplanten Vorhabens
Verfasser/Datum: Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 29.02.2024
Thematischer Bezug:
- Nachweis erforderlich, dass keine nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen vorhanden sind, auf denen das Vorhaben umgesetzt werden kann.
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 08.02.2024
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf Grenzmarken im Plangebiet
- Quellenvermerk auf Planunterlage
- 2 m Schutzradius zu Vermessungspunkt an nordöstlicher Grenze des Geltungsbereichs
Verfasser/Datum: Geschäftsstelle Naturpark Fläming e. V. vom 27.02.2024
- Erhebliche Veränderung Landschaftsbild
- Beeinträchtigung Ökologie und Durchquerungsmöglichkeit für Tierwelt
- Bei Rodungen entsprechende Ersatzmaßnahmen
Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.03.2024
Thematischer Bezug:
- keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
- Verweis auf LDA bezgl. archäologischer Belange
Verfasser/Datum: Tiefbauamt vom 08.03.2024
Thematischer Bezug:
- Erwähnung von betroffenen Gewässern
- Einbauten mit Abstand von 7,5 m von der Fahrbahnkante
Naturschutzverbände
Verfasser/Datum: BUND vom 06.03.2024
Thematischer Bezug:
- Einzelzäunung von Teilflächen zur Schaffung von (Wild-)Korridoren
- umlaufende Heckenstrukturen (Mindestbreite: 5 m)
- Begrünung mit regionalem Wildpflanzsaatgut
- Zäunung mit Mindestbodenabstand von 20 cm
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt
Thematischer Bezug:
zum Schutzgut Mensch
- keine schädlichen Auswirkungen durch Umspannwerk und Batteriespeicher auf die menschliche Gesundheit
- Feldgehölz als Sichtschutz
- keine störende Blendwirkung zur benachbarten Wohnbebauung
zum Schutzgut Tiere
- Auswirkungen auf Brutvögel und Reptilien durch Veränderungen der Vegetationsstruktur
-Inanspruchnahme von Biotopen, Habitaten, Nahrungsstätte und Migrationsräumen,
- Bodenversiegelungen
- Verschattung
zum Schutzgut Pflanzen
- Veränderungen der Vegetationsstruktur
- zukünftig größeres Spektrum an Pflanzengesellschaften
zum Schutzgut Boden
- keine bedeutsame Versiegelung des Bodens
- Betroffenheit von Böden mit geringer Wertigkeit und Empfindlichkeit
- Bodenfunktionen können weiterhin erfüllt werden
zum Schutzgut Wasser
- keine negative Beeinflussung
- zum Schutzgut Klima/Luft
- kein erheblicher Verlust von bedeutsamen lokalklimatischen Funktionen
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Veränderung des Raumeindrucks
- Erhalt vorhandener Weg für Fußgänger und Radfahrer
- Abschirmung und Strukturierung des Plangebiets durch Pflanzbereiche
zu Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und -objekte
- keine Denkmale oder denkmalgeschützte Bauten im Plangebiet oder in der unmittelbaren Umgebung vorhanden
- erhöhte archäologische Relevanz
Fachbeitrag Artenschutz
Thematischer Bezug: Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände, Nachweis Vorkommen:
- Brutvögel (u. a. Heidelerche, Feldlerche, Steinschmätzer, Neuntöter)
- Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter)
- Sonstige Artengruppen
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 5.AendFNPRSL@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2024 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ in der Fassung vom 09. Juli 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (BV/296/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/296/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 befindet sich an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison (Flurstück 175 (teilweise) der Flur 16, Gemarkung Roßlau). Es handelt sich somit um eine vorbelastete Fläche, welche als eine Konversionsfläche zu betrachten ist. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch Waldflächen, im Süden durch die Lukoer Straße, im Osten durch einen gewerblichen Betrieb und im Norden durch Bahnanlagen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 60.000 m². Die Flächen befinden sich im Eigentum des Bundes, in Verfügungsberechtigung des Vorhabenträgers.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison eine Sonderbaufläche für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Parallel dazu ist die Darstellung der Fläche im FNP (Flächennutzungsplan) anzupassen. Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren.
Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ erfolgt vom Montag, den 09. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
• auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Dessau-Rosslau/startseite unter Aktuelle Beteiligungen
• auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/oeffentlichkeitsbeteiligungen.html im Ordner des Amtes für Wirtschaft und Stadtplanung und
• auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
• Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ in der Fassung vom 9. Juli 2024
• Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage der der Lukoer Straße“ in der Fassung vom 9. Juli 2024
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 8. März 2024
- Karte 1: Schutzgebiete
- Karte 2: Biotop und Nutzungstypen
- Karte 3: Grünordnerische Maßnahme
- Karte 4: Maßnahmekonzept für Reptilien
• Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
• Entwurf des Durchführungsvertrages in der Fassung vom 19. August 2024
Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Verfasser/Datum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.09.2023
Thematischer Bezug:
- Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung ist gegeben
- raumbedeutsam
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt
Thematischer Bezug: Obere Immissionsschutzbehörde vom 12.09.2023
- Hinweis auf mögliche Belästigungen durch Transformatoren ab einer Nennspannung von 1.000 Volt
Obere Naturschutzbehörde vom 30.08.2023
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG.
Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Thematischer Bezug: Bodendenkmalpflege vom 08.08.2023
- Planungsgebiet tangiert archäologisch relevanten Bereich -> keine Störung archäologischer Kulturdenkmale auf Grund moderner Überprägung
Verfasser/Datum: Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 05.09.2023
Theamtischer Bezug:
- Hinweis, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i.S. § 15 LwG LSA
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschafts- anpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind gegenwärtig nicht betroffen
Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 06.09.2023
Thematischer Bezug: Geologie
- Hinweis auf alte Brunnen südöstlich des Plangebietes
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 10.08.2023
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
- Hinweis auf Ergänzung eines Quellenvermerks auf der Planurkunde
Verfasser/Datum: Zuständige Verwaltungsbehörde für die Ausführung der Aufgaben nach der KampfM-GAVO vom 20.10.2023
Thematischer Bezug: - Einstufung als Kampfmittelverdachtsfläche
Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.09.2023
Thematischer Bezug: Baudenkmalpflege
- Keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich Archäologie
- Die Belange der Archäologie können berührt sein.
- Verweis auf Stellungnahme des LDA Abt. Bodendenkmalpflege
Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 22.09.2023
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- vollständige Lage auf ehemaligem Rüstungsstandort
- Hinweis auf Melde- und Abstimmungspflicht mit unterer Bodenschutzbehörde bei Fund von belastetem Bodenmaterial
Untere Naturschutzbehörde
- Südausrichtung der Module wird bevorzugt.
- Prüfung von Vorhandensein artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten gemäß § 44 BNatSchG
- Vor Abschluss des Verfahrens keine Durchführung (vorbereitender) Maßnahmen, die zu Verstößen gegen § 44 BNatSchG führen können.
- Eingriffsmaßnahmen sind zu bewerten auf Basis des Bewertungsmodells LSA
- Artenschutzfachliche Bewertung notwendig
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65
Thematischer Bezug:
zum Schutzgut Mensch
- Vorbelastung des Plangebietes in Bezug auf Lärm, Licht und Schadstoffe durch benachbarten Gewerbestandtort und bestehende Verkehrswege
- keine Relevanz für Tourismus und landschaftsbezogene Erholung
zum Schutzgut Tiere
- vorhabenbedingt gering erhebliche Beeinträch- tigungen für Brutvogelarten -> weitgehende Vermeidung der Auswirklungen durch vorgesehene Maßnahmen
- geringe Beeinträchtigungen für Reptilien durch Habitatflächenbeansprungung -> Vermeidung bzw. Kompensation durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- durch Bautätigkeit temporär gering erhebliche Beeinträchtigungen für Säugetiere und Wirbellose
zum Schutzgut Pflanzen
- gering erhebliche Auswirkungen -> kompensierbar
zum Schutzgut Boden/Fläche
- nach einer technischen Erkundung (2026) wird von einer vollständigen Beräumung des Plangebietes ausgegangen
- Verzicht auf Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt - geringe temporäre Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden
- geringe Beeinträchtigung für das Schutzgut Fläche durch nur geringfügige Flächenversiegelung
zum Schutzgut Wasser
- Grundwassermessstelle im Plangebiet
- Oberflächengewässer nicht betroffen
- keine erheblichen Auswirkungen
zum Schutzgut Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Schutzgut Klima nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)
- Photovoltaikanlagen stellen grundsätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz dar
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild und Erholungseignung
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)
zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten.
