A+ A-

Beteiligungen 2021

Startseite / Stadtentwicklung & Umwelt / Stadtentwicklung / Stadtplanung / Frühere Beteiligungen / Beteiligungen 2021

Beteiligungen 2021

An dieser Stelle stehen Informationen über 2021 erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligungen.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 227 "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 227 "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 227 "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße"

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Oktober 2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 227 "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße" in der Fassung vom 21.06.2021, die Planbegründung mit Umweltbericht und den Entwurf des städtebaulichen Vertrages über die Kompensationsmaßnahmen gebilligt und zusammen mit den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Beschluss mit der Drucksachen-Nr. BV/333/2021/III-61 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.

Der Beschluss ist zudem im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Drucksachennummer BV/333/2021/III-61 abrufbar.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am westlichen Ortseingang des Stadtbezirks Kochstedt auf brachliegenden, einst gewerblich genutzten Flurstücken im Westen des Grundstücks Lichtenauer Straße 70 überwiegend in der Flur 1 der Gemarkung Kochstedt (Flurstücke 470/1, 471/2, 472/2, 1423, 1424, 1425 und 1426). Zudem umfasst es einen Abschnitt des Straßenflurstücks der Lichtenauer Straße (Gemarkung Mosigkau, Flur 4, Flurstück 176). Die Flächengröße des Geltungsbereiches beträgt 15.603 m². Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes besteht darin, Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage als Folgenutzung einer früheren Bauschuttrecyclinganlage zu schaffen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Stadt Dessau-Roßlau zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durch den Einsatz von Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien geleistet werden.

Geplant ist eine Anlage aus mehreren Photovoltaikmodulen mit einer maximalen Höhe von 3,0 m. Aufgrund der Plangebietsgröße und der derzeit verwendeten Modulgrößen ist von einer Anlagengröße mit einer Nennleistung von 750 kwp auszugehen. Mit der hierbei erzeugten Energie von ca. 1.000 kwh/kwp können ca. 300 Haushalte, bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.500 kwh/Haushalt, versorgt werden.

Zur vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange, der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 227 "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße" in der Fassung vom 21.06.2021, die Planbegründung mit Umweltbericht und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen in der Zeit

vom Montag, dem 06. Dezember 2021 bis einschließlich Freitag, den 14. Januar 2022

im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss) zu folgenden Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr
.
zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den gesamten Zeitraum, zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, ein Hygienekonzept umgesetzt wird und der Zugang nach Terminabsprache und Anmeldung telefonisch unter 0340 / 204-2061 oder per Email an stadtplanung@dessau-rosslau.de erfolgt. Die Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer OP-Maske sowie das Desinfizieren der Hände beim Betreten des Hauses sind zu beachten.

Die gesamten Planunterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 227 "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße" in der Fassung vom Juni 2021
Entwurf der Planbegründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 21. Juni 2021
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 13. August 2021
Biotoptypen Bestand vom 08. Juni 2021
Biotoptypen Planung vom 08. Juni 2021
Erkundung Bodenkennwerte und analytische Untersuchung auf Umweltverträglichkeit vom 06. April 2020
Entwurf des städtebaulichen Vertrages über Kompensationsmaßnahmen

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden öffentlich mit ausgelegt sowie im Internet eingestellt:

Auswirkungen auf den Menschen

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Aussagen zu Lärm, Erschütterungen und Lichtimmissionen, Untersuchungen zum Immissionsschutz nicht erforderlich

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 einschließlich Bearbeitung der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung mit Nachweisen von Vogelarten, der streng geschützten Art Zauneidechse, zwei Heuschreckenarten und der Großen Wiesenameise,
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschließlich Erfassung von Arten mit Kartierung von Biotoptypen vom 13. August 2021 (Büro für Umweltplanung Dr. Michael) mit Empfehlungen für artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen sowie für artspezifische vorgezogene Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten für den Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände,
  • Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 17. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis auf Vorbehaltsgebiet für Erstaufforstung "Streulage Kleinzerbst-Kochstedt" gemäß Grundsatz 17 des Regionalen Entwicklungsplans Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg im westlichen Randbereich des Plangebietes zur Erhöhung des Waldanteils und zur Verbesserung des Landschaftsbilds und der ökologischen Verhältnisse,
  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 09. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis auf den Schutz des vorhandenen Baumbestands durch die Baumschutzsatzung der Stadt Dessau-Roßlau zur Abarbeitung der Eingriffsregelung zur Erhaltung des Haufwerks aus Bodenmaterial am südlichen Rand des Grundstücks aus Artenschutzgründen zur damals noch nicht vorliegenden artenschutzfachlichen Prüfung
  • Stellungnahme des Biosphärenreservats Mittelelbe vom 24. November 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis, dass das Bebauungsplangebiet sich nicht im Biosphärenreservat Mittelelbe befindet und Hinweise darauf, dass Belange im grenznahen Bereich berührt werden, nicht vorliegen.

Auswirkungen auf Fläche und Boden

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Angaben zum Bodentyp, zur Erosionsgefährdung und zu nicht vorhandenen schädlichen Bodenveränderungen mit Hinweis, dass die Freiflächenphotovoltaikanlage grundsätzlich bodenverbessernde Nutzung darstellt und deshalb das Bodenfunktionsbewertungsverfahrens nicht angewendet wird,
  • Erkundung von Bodenkennwerten und Analytische Untersuchung auf Umweltverträglichkeit vom 06. April 2020 (PST, Prüfgesellschaft für Straßen- und Tiefbau mbH & Co. KG) mit zwei Mischproben, davon eine zusätzlich mit umweltanalytischer Untersuchung und Bewertung,
  • Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 09. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis, dass für den Planbereich Altlasten, schädliche Bodenveränderungen sowie dahingehende Verdachtsflächen i. S. d. Bodenschutzrechtes nicht bekannt sind mit Einschätzung, dass im konkreten Einzelfall auf die Anwendung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (BFBV-LAU) verzichtet werden kann,
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 01. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Feststellung, dass aus geologischer Sicht es zum Vorhaben keine Bedenken gibt und dass es zum Baugrund im Bereich des Vorhabens ebenfalls keine besonderen Hinweise gibt.

