Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 228 „Gewerbe- und Solarpark Lukoer Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Mai 2026 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. Nr. 228 „Gewerbe- und Solarpark Lukoer Straße“ in der Fassung vom 19. Januar 2026 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (BV/042/2026/61-I).
Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/042/2026/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 228 befindet sich am östlichen Ortsausgang des Stadtteils Roßlau an der Lukoer Straße und umfasst das Flurstück 8/3 der Flur 14, Gemarkung Roßlau. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 5,7 ha und wird im Westen und Norden durch gewerblich genutzte Flächen, im Süden durch die Lukoer Straße und im Osten durch Waldflächen begrenzt. Da innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 228 Maßnahmen zur Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vollumfänglich möglich sind, muss folgende Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Plangeltungsbereichs erfolgen:
• Waldumbaumaßnahme auf einer Teilfläche der Flurstücke 145 und 2535, Flur 3, Gemarkung Ziebigk.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Produktionskapazitäten am Standort der Sülzle Holding GmbH & Co. KG in Verbindung mit einer autarken Versorgung des Unternehmens aus erneuerbaren Energien.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 228 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren frühzeitig beteiligt Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 228 „Gewerbe- und Solarpark Lukoer Straße“ erfolgen
vom Montag, den 13. Juli 2026 bis einschließlich Freitag, den 14. August 2026.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen stehen zusammen mit dieser Bekanntmachung auch auf dem
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung
Naturraum
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, 03.09.2024
- raumbedeutsames Vorhaben
Landesverwaltungsamt, Ref. 407, 28.08.2024
- Beachtung Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht
Landeszentrum Wald, 14.08.2024
- keine forstrechtlichen Einwendungen
Arten- und Lebensgemeinschaften/Artenschutz
Landesverwaltungsamt, Ref. 404, 28.08.2024
- Artenschutzrecht ist zu beachten
- Waldfunktionen
Amt für Umwelt- und Naturschutz, 02.09.2024
- Hinweise zu artenschutzrechtlichen Sachverhalten
Mensch
Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde, 09.09.2024
- Emissionskontingente
DB Immobilien, 13.08.2024
- Emissionen durch Eisenbahnbetrieb
Pflanzen und Tiere /Arten und Lebensgemeinschaften
Biosphärenreservat Mittelelbe, 15.08.2024
- Bebauungsplangebiet befindet sich nicht im Biosphärenreservat Mittelelbe
Boden
Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung und Forsten Anhalt, 05.09.2024
- keine landwirtschaftliche Fläche von der Planung betroffen
- externe Kompensationsmaßnahmen nicht auf landwirtschaftlichen Flächen umsetzen
Landesamt für Geologie und Bergwesen, 20.08.2024
- Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche (bspw. Erdfälle) nicht bekannt und nicht zu erwarten
- standortbezogene Baugrunduntersuchung empfohlen
Altlasten
Landesanstalt für Altlastenfreistellung, 13.08.2024
- Grundstück befindet sich nicht innerhalb eines sog. Ökologischen Großprojekts
Wasser/Hochwasserschutz
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), 26.08.2024
- keine Gewässer oder Anlagen in der Unterhaltungspflicht des LHW, Flussbereich Wittenberg
Landesverwaltungsamt, Ref. 404, 05.09.2024
- Verbot von externen Ausgleichsmaßnahmen im Deichbereich
Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel, 05.08.2024
- keine Belange der Gewässerunterhaltung berührt
Amt für Umwelt- und Naturschutz, 02.09.2024
- redaktionelle Hinweise zum Grundwasserschutz
Landschaft / Erholung / Tourismus
Landeszentrum Wald, 14.08.2024
- weitgehender Erhalt von Gehölzen (Wald)
Biosphärenreservat Mittelelbe, 15.08.2024
- Bebauungsplangebiet befindet sich nicht im Biosphärenreservat Mittelelbe
Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und -objekte (Baudenkmäler/Bodendenkmäler)
Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege, 07.08.2024
- Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege nicht betroffen
Untere Denkmalschutzbehörde, 06.09.2024
- angrenzenden Umgebung sind keine Kulturdenkmale vorhanden
- keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 228
zum Schutzgut Mensch
- keine die menschliche Gesundheit aktuell gefährdenden Altlasten
- keine Geruchsquellen im Plangebiet
- Schallimmissionen, stoffliche Immissionen
zum Schutzgut /Tiere
- Vorkommen von Brutvögeln
- Potential für an bestimmte Biotopstrukturen gebundenen Tierarten (Reptilien, Amphibien, Gliederfüßer
zum Schutzgut Pflanzen
- geringe und magere Vegetation
zum Schutzgut Boden
- keine im Bebauungsplan zu kennzeichnenden Altlastenverdachtsflächen
- kein Handlungsbedarf für Schutzgut Boden
zum Schutzgut Wasser
- keine Oberflächengewässer
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- geringes Erholungspotential
- stark anthropogen überprägt
zu Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und-objekte
- keine Schutzgüter o. ä, keine Denkmale
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 228 Bonk–Maire-Hoppmann PartGmbH, 22.01.2024
- Beurteilung der Geräuschsituation
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag LPR GmbH Dessau, 02.04.2024
- Relevanzprüfung
- Konfliktanalyse
- Brutvögel (u. a. Heidelerche, Feldlerche, Steinschmätzer, Neuntöter)
- Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter)
- Maßnahmekonzept zur Vermeidung von Verstößen gegen das Artenschutzrecht
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B228@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der/den oben stehenden Planung(en) berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser/diesen Planung(en) personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben.
Auf der Internetseite Datenschutzinformationen der Stadt Dessau-Roßlau und ergänzend am Auslegungsort werden Datenschutzinformationen im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht bereitgehalten.
Die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen der Gremien sind im Bürgerinfoportal im Sitzungskalender unter den jeweiligen Terminen abrufbar.
Technisches Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Foyer im Erdgeschoss
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sachgebiet Städtebau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de