Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2024 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" in der Fassung vom 19. August 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/288/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau verwaltung.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/288/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 230 befindet sich im Ortsteil Mühlstedt der Stadt Dessau-Roßlau, nördlich der Ortsverbindungsstraße zwischen Mühlstedt und Streetz, westlich und nördlich angrenzend an die Gemarkung Streetz, ca. 11 km nördlich des Dessauer Stadtzentrums. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 196 ha.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren frühzeitig beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" erfolgen
vom Montag, den 09. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 17. Januar 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen stehen zusammen mit dieser Bekanntmachung auch auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter 'Aktuelle Beteiligungen' zur Verfügung und sind im Sachsen-Anhalt-Viewer im Themenblock 'Planen und Bauen' über die Kartenebene 'kommunale Bauleitplanung' erreichbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" in der Fassung vom 19. August 2024
Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" in der Fassung vom 19. August 2024
Stellungnahme des Landwirtschaftlichen Beratungsrings Roßlau e. V. zu den landwirtschaftlichen Flächen der Gemarkung Mühlstedt vom 03. Juni 2024
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 07. April 2024
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zum B-Plan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke", Dessau-Roßlau, OT Mühlstedt, LPR GmbH (Verf.), Stand 04. Juli 2024
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.03.2024
Thematischer Bezug:
- Raumbedeutsamkeit der Planung
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Thematischer Bezug: obere Immissionsschutzbehörde vom 05.03.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UIB
- Ausnahme Trafos ab Netzspannung von 1.000 Volt
- Zuständigkeit OIB
Thematischer Bezug: obere Naturschutzbehörde vom 29.02.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UNB
- Hinweis auf § 19 und §§ 44 und 45 Bundesnaturschutgesetz (BNatschG)
Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Thematischer Bezug: Abt. Bodendenkmalpflege vom 07.03.2024
- archäologische Kulturdenkmale im Bereich und im Umfeld des geplanten Vorhabens
Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 29.02.2024
Thematischer Bezug:
- finanzielle Beteiligung des Landwirtschaftsbetriebes fraglich
- Nachweis erforderlich, dass keine nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen vorhanden sind, auf denen das Vorhaben umgesetzt werden kann
Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 23.02.2024
Thematischer Bezug:
- überwiegend Grundwasserstände von rund 2 m
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 08.02.2024
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
- Quellenvermerk auf Planunterlage
- 2 m Schutzradius zu Vermessungspunkt an nordöstlicher Grenze des Geltungsbereichs
Verfasser/Datum: Regionale Planungsgemeinschaft vom 05.02.2024
Thematischer Bezug:
- Raumbedeutsamkeit entscheidet oberste Landesentwicklungsbehörde
- derzeit keine Ziele der Raumordnung in der RPG in Aufstellung
Verfasser/Datum: Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel vom 15.02.2024
Thematischer Bezug:
- Vorhabengebiet grenzt an Gewässer 2. Ordnung
- Beachtung § 50 WG LSA und § 38 WHG für Gewässerrandstreifen, Freihaltung von Bepflanzungen
Verfasser/Datum: Geschäftsstelle Naturpark Fläming e. V. vom 27.02.2024
Thematischer Bezug:
- Erhebliche Veränderung Landschaftsbild
- Beeinträchtigung Ökologie und Durchquerungsmöglichkeit für Tierwelt
- bei Rodungen entsprechende Ersatzmaßnahmen
Verfasser/Datum: Amt für Ordnung, Bürgerdienste und Wahlen vom 08.01.2024
Thematischer Bezug:
- verkehrliche Hinweise
- Hinweise bzgl. Blendwirkungen
Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.03.2024
Thematischer Bezug:
- keine Kulturdenkmale
- Verweis auf LDA bezgl. archäologischer Belange
- Einarbeitung zu Hinweisen zu denkmalrechtlichen Belangen und zu Regelungen des Denkmalschutzes
Verfasser/Datum: Tiefbauamt vom 08.03.2024
Thematischer Bezug:
- Erwähnung von betroffenen Gewässern
- Einbauten mit Abstand von 7.5 m von der Fahrbahnkante
Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 05.03.2024
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- Energiewirtschaft zu Lasten des Naturschutzes
- Verlust von Ackerland
- Erhalt der Nutzungsfunktionen des Bodens
- Bedenken hinsichtlich der Verbesserung der Naturnähe der Flächen durch die Planung
- Hinweis auf Alternativenprüfung hinsichtlich Standort und Anlagentyp (AgriPV)
- Hinweis auf Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt
Thematischer Bezug: Untere Immissionsschutzbehörde
- Hinweise zu Blendwirkungen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Verfasser/Datum: Ö1 vom 08.03.2024
Thematischer Bezug:
- Entzug von Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung
- Auswirkungen auf Tierwelt
- Auswirkungen auf Ortsbild, Sichtachsen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 230
zum Schutzgut Mensch
- keine schädlichen Auswirkungen durch Umspannwerk und Batteriespeicher auf die menschliche Gesundheit
- Feldgehölz als Sichtschutz
- keine störende Blendwirkung zur benachbarten Wohnbebauung
zum Schutzgut Tiere
- Auswirkungen auf Brutvögel und Reptilien durch Veränderungen der Vegetationsstruktur
- Inanspruchnahme von Biotopen, Habitaten, Nahrungsstätte und Migrationsräumen,
- Bodenversiegelungen
- Verschattung
zum Schutzgut Pflanzen
- Veränderungen der Vegetationsstruktur
- zukünftig größeres Spektrum an Pflanzengesellschaften
zum Schutzgut Boden
- keine bedeutsame Versiegelung des Bodens
- Betroffenheit von Böden mit geringer Wertigkeit und Empfindlichkeit
- Bodenfunktionen können weiterhin erfüllt werden
zum Schutzgut Wasser
- keine negative Beeinflussung
zum Schutzgut Klima/Luft
- kein erheblicher Verlust von bedeutsamen lokalklimatischen Funktionen
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Veränderung des Raumeindrucks
- Erhalt vorhandener Weg für Fußgänger und Radfahrer
- Abschirmung und Strukturierung des Plangebiets durch Pflanzbereiche
zu Kultur- und sonstigen Sachgütern
- keine Denkmale oder denkmalgeschützte Bauten im Plangebiet oder in der unmittelbaren Umgebung vorhanden
- erhöhte archäologische Relevanz
Fachbeitrag Artenschutz
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände, Nachweis Vorkommen
- Brutvögel (u. a. Heidelerche, Feldlerche, Steinschmätzer, Neuntöter)
- Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter)
- Sonstige Artengruppen
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B230@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der/den oben stehenden Planung(en) berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser/diesen Planung(en) personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben.
Auf der Internetseite Datenschutzinformationen der Stadt Dessau-Roßlau und ergänzend am Auslegungsort werden Datenschutzinformationen im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht bereitgehalten.
Technisches Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Foyer im Erdgeschoss
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de