Auswirkungen auf Wasser

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Hinweis auf im Plangebiet nicht vorhandene Oberflächengewässer und zum Grundwasser, Verringerung der Grundwasserneubildung und Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf Luft und Klima

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21.06.2021 zur geringen Vorbelastung durch Luftschadstoffe, keine zusätzlichen Luftbelastungen und keine Blendwirkungen an schutzbedürftigen Standorten zu erwarten und Hinweis, dass Errichtung und der Betrieb der Freiflächenphotovoltaikanlage durch die Nutzung erneuerbarer Energien dem Klimawandel entgegenwirken.

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Angaben zur geringen Wertigkeit des Landschaftsbildes und zur fehlenden Eignung des Plangebiets für die Erholung, Höchstmaß für die Höhe der Module der Freiflächenphotovoltaikanlage begrenzt, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zum Ausgleich der Beeinträchtigungen, Anpflanzung einer Hecke längs der Lichtenauer Straße,
  • Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 17. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis auf Vorbehaltsgebiet für Erstaufforstung "Streulage Kleinzerbst-Kochstedt" gemäß Grundsatz 17 des Regionalen Entwicklungsplans Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg im westlichen Randbereich des Plangebietes zur Erhöhung des Waldanteils und zur Verbesserung des Landschaftsbilds und der ökologischen Verhältnisse.

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Angabe zu fehlenden bedeutenden Kultur- und Sachgütern und zur fehlenden Sichtbarkeit der geplanten Photovoltaikanlage auch Schloss Mosigkau,
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Bodendenkmalpflege vom 23. November 2020 zum Vorentwurf mit fachlicher Einschätzung, dass aus Sicht der Bodendenkmalpflege keine Bedenken bestehen, da das Gelände bereits modern überprägt ist, mit Hinweis auf die Erhaltungspflicht für Kulturdenkmale in den Bestimmungen des § 9 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt,
  • Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 09. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis auf die Lage der Grundstücke sich innerhalb der Randlage des Denkmalbereichs Ortslage Mosigkau als Pufferzone um Schloss und Park Mosigkau als Bestandteil des UNESCO-Welterbegebietes Gartenreich Dessau-Wörlitz (Kernzone) mit Hinweis auf die Erhaltungspflicht für Kulturdenkmale in den Bestimmungen des § 9 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: B227@dessau-rosslau.de.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022: Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Dessau

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022: Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Dessau

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Dessau "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße"

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Oktober 2021 den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau in der Fassung vom 21.06.2021, die Planbegründung mit Umweltbericht und den Entwurf des städtebaulichen Vertrages über die Kompensationsmaßnahmen gebilligt und zusammen mit den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Beschluss mit der Drucksachen-Nr. BV/334/2021/III-61 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.

Der Beschluss ist zudem im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Drucksachennummer BV/334/2021/III-61 abrufbar.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am westlichen Ortseingang des Stadtbezirks Kochstedt auf brachliegenden, einst gewerblich genutzten Flurstücken im Westen des Grundstücks Lichtenauer Straße 70 überwiegend in der Flur 1 der Gemarkung Kochstedt (Flurstücke 470/1, 471/2, 472/2, 1423, 1424, 1425 und 1426). Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Innerhalb des Plangebietes soll auf den Flächen einer früheren Bauschuttrecyclinganlage eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden. Zur Herstellung des dafür erforderlichen Baurechtes bedarf es neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 227 "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße" der parallelen 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Dessau. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Stadt Dessau-Roßlau zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durch den Einsatz von Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien geleistet werden.

Gegenstand der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau ist die Änderung der Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche "Photovoltaik".

Zur vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange, der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit werden der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau in der Fassung vom 21.06.2021, die Planbegründung mit Umweltbericht und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen in der Zeit

vom Montag, dem 06. Dezember 2021 bis einschließlich Freitag, den 14. Januar 2022

im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss) zu folgenden Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr
.
zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den gesamten Zeitraum, zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, ein Hygienekonzept umgesetzt wird und der Zugang nach Terminabsprache und Anmeldung telefonisch unter 0340 / 204-2061 oder per Email an stadtplanung@dessau-rosslau.de erfolgt. Die Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer OP-Maske sowie das Desinfizieren der Hände beim Betreten des Hauses sind zu beachten.

Die gesamten Planunterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau "Sondergebiet Photovoltaik an der Lichtenauer Straße" in der Fassung vom 21. Juni 2021
Entwurf der Planbegründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 21. Juni 2021
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 13. August 2021
Biotoptypen Bestand vom 08. Juni 2021
Biotoptypen Planung vom 08. Juni 2021
Erkundung Bodenkennwerte und analytische Untersuchung auf Umweltverträglichkeit vom 06. April 2020

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden öffentlich mit ausgelegt sowie im Internet eingestellt:

Auswirkungen auf den Menschen

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Aussagen zu Lärm, Erschütterungen und Lichtimmissionen, Untersuchungen zum Immissionsschutz nicht erforderlich

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 einschließlich Bearbeitung der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung mit Nachweisen von Vogelarten, der streng geschützten Art Zauneidechse, zwei Heuschreckenarten und der Großen Wiesenameise,
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschließlich Erfassung von Arten mit Kartierung von Biotoptypen vom 13. August 2021 (Büro für Umweltplanung Dr. Michael) mit Empfehlungen für artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen sowie für artspezifische vorgezogene Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten für den Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände,
  • Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 17. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis auf Vorbehaltsgebiet für Erstaufforstung "Streulage Kleinzerbst-Kochstedt" gemäß Grundsatz 17 des Regionalen Entwicklungsplans Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg im westlichen Randbereich des Plangebietes zur Erhöhung des Waldanteils und zur Verbesserung des Landschaftsbilds und der ökologischen Verhältnisse,
  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 09. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis auf den Schutz des vorhandenen Baumbestands durch die Baumschutzsatzung der Stadt Dessau-Roßlau zur Abarbeitung der Eingriffsregelung zur Erhaltung des Haufwerks aus Bodenmaterial am südlichen Rand des Grundstücks aus Artenschutzgründen zur damals noch nicht vorliegenden artenschutzfachlichen Prüfung
  • Stellungnahme des Biosphärenreservats Mittelelbe vom 24. November 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis, dass das Bebauungsplangebiet sich nicht im Biosphärenreservat Mittelelbe befindet und Hinweise darauf, dass Belange im grenznahen Bereich berührt werden, nicht vorliegen.

