Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 231 “Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 231 "Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach" und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen (BV/012/2025/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Brambach. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 114 ha. Es umfasst zwei Teilgeltungsbereiche in der Gemarkung Brambach.
Das südliche Gebiet wird begrenzt
Der nördlich davon befindliche Teilbereich besteht aus den Flurstücken 7, 8, 33, 34, 64 (teilweise), Flur 3 und dem Flurstück 8, Flur 5.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern und dafür auf benachteiligten landwirtschaftlich genutzten Flächen nordöstlich der Ortschaft Brambach die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Die Bauleitplanung soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) erfolgen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dessau-Roßlau für den Stadtteil Dessau ist der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 231 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, ist eine parallele Änderung des FNP erforderlich. Geplant ist die künftige Darstellung als Sonderbaufläche „Photovoltaik“.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 231 und die Einleitung des Verfahrens zur 17. Änderung Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/012/2025/I-61 abrufbar. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beschluss im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung während der Dienstagzeiten im Technischen Rathaus im Stadtteil Roßlau in der Gustav–Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 231 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren frühzeitig beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 231 “Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach“ erfolgt vom Montag, den 07. Juli 2025 bis einschließlich Freitag, den 08. August 2025.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplans Nr. 231 “Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach“ einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
Zusätzlich liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 231 “Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach“ einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Antrag auf Planeinleitung vom 19.12.2024
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 231 "Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach"
Vorhabenbeschreibung zum Bebauungsplan Nr. 231 "Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach"
• Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 231 "Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach"
• Vorenwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 231 "Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach"
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B231@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für des Stadtteils Dessau gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau beschlossen (BV/012/2025/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich östlich der Ortslage Brambach. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 114 ha. Es umfasst Flurstücke der Gemarkung Brambach.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 231 “Freiflächenphotovoltaikanlage Brambach“. Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.
Da das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 231 im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt ist, wird daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die betreffenden Flächen sollen auch hier als Sonderbauflächen „Photovoltaik“ dargestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 231 und die Einleitung des Verfahrens zur 17. Änderung Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau sind im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/012/2025/I-61 abrufbar. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beschluss im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung während der Dienstagzeiten im Technischen Rathaus im Stadtteil Roßlau in der Gustav–Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.
Bei der Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren frühzeitig beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung erfolgt vom Montag, den 07. Juli 2025 bis einschließlich Freitag, den 08. August 2025.
Der Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung ist zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
Zusätzlich liegt der Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Antrag auf Planeinleitung vom 19.12.2024
Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau
Vorhabenbeschreibung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau
• Vorentwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau
• Vorenwurf der Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 17.AendFNP@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 232 “Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 232 "Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken" und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen (BV/013/2025/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage Neeken. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 113 ha. Es umfasst Flurstücke der Gemarkung Brambach.
Das Gebiet wird begrenzt
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern und dafür auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen nordöstlich der Ortslage Neeken die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Die Bauleitplanung soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) erfolgen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dessau-Roßlau für den Stadtteil Dessau ist der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 232 fast ausnahmslos als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, ist eine parallele Änderung des FNP erforderlich. Geplant ist die künftige Darstellung als Sonderbaufläche „Photovoltaik“.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 232 und die Einleitung des Verfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau sind im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/013/2025/I-61 abrufbar. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beschluss im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung während der Dienstzeiten im Technischen Rathaus im Stadtteil Roßlau in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 232 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren frühzeitig beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 232 “Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken“ einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung erfolgt vom Montag, den 07. Juli 2025 bis einschließlich Freitag, den 08. August 2025.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 232 “Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken“ einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung ist zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
Zusätzlich liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 232 “Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken“ einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Antrag auf Planeinleitung vom 19.12.2025
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 232 "Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken"
Vorhabenbeschreibung zum Bebauungsplan Nr. 232 "Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken"
• Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 232 "Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken"
• Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 232 "Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken"
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B232@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für des Stadtteils Dessau gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau beschlossen (BV/013/2025/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich nordöstlich der Ortslage Neeken. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 113 ha. Es umfasst Flurstücke der Gemarkung Brambach.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 232 “Freiflächenphotovoltaikanlage Neeken“. Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.
Da das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 232 im wirksamen Flächennutzungsplan fast ausnahmslos als Fläche für Landwirtschaft und zu geringeren Teilen als Fläche für Wald dargestellt ist, wird daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die betreffenden Flächen sollen auch hier als Sonderbauflächen „Photovoltaik“ dargestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 232 und die Einleitung des Verfahrens zur 18. Änderung Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau sind im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/013/2025/I-61 abrufbar. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beschluss im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung während der Dienstagzeiten im Technischen Rathaus im Stadtteil Roßlau in der Gustav–Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.
Bei der Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren frühzeitig beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung erfolgt vom Montag, den 07. Juli 2025 bis einschließlich Freitag, den 08. August 2025.
Der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung ist zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
Zusätzlich liegt der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau einschließlich des Vorentwurfs der dazugehörigen Begründung zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Antrag auf Planeinleitung vom 19.12.2024
Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau
Vorhabenbeschreibung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau
• Vorentwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau
• Vorenwurf der Begründung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadtteils Dessau
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 18.AendFNP@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der/den oben stehenden Planung(en) berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser/diesen Planung(en) personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben.
Auf der Internetseite Datenschutzinformationen der Stadt Dessau-Roßlau und ergänzend am Auslegungsort werden Datenschutzinformationen im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht bereitgehalten.
Vergangene Beteiligungen bis in das Jahr 2017 zurück stehen unter Frühere Beteiligungen.
Die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen der Gremien sind im Bürgerinfoportal im Sitzungskalender unter den jeweiligen Terminen abrufbar.
Technisches Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Foyer im Erdgeschoss
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de