zu fachrechtlichen Schutzgebieten und -objekten
- Lage im Naturpark Fläming
- PVA steht den Zielen des Naturparks nicht entgegen -> keine Beeinträchtigungen
Fachgutachten
Verfasser/Datum: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 08.03.2024
Thematischer Bezug: - nachgewiesene Vorkommen der besonders geschützten Arten: Neuntöter, Heidelerche, Zauneidechse
- keine Berührung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 bis 3 bei Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und Umsetzung der CEF-Maßnahmen
Verfasser/Datum: Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Rammtiefe für Stahlprofile vom 06.12.2022
Thematischer Bezug:
- grundsätzliche Eignung der Böden für Gründung von PV-Anlagen auf Rammpfosten
- teilweise Vorarbeiten zum Erreichen der Rammtiefe nötig
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: VE65@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachungstext im signierten Original
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2024 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 05. März 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/297/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau verwaltung.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter der Angabe der Beschlussnummer BV/297/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau befindet sich an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison (Flurstück 175 (teilweise) der Flur 16, Gemarkung Roßlau). Es handelt sich somit um eine vorbelastete Fläche, welche als eine Konversionsfläche zu betrachten ist. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch Waldflächen, im Süden durch die Lukoer Straße, im Osten durch einen gewerblichen Betrieb und im Norden durch Bahnanlagen. Die Flächengröße beträgt ca. 60.000 m². Die Flächen befinden sich im Eigentum des Bundes, in Verfügungsberechtigung des Vorhabenträgers.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison eine Sonderbaufläche für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln Die Änderung des FNP ist erforderlich, da der parallel in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ nicht aus den Darstellungen des FNP entwickelt werden kann. Die Darstellung von Sonderbauflächen wird erforderlich.
Bei der Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau erfolgt vom Montag, den 09. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Bei der Erarbeitung der Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt
Thematischer Bezug: Obere Immissionsschutzbehörde vom 12.09.2023
- Hinweis auf mögliche Belästigungen durch Transformatoren ab einer Nennspannung von 1.000 Volt
Thematischer Bezug: Obere Naturschutzbehörde vom 29.08.2023
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG.
Verfasser/Datum: Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 05.09.2023
Thematischer Bezug:
- Hinweis, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i.S. § 15 LwG LSA
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschafts- anpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind gegenwärtig nicht betroffen
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 10.08.2023
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
- Hinweis auf Ergänzung eines Quellenvermerks auf der Planurkunde
Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.09.2023
Thematischer Bezug: Baudenkmalpflege
- Keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
Thematischer Bezug: Archäologie
- Die Belange der Archäologie können berührt sein.
- Verweis auf Stellungnahme des LDA Abt. Bodendenkmalpflege
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau
Thematischer Bezug:
zum Schutzgut Mensch
- Vorbelastung des Plangebietes für Lärm, Licht und Schadstoffe durch benachbarten Gewerbestandtort und bestehende Verkehrswege
- keine Relevanz für Tourismus und landschaftsbezogene Erholung
zum Schutzgut Tiere
- vorhabenbedingt gering erhebliche Beeinträchtigungen für Brutvogelarten
• weitgehende Vermeidung der Auswirklungen durch vorgesehene Maßnahmen
- geringe Beeinträchtigungen für Reptilien durch Habitatsflächenbeansprungung
• Vermeidung bzw. Kompensation durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- durch Bautätigkeit temporär gering erhebliche Beeinträchtigungen für Säugetiere und Wirbellose
zum Schutzgut Pflanzen
- gering erhebliche Auswirkungen
• kompensierbar
zum Schutzgut Boden/Fläche
- Es wird nach einer technischen Erkundung (2026) von einer vollständigen Beräumung des Plangebietes ausgegangen.
- Verzicht auf Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt
- geringe temporäre Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden
- geringe Beeinträchtigung für das Schutzgut Fläche durch geringfügige Flächenversiegelung
zum Schutzgut Wasser
- Grundwassermessstelle im Plangebiet
- Oberflächengewässer werden nicht betroffen
- Keine erheblichen Auswirkungen
zum Schutzgut Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Schutzgut Klima sind nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)
- PVA stellen grundsätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz dar
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)
zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten.
zu fachrechtlichen Schutzgebieten und –objekten
- Lage im Naturpark Fläming
- PVA steht den Zielen des Naturparks nicht entgegen → keine Beeinträchtigungen
Fachgutachten
Verfasser/Datum: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 08.03.2024
Thematischer Bezug:
- nachgewiesene Vorkommen der besonders geschützten Arten: Neuntöter, Heidelerche, Zauneidechse
- keine Berührung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 bis 3 bei Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und Umsetzung der CEF-Maßnahmen
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 3.AendFNPRSL@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der/den oben stehenden Planung(en) berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser/diesen Planung(en) personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben.
Auf der Internetseite Datenschutzinformationen der Stadt Dessau-Roßlau und ergänzend am Auslegungsort werden Datenschutzinformationen im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht bereitgehalten.
Technisches Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Foyer im Erdgeschoss
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de