Auswirkungen auf Fläche und Boden

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Angaben zum Bodentyp, zur Erosionsgefährdung und zu nicht vorhandenen schädlichen Bodenveränderungen mit Hinweis, dass die Freiflächenphotovoltaikanlage grundsätzlich bodenverbessernde Nutzung darstellt und deshalb das Bodenfunktionsbewertungsverfahrens nicht angewendet wird,
  • Erkundung von Bodenkennwerten und Analytische Untersuchung auf Umweltverträglichkeit vom 06. April 2020 (PST, Prüfgesellschaft für Straßen- und Tiefbau mbH & Co. KG) mit zwei Mischproben, davon eine zusätzlich mit umweltanalytischer Untersuchung und Bewertung,
  • Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 09. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis, dass für den Planbereich Altlasten, schädliche Bodenveränderungen sowie dahingehende Verdachtsflächen i. S. d. Bodenschutzrechtes nicht bekannt sind mit Einschätzung, dass im konkreten Einzelfall auf die Anwendung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (BFBV-LAU) verzichtet werden kann,
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 01. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Feststellung, dass aus geologischer Sicht es zum Vorhaben keine Bedenken gibt und dass es zum Baugrund im Bereich des Vorhabens ebenfalls keine besonderen Hinweise gibt.

Auswirkungen auf Wasser

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Hinweis auf im Plangebiet nicht vorhandene Oberflächengewässer und zum Grundwasser, Verringerung der Grundwasserneubildung und Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf Luft und Klima

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21.06.2021 zur geringen Vorbelastung durch Luftschadstoffe, keine zusätzlichen Luftbelastungen und keine Blendwirkungen an schutzbedürftigen Standorten zu erwarten und Hinweis, dass Errichtung und der Betrieb der Freiflächenphotovoltaikanlage durch die Nutzung erneuerbarer Energien dem Klimawandel entgegenwirken.

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Angaben zur geringen Wertigkeit des Landschaftsbildes und zur fehlenden Eignung des Plangebiets für die Erholung, Höchstmaß für die Höhe der Module der Freiflächenphotovoltaikanlage begrenzt, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zum Ausgleich der Beeinträchtigungen, Anpflanzung einer Hecke längs der Lichtenauer Straße,
  • Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 17. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis auf Vorbehaltsgebiet für Erstaufforstung "Streulage Kleinzerbst-Kochstedt" gemäß Grundsatz 17 des Regionalen Entwicklungsplans Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg im westlichen Randbereich des Plangebietes zur Erhöhung des Waldanteils und zur Verbesserung des Landschaftsbilds und der ökologischen Verhältnisse.

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

  • Umweltbericht als Teil F der Begründung vom 21. Juni 2021 mit Angabe zu fehlenden bedeutenden Kultur- und Sachgütern und zur fehlenden Sichtbarkeit der geplanten Photovoltaikanlage auch Schloss Mosigkau,
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Bodendenkmalpflege vom 23. November 2020 zum Vorentwurf mit fachlicher Einschätzung, dass aus Sicht der Bodendenkmalpflege keine Bedenken bestehen, da das Gelände bereits modern überprägt ist, mit Hinweis auf die Erhaltungspflicht für Kulturdenkmale in den Bestimmungen des § 9 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt,
  • Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 09. Dezember 2020 zum Vorentwurf mit Hinweis auf die Lage der Grundstücke sich innerhalb der Randlage des Denkmalbereichs Ortslage Mosigkau als Pufferzone um Schloss und Park Mosigkau als Bestandteil des UNESCO-Welterbegebietes Gartenreich Dessau-Wörlitz (Kernzone) mit Hinweis auf die Erhaltungspflicht für Kulturdenkmale in den Bestimmungen des § 9 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: B227@dessau-rosslau.de.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Durchführung einer einmaligen Haushalts-, Passant*innen- und Gewerbetreibendenbefragung zur Fortschreibung des Zentrenkonzepts

Durchführung einer einmaligen Haushalts-, Passant*innen- und Gewerbetreibendenbefragung zur Fortschreibung des Zentrenkonzepts

Bekanntmachung der Durchführung einer einmaligen Haushalts-, Passant*innen- und Gewerbetreibendenbefragung zur Fortschreibung des Zentrenkonzeptes

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. April 2021 die Durchführung einer einmaligen Haushalts-, Passant*innen- und Gewerbetreibendenbefragung als Grundlage für die Fortschreibung des Zentrenkonzeptes Dessau-Roßlau beschlossen (Beschlussvorlage BV/013/2021/III-61).
Mit der Befragung der Bevölkerung wollen sich Stadtrat und Verwaltung ein umfassendes Bild über die Einkaufsgewohnheiten verschaffen. Die Befragung der Gewerbetreibenden und Dienstleistenden soll deren aktuelle Situation widerspiegeln. Beide Adressat*innen sollen zudem nach ihren Wünschen und Anforderungen an die Innenstadtentwicklung und die Nahversorgung befragt werden. Fragen zum veränderten Einkaufsverhalten während und nach der COVID19-Pandemie sind ebenfalls eingeschlossen und ein Bestandteil der Schlussfolgerungen für zukünftige Entwicklungen des Einzelhandels.

Im Interesse einer verwertbaren Grundlagenermittlung sollen die Bevölkerung und Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich online äußern zu können. Zudem sollen nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Haushalte telefonisch und mindestens jeweils 30 Gewerbetreibende der Innenstädte Dessaus und Roßlaus vorzugsweise persönlich befragt werden.
Eine Passant*innennbefragung soll in Abhängigkeit des weiteren Verlaufs der COVID19-Pandemie vor Ort an ausgewählten Stätten des Einzelhandels durchgeführt werden.

Das Angebot der Haushaltsbefragung kann von jeder/m Bürger/in selbständig insgesamt 4 Wochen im Internet in Anspruch genommen werden. Über den anliegenden QR-Code (siehe Abbildung unten) kann Jede/r Zugang zum Fragebogen im Internet erhalten. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens kann jederzeit abgebrochen werden.

Des Weiteren soll die Haushaltsbefragung mit 200 interessierten Einwohner*innen telefonisch durchgeführt werden. Dabei werden mit Hilfe eines Zufallsgenerators von der Statistikstelle der Stadt 2.000 Telefonnummern aus dem Festnetz Dessau-Roßlaus und 100 aus dem Umland ermittelt, die von den Mitarbeitern*innen des beauftragten Büros Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) anhand eines Fragebogens befragt werden. Die Teilnehmer*innen können die Befragung ablehnen oder jederzeit abbrechen. Die Haushaltsbefragung endet, wenn die genannten Teilnehmerzahlen erreicht worden sind.

Die Passant*innenbefragung richtet sich an 100 Personen und soll – sobald es die COVID19-Pandemielage zulässt – mittels gedruckter Fragebögen im persönlichen Gespräch erfolgen. Dazu werden an zehn ausgewählten Standorten in der Stadt je ein Befragungsteam aus zwei Mitarbeiter*innen der GMA die Passant*innen um die Beantwortung der Fragen bitten.
Bei diesen Orten handelt es sich voraussichtlich um:

  • das Zentrum Dessau,
  • die Innenstadt Roßlau,
  • den Luchplatz,
  • das Leipziger Tor,
  • die Ziebigker Kirche,
  • den Schlachthof (Schlachthofstraße),
  • das Kaufland Hauptbahnhof,
  • die Heidestraße / Südstraße,
  • das Kauflandcenter Mildensee,
  • die Mannheimer Straße / Weststraße / Zunftstraße und
  • das E-Center.

Die Passant*innen können die Beantwortung ablehnen oder jederzeit abbrechen. Die Befragung endet, wenn die genannten Teilnehmerzahlen erreicht worden sind.

Die Befragung der Gewerbetreibenden und Dienstleistenden erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens. Dafür sind persönliche Interviews mit bis zu 20 Adressat*innen vorgesehen. Die Gewerbetreibenden und Dienstleistenden haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Teilnahme zu verweigern oder jederzeit abzubrechen. In Abhängigkeit der COVID19-Pandemielage kann die Befragung auch online analog der Haushaltsbefragung durchgeführt werden. Die Zahl der Beteiligten kann dann größer werden.

Die Befragungen sollen anonym durchgeführt werden. Eine Mehrfachteilnahme ist bei der anonymen Online-Befragung ausgeschlossen. Darauf werden die Nutzer*innen bei der Anmeldung automatisch hingewiesen.
Die Gewerbetreibenden und Dienstleistenden werden nach Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau von der Verwaltung gesondert angeschrieben unter Bekanntgabe der Art und Weise der Befragung (persönlich oder online) und des Zeitraums der Beantwortung.

Die durch die Befragung gewonnenen Daten liefern eine fundierte Bewertungsgrundlage der Ausgangssituation von Handel, Gewerbe und Dienstleistung. Sie dienen der Evaluierung bisheriger politischer Ziele und städtebaulicher Steuerungsinstrumente und leisten einen wichtigen Beitrag zur Abwägung in aktuellen Bauleitplanverfahren mit Einzelhandelsbezug.

Mit keiner dieser Befragungen werden personenbezogene oder -beziehbare Daten erhoben.

Um zur Haushaltsbefragung zu gelangen, bitte
den QR-Code anklicken oder
den QR-Code scannen.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 06. September bis 08. Oktober 2021: Flächennutzungsplan 2035

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 06. September bis 08. Oktober 2021: Flächennutzungsplan 2035

Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zum Flächennutzungsplan 2035 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2021 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Flächennutzungsplan (FNP) 2035 beschlossen (Beschlussvorlage BV/190/2021/III-61).

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den u. g. Zeiten eingesehen werden.

Der Beschluss ist auch im Internet über die Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de  / BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE [=Lupe]) unter der Angabe der Beschlussnummer BV/190/2021/III-61 abrufbar.

Der Geltungsbereich des FNP umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau. Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Im FNP wird für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen ergibt.

Bis zum Abschluss des Verfahrens über die Aufstellung des FNP 2035 der Stadt Dessau-Roßlau gelten die nach den vorangegangenen Eingemeindungen sowie der Fusion der Städte Dessau und Roßlau (Elbe) bereits genehmigten FNP‘s, in denen das gesamte Stadtgebiet bereits vollständig dargestellt worden ist, nach § 204 Abs. 2 BauGB fort. Die einzelnen FNP‘s für die Stadtteile Dessau und Roßlau (Elbe), für die Ortschaften Rodleben und Brambach sowie für die Ortschaft Mühlstedt als Ergänzung zum FNP des Stadtteils Roßlau beziehen sich jedoch nur auf die zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung gültigen Gebietsgrenzen.

Bei der Aufstellung des FNP 2035 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung bestimmten Unterlagen erfolgt über eine öffentliche Auslegung in der Zeit von

Montag, den 06.09.2021 bis einschließlich Freitag, den 08.10.2021

zu folgenden Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
Vorentwurf des FNP in der Fassung vom 12. Mai 2021  [19.047 KB]
Vorentwurf der Begründung des FNP in der Fassung vom 12. Mai 2021  mit
Themenkarte Wohnen  [15.233 KB] und
Themenkarte Gewerbe  [12.503 KB]

Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsplans – Teilleistungen vorbereitende Untersuchungen für die Neuaufstellung des FNP der Stadt Dessau-Roßlau vom Oktober 2020  [864 KB] mit
Karte Naturschutzrechtliche Schutzgebiete  [2.366 KB]
Karte Vorkommen Rote Liste Arten Pflanzen  [2.605 KB]
Karte Geschützte Biotope  [2.475 KB]]
Karte Klimafunktionskarte  [2.331 KB]
Karte Bioklimatische Bewertung  [2.525 KB]
Karte Landschaftsbild  [2.460 KB]

Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse u. a. rechtliche Grundlagen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: FNP@dessau-rosslau.de .

Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung ist eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgt separat.


Frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung vom 06. April bis 07. Mai 2021: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum"

Frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung vom 06. April bis 07. Mai 2021: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum" und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in öffentlicher Sitzung am 10. März 2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum" und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussvorlage BV/004/2021/III-61). Die Planänderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst den Standort des St.-Joseph-Krankenhauses. Er grenzt im Norden an den Neuenhofenweg, im Osten und Süden an das Gelände des Städtischen Klinikums Dessau und im Westen an den Auenweg. Von der Änderung des Bebauungsplans werden die Flurstücke 2344, 2345, 2347 sowie die Flurstücke 2293 und 2402 der Flur 3 der Gemarkung Alten erfasst. Das Gebiet der beabsichtigten Planänderung ist ca. 1,2 ha groß. Die konkrete Abgrenzung und Lage des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum" sind dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lage- und Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel- und anlassgebend ist die Betreiberin des St.-Joseph-Krankenhauses. Sie plant eine Erweiterung der Stellplatzanlage entlang des Auenweges. Für die Inanspruchnahme dort vorhandener Rasenflächen und Gehölze sollen an anderer Stelle auf dem Klinikgelände Außenanlagen aufgewertet werden. Für die Patienten und Besucher soll somit die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Es handelt sich um Maßnahmen der Innenentwicklung. Sie unterliegen keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Änderungen sind von der Art und vom Ausmaß her so, dass es keiner Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB bedarf.

Der Beschluss des Stadtrates kann auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de unter BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE -> unter Angabe der o. g. Beschlussnummer aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlussunterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.*

Gemäß § 1 Absatz 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Absatz 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB sind dazu die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren frühzeitig zu beteiligen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über die öffentliche Auslegung eines

Informationsblattes (Anlage 4 der Beschlussvorlage BV/004/2021/III-61).

Dieses gibt Aufschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bebauungsplanänderung.

Das Informationsblatt liegt in der Zeit von
Dienstag, den 06. April 2021, bis einschließlich Freitag, den 07. Mai 2021
,
zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr öffentlich aus.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Str. 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).

Zusätzlich wird das Informationsblatt auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de) unter der Rubrik AMTLICHES / BEKANNTMACHUNGEN / Öffentlichkeitsbeteiligungen / Öffentlichkeitsbeteiligungen des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste und im zentralen Internetportal des Landes unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de unter der Rubrik Sachsen-Anhalt-Viewer / Karteninhalt / Bauleitplanung bzw. der Internetadresse www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html zur Einsichtnahme bereitgehalten. Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort, auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an die Adresse B212@dessau-rosslau.de gesendet werden.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07. bis 21. Juni 2021: geänderter Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07. bis 21. Juni 2021: geänderter Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz"

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz" gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. April 2021 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz" in der Fassung vom 28.01.2021, die Planbegründung und den zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und zusammen mit den vorliegenden Fachgutachten zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschlussvorlage BV/057/2021/III-61).

Der Plan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Plan. Die Zielstellung besteht in der Schaffung von Bauflächen für altersgerechtes Wohnen in der Innenstadt von Roßlau. Vorhabenträger ist der Saarländische Schwesternverband e. V., der hier beabsichtigt, ein Wohnhaus für barrierearmes altersgerechtes Wohnen in Kombination mit einer Tagespflegeeinrichtung zu etablieren.

Der Geltungsbereich befindet sich in der Roßlauer Innenstadt im Bereich zwischen der Dessauer, der Eichendorff- und der Rudolf-Breitscheid-Straße und umfasst die Flurstücke 711 der Flur 1 und 237/2 der Flur 19 Gemarkung Roßlau, welche sich im Eigentum des Vorhabenträgers befinden. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz" kann auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de unter BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter Angabe der o. g. Beschlussnummer aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlussunterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB wurden dafür die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bereits zum ersten Planentwurf beteiligt.

Im Ergebnis der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden Änderungen und Ergänzungen am Bebauungsplan, an der Begründung und am zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan erforderlich. Die Änderung betreffen hauptsächlich

  • die Darstellung einer Aufstellfläche für die Feuerwehr sowie des Standortes für den erforderlichen Löschwasserhydranten,
  • die Darstellung von Fahrgassen und Wendemöglichkeiten für den Lieferverkehr und die Abfallentsorgung auf dem Grundstück,
  • die Darstellung eines Stellplatzes für die Bereitstellung von Abfallcontainern
  • die Aufnahme einer Fläche für ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten von Rettungsfahrzeugen entlang der Westseite der Wohngrundstücke Schillerplatz Nr. 3 und Rudolf-Breitscheidstraße Nr. 3 im Sinne einer Notzufahrt von der Eichendorffstraße und vom Schillerplatz und
  • die Aufnahme zusätzlicher Stellplätze für Kleinbusse entlang der Südseite des Wohngrundstücks Rudolf-Breitscheidstraße Nr. 7.

Zudem ist das schalltechnische Gutachten vom 29.10.2019 ergänzt worden.

Mit dem Beschluss über die öffentliche Auslegung wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden können und die Dauer der öffentlichen Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird. Danach erfolgt die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz", der Planbegründung, des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans sowie der vorliegenden Fachgutachten in der Zeit

von Montag, dem 07. Juni 2021 bis einschließlich Montag, den 21. Juni 2021.

Der Ort der erneuten Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Str. 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss). Die Unterlagen liegen am angegebenen Ort zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17.30 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
öffentlich aus.

Während der erneuten Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs und der zugehörigen Unterlagen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt und dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

Zudem können Stellungnahmen auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift geschickt werden:  VE67@dessau-rosslau.de.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz" in der Fassung vom 28.01.2021
2. Entwurf der Planbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz" in der Fassung vom 28.01.2021 mit dem schalltechnischen Gutachten (Immissionsprognose) vom 29.10.2019 und der ergänzenden Stellungnahme zur Immissionsprognose vom 22.01.2021
2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom 28.01.2021
Auszug aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Markierung der Änderungen
Entwurf des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67 "Altersgerechtes Wohnen am Schillerplatz"

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07. Juni bis 09. Juli 2021: Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07. Juni bis 09. Juli 2021: Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. April 2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 05.02.2021, die Planbegründung und den zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und zusammen mit den vorliegenden Fachgutachten zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschlussvorlage BV/061/2021/III-61).

Der Bebauungsplan wird aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in der Dessauer Innenstadt und wird wie folgt begrenzt: im Norden von den Flurstücken 3471/1 und 3473 der Flur 23, im Osten von dem Flurstück 8694 der Flur 23 (Liborius-Gymnasium), im Süden von den Flurstücken 3470/3, 3470/4 und 3470/5 der Flur 23 und im Westen vom Straßenflurstück der Zerbster Straße mit der Nr. 10234 der Flur 23. Die gennannten Flurstücke liegen alle in der Gemarkung Dessau.Die konkrete Abgrenzung des Geltungsbereiches und die Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Auf dem ca. 3.500 m² großen Gelände des ehemaligen „Kristallpalastes" soll ein Mehrgenerationenwohnhaus (Servicewohnen, betreutes Wohnen und Wohnen mit stationärer Pflege) mit entsprechenden Freizeit- und Dienstleistungsergänzungen entstehen, ergänzt um: einen Gastronomiebereich mit Café, einem kleinen Einzelhandel mit maximal 200 m² Verkaufsfläche, weiteren Dienstleistungen wie Friseur und Therapieeinrichtungen und einem öffentlich zugänglichen Innenhof für die Bewohner und die Bevölkerung. Damit soll zugleich ein Teilbereich des seit dem 19. Dezember 2010 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 214 "Kristallpalast" überplant werden.

Da es sich um die Wiedernutzbarmachung eines derzeit ungenutzten, somit brachliegenden Geländes handelt und der vorhabenbezogene Bebauungsplan weniger als 20.000 m² Grundfläche für die gewerbliche Nutzung ermöglichen soll, kann der Plan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und von einer Umweltprüfung abgesehen werden. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" kann auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter www.dessau-rosslau.de unter BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter Angabe der o. g. Beschlussnummer aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlussunterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden dafür die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße", der Planbegründung, des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans sowie der vorliegenden Fachgutachten erfolgt in der Zeit

von Montag, dem 07. Juni 2021 bis einschließlich Freitag, den 09. Juli 2021.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Str. 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss). Die Unterlagen liegen am angegebenen Ort zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr
öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden:  VE66@dessau-rosslau.de.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 05.02.2021
Entwurf der Planbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 05.02.2021
Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 05.02.2021
Entwurf des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 24.02.2021
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 04.06.2020
Nutzungsbeispiel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 05.02.2021
Entwurf des Entwässerungskonzeptes in der Fassung vom Mai 2019
Verkehrstechnische Untersuchung in der Fassung vom 06.11.2020
Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 01.02.2021
Baugrundgutachten (Voruntersuchung) in der Fassung vom 29.04.2019
Grundrisszeichnungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 17.12.2020
Schattenwurf-Analyse – Ansicht in Innenhof Nachbar – in der Fassung vom 29.10.2020
Schattenwurf-Analyse – aus Innenhof Nachbar – in der Fassung vom 29.10.2020
Schattenwurf-Analyse – NORD – in der Fassung vom 29.10.2020
Anforderungen an die Denkmalpflege
Baumbestand im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung vom 12.06.2020
Berechnungsgrundlage zum Baumersatz nach Baumschutzsatzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 66 "Wohn- und Geschäftshaus an der Zerbster Straße" in der Fassung Entwurf vom 24.02.2021
Bestätigungsschreiben des Vorhabenträgers zu den Inhalten des Durchführungsvertrages vom 24.02.2021

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05. Juli bis 06. August 2021: Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05. Juli bis 06. August 2021: Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" in der Fassung vom 31. März 2021 und die Planbegründung mit Umweltbericht gebilligt und zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschlussvorlage BV/136/2021/III-61).

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Er kann im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.

Der Beschluss ist auch im Internet über die Rechercheauswahl des  Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe]) unter Angabe der Beschlussnummer BV/136/2021/III-61 abrufbar.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Alten und ist nördlich der Köthener Straße und westlich der Uthmannstraße gelegen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 hat eine Gesamtgröße von 3,3 ha und umfasst die vollständige Grundstücksfläche des Flurstücks 2374 der Flur 2 in der Gemarkung Alten. Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" erfolgt parallel zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans.
Das Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besteht darin, auf der Fläche eines ehemaligen Heizkraftwerkes nördlich der Köthener Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Mit dieser Planung soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Stadt Dessau-Roßlau zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durch den Einsatz von Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien geleistet werden.

Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

Die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur Beteiligung bestimmten Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" erfolgt
von Montag, 05. Juli 2021, bis einschließlich Freitag, 06. August 2021,
zu folgenden Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss). Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" vom 31. März 2021
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" vom 31. März 2021 mit
Umweltbericht zur 14. Flächennutzungsplanänderung für den Stadtteil Dessau vom 31.03.2021
Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 31.03.2021
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen / Informationen (siehe nachfolgende Übersicht)
Artenschutzfachlicher Fachbeitrag (AFB) vom November 2020
Biotop- und Nutzungstypen vom 19. April 2020
Karte Biotop- und Nutzungstypen vom 30. April 2020
Karte Biotop- und Nutzungstypen mit Luftbild vom 30. April 2020
Vorhaben- und Erschließungsplan vom 31. März 2021
Durchführungsvertrag vom 31. März 2021

Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen liegen bereits vor und werden öffentlich mit ausgelegt:


Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.11.2020
Thematischer Bezug:
- Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung ist gegeben
- raumbedeutsam

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Obere Immissionsschutzbehörde vom 2.12.2020 Thematischer Bezug:
- Hinweis auf mögliche Belästigungen durch Blendwirkungen infolge von Reflexionen an der im Osten direkt angrenzenden Wohnbebauung Uthmannstraße
- Verweis auf die Anforderungen und Hinweise der sogenannten LAI- Lichtrichtlinie (LAI- Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen vom 13.09.2012)

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Obere Wasserbehörde vom 02.12.2020
Thematischer Bezug
:
- Verweis auf Verbot von Ausgleichsmaßnahmen im Deichbereich gemäß §§ 96 und 97 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt im Falle externer Ausgleichsmaßnahmen

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Obere Naturschutzbehörde vom 16.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetzes und des Artenschutzrechtes, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG

Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 23.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Bodendenkmalpflege: Beachtung und Erhaltung von Kulturdenkmalen

Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 09.12.2020
Thematischer Bezug
:
- Vorschlag, den Boden mit naturschutzrechtlich geringem Wert als Grünlandfläche aufzuwerten
- Hinweis darauf, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i. S. § 15 LwG LSA
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind gegenwärtig nicht betroffen

Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 01.12.2020, Geologie
Thematischer Bezug
:
- Empfehlung einer Recherche bezüglich eines Altlastenverdachtes beim zuständigen Umweltamt

Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen vom 11.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet

Verfasser/Datum: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 06.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Hinweis auf die Koordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei einzelnen Bauprojekten

Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 02.12.2020, Baudenkmalpflege
Thematischer Bezug
:
- keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
- erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalqualität der Kulturdenkmale ist durch das Vorhaben nicht gegeben

Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 02.12.2020, Archäologie
Thematischer Bezug
:
- Die Belange der Archäologie wurden noch nicht dargestellt.
- Aussagen, inwieweit in dem betroffenen Bereich archäologische Relevanz vorliegt, können erst nach Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie getroffen werden.

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 10.12.2020, Untere Bodenschutzbehörde
Thematischer Bezug
:
- Grundsätzlich bestehen keine Einwände.
- Altlasten oder schädliche Bodenänderungen wurden nicht erkannt.
- Hinweis auf absolut minimale Versiegelung des Bodens

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 10.12.2020, Untere Naturschutzbehörde
Thematischer Bezug
:
- § 30 BNatSchG ist nicht betroffen.
- Baumschutzsatzung der Stadt Dessau-Roßlau ist zu beachten.
- Eingriffsmaßnahmen auf Basis des Bewertungsmodells LSA
- Artenschutzfachliche Bewertung notwendig

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 und zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

zum Schutzgut Mensch:
- Lage im industriell-gewerblichen Umfeld
- Weitgehend keine Beeinträchtigung von Wohnbebauung
zum Schutzgut Tiere:
- Kein aktuell ungestörter Bereich
- Erhebliche Vorbelastung durch umliegende Gewerbeflächen
- Reduzierter ökologischer Wert der Fläche
- Keine Hinweise auf des Vorkommen besonders geschützter Tierarten
- Vorhandene Gehölze stellen Niststandorte dar. Es bestehen Schutzzeiten für die Entfernung der Gehölze.
zum Schutzgut Pflanzen:
- Verlust von vorhandener Ruderalvegetation durch Umnutzung der Fläche zum Schutzgut Boden
- Lediglich geringfügiger Eingriff in den Boden durch Aufständerung der Elemente
zum Schutzgut Wasser:
- Oberflächengewässer werden nicht betroffen.
- Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten.
zum Schutzgut Klima/Luft:
- Auswirkungen auf das Schutzgut Klima sind nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld).
- Solarnutzung stellt grundsätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz dar.
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung:
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld).
zu Kultur- und sonstige Sachgütern:
- Kultur und sonstige Sachgüter sind im Wirkungsbereich nicht vorhanden.
zu fachrechtlichen Schutzgebieten und –objekten:
- Fachrechtliche Schutzgebiete und -objekte sind im Wirkungsbereich nicht vorhanden.
zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes:
- Wechselwirkungen insbesondere zwischen Schutzgütern Wasser und Boden sind gegeben.
- Erhebliche negative Wechselwirkungen sind auf Grund der anthropogenen Überprägung des Standorts und der geringen Eingriffe in den Boden nicht zu erwarten.

Artenschutzfachlicher Fachbeitrag vom November 2020

Überprüfung der Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Nachgewiesen wurden:
- Turmfalke,
- Mehl- und Rauchschwalbe,
- Blauflüglige Ödlandschrecke.
Vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG

Biotop- und Nutzungstypen vom 19. April 2020

- Karte Biotop- und Nutzungstypen vom 30. April 2020
- Karte Biotop- und Nutzungstypen mit Luftbild vom 30. April 2020
Erfassung und Darstellung der vorhandenen Biotope und Nutzungen im Plangeltungsbereich


Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: VE68@dessau-rosslau.de.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05. Juli bis 06. August 2021: Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Dessau “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05. Juli bis 06. August 2021: Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Dessau “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung des Flächen-nutzungsplanes für den Stadtteil Dessau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2021 den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" in der Fassung vom 31. März 2021 und die Planbegründung mit Umweltbericht gebilligt und zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschlussvorlage BV/139/2021/III-61).

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Er kann im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.

Der Beschluss ist auch im Internet über die Rechercheauswahl des  Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe]) unter Angabe der Beschlussnummer BV/136/2021/III-61 abrufbar.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Alten und ist nördlich der Köthener Straße und westlich der Uthmannstraße gelegen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 hat eine Gesamtgröße von 3,3 ha und umfasst die vollständige Grundstücksfläche des Flurstücks 2374 der Flur 2 in der Gemarkung Alten. Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße". Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf der Fläche eines ehemaligen Heizkraftwerkes nördlich der Köthener Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind und der betreffende Bereich im wirksamen FNP derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellt wird, ist zugleich eine Änderung des FNP mit der künftigen Darstellung als Sonderbaufläche "Photovoltaik" notwendig. Mit dieser Planung soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Stadt Dessau-Roßlau zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durch den Einsatz von Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien geleistet werden.

Bei der Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

Die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur Beteiligung bestimmten Unterlagen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau"Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" erfolgt
von Montag, 05. Juli 2021, bis einschließlich Freitag, 06. August 2021,
zu folgenden Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss). Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Übersichtskarte mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Entwurf zur 14. Flächennutzungsplanänderung für den Stadtteil Dessau vom 31.03.2021
Begründung zur 14. Flächennutzungsplanänderung für den Stadtteil Dessau vom 31.03.2021 mit
Umweltbericht zur 14. Flächennutzungsplanänderung für den Stadtteil Dessau vom 31.03.2021
Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 31.03.2021
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen / Informationen (siehe nachfolgende Übersicht)
Artenschutzfachlicher Fachbeitrag (AFB) vom November 2020
Biotop- und Nutzungstypen vom 19. April 2020
Karte Biotop- und Nutzungstypen vom 30. April 2020
Karte Biotop- und Nutzungstypen mit Luftbild vom 30. April 2020

Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen liegen bereits vor und werden öffentlich mit ausgelegt:


Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.11.2020
Thematischer Bezug:
- Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung ist gegeben
- raumbedeutsam

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Obere Immissionsschutzbehörde vom 2.12.2020 Thematischer Bezug:
- Hinweis auf mögliche Belästigungen durch Blendwirkungen infolge von Reflexionen an der im Osten direkt angrenzenden Wohnbebauung Uthmannstraße
- Verweis auf die Anforderungen und Hinweise der sogenannten LAI- Lichtrichtlinie (LAI- Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen vom 13.09.2012)

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Obere Wasserbehörde vom 02.12.2020
Thematischer Bezug
:
- Verweis auf Verbot von Ausgleichsmaßnahmen im Deichbereich gemäß §§ 96 und 97 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt im Falle externer Ausgleichsmaßnahmen

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Obere Naturschutzbehörde vom 16.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetzes und des Artenschutzrechtes, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG

Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 23.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Bodendenkmalpflege: Beachtung und Erhaltung von Kulturdenkmalen

Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 09.12.2020
Thematischer Bezug
:
- Vorschlag, den Boden mit naturschutzrechtlich geringem Wert als Grünlandfläche aufzuwerten
- Hinweis darauf, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i. S. § 15 LwG LSA
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind gegenwärtig nicht betroffen

Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 01.12.2020, Geologie
Thematischer Bezug
:
- Empfehlung einer Recherche bezüglich eines Altlastenverdachtes beim zuständigen Umweltamt

Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen vom 11.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet

Verfasser/Datum: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 06.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Hinweis auf die Koordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei einzelnen Bauprojekten

Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 02.12.2020, Baudenkmalpflege
Thematischer Bezug
:
- keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
- erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalqualität der Kulturdenkmale ist durch das Vorhaben nicht gegeben

Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 02.12.2020, Archäologie
Thematischer Bezug
:
- Die Belange der Archäologie wurden noch nicht dargestellt.
- Aussagen, inwieweit in dem betroffenen Bereich archäologische Relevanz vorliegt, können erst nach Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie getroffen werden.

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 10.12.2020, Untere Bodenschutzbehörde
Thematischer Bezug
:
- Grundsätzlich bestehen keine Einwände.
- Altlasten oder schädliche Bodenänderungen wurden nicht erkannt.
- Hinweis auf absolut minimale Versiegelung des Bodens

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 10.12.2020, Untere Naturschutzbehörde
Thematischer Bezug
:
- § 30 BNatSchG ist nicht betroffen.
- Baumschutzsatzung der Stadt Dessau-Roßlau ist zu beachten.
- Eingriffsmaßnahmen auf Basis des Bewertungsmodells LSA
- Artenschutzfachliche Bewertung notwendig

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 und zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

zum Schutzgut Mensch:
- Lage im industriell-gewerblichen Umfeld
- Weitgehend keine Beeinträchtigung von Wohnbebauung
zum Schutzgut Tiere:
- Kein aktuell ungestörter Bereich
- Erhebliche Vorbelastung durch umliegende Gewerbeflächen
- Reduzierter ökologischer Wert der Fläche
- Keine Hinweise auf des Vorkommen besonders geschützter Tierarten
- Vorhandene Gehölze stellen Niststandorte dar. Es bestehen Schutzzeiten für die Entfernung der Gehölze.
zum Schutzgut Pflanzen:
- Verlust von vorhandener Ruderalvegetation durch Umnutzung der Fläche zum Schutzgut Boden
- Lediglich geringfügiger Eingriff in den Boden durch Aufständerung der Elemente
zum Schutzgut Wasser:
- Oberflächengewässer werden nicht betroffen.
- Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten.
zum Schutzgut Klima/Luft:
- Auswirkungen auf das Schutzgut Klima sind nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld).
- Solarnutzung stellt grundsätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz dar.
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung:
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld).
zu Kultur- und sonstige Sachgütern:
- Kultur und sonstige Sachgüter sind im Wirkungsbereich nicht vorhanden.
zu fachrechtlichen Schutzgebieten und –objekten:
- Fachrechtliche Schutzgebiete und -objekte sind im Wirkungsbereich nicht vorhanden.
zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes:
- Wechselwirkungen insbesondere zwischen Schutzgütern Wasser und Boden sind gegeben.
- Erhebliche negative Wechselwirkungen sind auf Grund der anthropogenen Überprägung des Standorts und der geringen Eingriffe in den Boden nicht zu erwarten.

Artenschutzfachlicher Fachbeitrag vom November 2020

Überprüfung der Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Nachgewiesen wurden:
- Turmfalke,
- Mehl- und Rauchschwalbe,
- Blauflüglige Ödlandschrecke.
Vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG

Biotop- und Nutzungstypen vom 19. April 2020

- Karte Biotop- und Nutzungstypen vom 30. April 2020
- Karte Biotop- und Nutzungstypen mit Luftbild vom 30. April 2020
Erfassung und Darstellung der vorhandenen Biotope und Nutzungen im Plangeltungsbereich


Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: VE68@dessau-rosslau.de.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de