Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 229 “Stadteingang Ost – Mühleninsel“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Dezember 2024 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 229 “Stadteingang Ost – Mühleninsel“ in der Fassung vom 09. September 2024 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen (BV/321/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/321/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Dessauer Innenstadt, unweit des Stadtortes des ehemaligen Residenzschlosses. Im Norden und Westen wird das Areal durch die Ludwigshafener Straße begrenzt, den südlichen und östlichen Abschluss bildet die linksseitige Uferkante der Mulde. Ferner schließt das Plangebiet die Ludwigshafener Straße selbst auf einer Länge von rund 100 m mit ein. Insgesamt umfasst das Plangebiet 2,13 ha.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Im Zuge der parallelen Bearbeitung der Bauleitplanung für die Mühleninsel mit der konkreten Bauplanung durch das Referat für Stadtgrün wurde festgestellt, dass das Erfordernis zur Änderung des derzeit gültigen Flächennutzungsplans nicht vorliegt. Der Bebauungsplan für die Mühleninsel kann regelkonform aus der Darstellung der Mühleninsel als öffentliche Grünfläche im Flächennutzungsplan gem. § 7 BauGB abgeleitet werden.
Mit der Bebauungsplanung für den Bereich Mühleninsel und einem Teilabschnitt der Bundesstraße B 185 sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich geschaffen werden.
Mit Hilfe des hierfür aufzustellenden Bebauungsplanes soll der Bereich Mühleninsel
Diese Maßnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Planungen für die BUGA 2035.
Die Planungsansätze aus Verkehrs- und Grünflächen-/Freiraumplanung sind zusammen zu führen. Dazu zählt die durch den Bebauungsplan planfeststellungsersetzende Anpassung der Querung der Bundesstraße zwischen Lustgarten und Mühleninsel, die Integration einer verkehrlichen Anbindung der Mühleninsel als auch die Planung der überörtlichen Radverkehrsanlage auf der Ostseite der Ludwigshafener Straße.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 229 “Stadteingang Ost - Mühleninsel“ erfolgt vom Montag, den 10. Februar 2025 bis einschließlich Freitag, den 14. März 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
• auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter Aktuelle Beteiligungen
• auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau in der Rubrik Öffentlichkeitsbeteiligungen im Ordner des Amtes für Wirtschaft und Stadtplanung und
• auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt im Sachsen-Anhalt-Viewer unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Informationsblatt zum Bebauungsplan Nr. 229 “Stadteingang Ost – Mühleninsel“, Stand 12.09.2024
Vorentwurf der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 229, Stand 09.09.2024
Verkehrstechnische Untersuchung, BERNARD Gruppe ZT GmbH, Bremen, Stand 02.10.2024
Bisher vorliegende Stellungnahmen der Ämter zur Entwurfsplanung LP02
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B229@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Information
Im Amtsblatt 12/2024 vom 29.11.2024 erfolgte die Bekanntmachung zur Durchführung der förmlichen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 230 “Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bekanntmachungstext beinhaltete die Beschlussfassung in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16.10.2024. Auf Grund der Unwirksamkeitserklärung der Sitzung durch die Kommunalaufsicht ist die Beschlussvorlage in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 11.12.2024 erneut bestätigt worden. Deshalb ist der Beschluss erneut bekanntzumachen und die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung zu wiederholen.
Wir bitten um Beachtung
Wiederholte Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 230 “Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Dezember 2024 die Wiederholung der öffentlichen Beschlussfassungen aus der Sitzung des Stadtrates vom 16.10.2024 beschlossen (BV/414/2024/StR). Damit wurde die Beschlussvorlage zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 230 “Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt“ in der Fassung vom 19. August 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestätigt (BV/288/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut ortsüblich bekannt gemacht.
Der am 11. Dezember 2024 bestätigte Beschluss vom 16. Oktober 2024 ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/288/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 230 befindet sich im Ortsteil Mühlstedt der Stadt Dessau-Roßlau, nördlich der Ortsverbindungsstraße zwischen Mühlstedt und Streetz, westlich und nördlich angrenzend an die Gemarkung Streetz, ca. 11 km nördlich des Dessauer Stadtzentrums. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 196 ha.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 230 “Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt“ erfolgt vom Montag, den 10. Februar 2025 bis einschließlich Freitag, den 14. März 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
• auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter Aktuelle Beteiligungen
• auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau in der Rubrik Öffentlichkeitsbeteiligungen im Ordner des Amtes für Wirtschaft und Stadtplanung und
• auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt im Sachsen-Anhalt-Viewer unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“erreichbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung
Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 06.03.2024
- Raumbedeutsamkeit der Planung
Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
obere Immissionsschutzbehörde vom 05.03.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UIB
- Ausnahme Trafos ab Netzspannung von 1.000 Volt
- Zuständigkeit OIB
obere Naturschutzbehörde vom 29.02.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UNB
- Hinweis auf § 19 BNatSchG und §§ 44 und 45 BNatschG
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Abt. Bodendenkmalpflege vom 07.03.2024
- archäologische Kulturdenkmale im Bereich und im Umfeld des geplanten Vorhabens
Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 29.02.2024
- finanzielle Beteiligung des Landwirtschaftsbetriebes fraglich
- Nachweis erforderlich, dass keine nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen vorhanden sind, auf denen das Vorhaben umgesetzt werden kann.
Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 23.02.2024
- überwiegend Grundwasserstände von rund 2 m
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 08.02.2024
- Hinweis auf Grenzmarken im Plangebiet Quellenvermerk auf Planunterlage
- 2 m Schutzradius zu Vermessungspunkt an nordöstlicher Grenze des Geltungsbereichs Regionale Planungsgemeinschaft vom 05.02.2024
- Raumbedeutsamkeit entscheidet oberste Landesentwicklungsbehörde
- derzeit keine Ziele der Raumordnung in der RPG in Aufstellung
Unterhaltungsverb. Nuthe/Rossel vom 15.02.2024
- Vorhabengebiet grenzt an Gewässer 2. Ordnung
- Beachtung § 50 WG LSA und § 38 WHG für Gewässerrandstreifen, Freihaltung von Bepflanzungen
Geschäftsstelle Naturpark Fläming e. V. vom 27.02.2024
- Erhebliche Veränderung Landschaftsbild
- Beeinträchtigung Ökologie und Durchquerungsmöglichkeit für Tierwelt
- bei Rodungen entsprechende Ersatzmaßnahmen
Amt für Ordnung, Bürgerdienste und Wahlen vom 08.01.2024
- verkehrliche Hinweise
- Hinweise bzgl. Blendwirkungen
Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.03.2024
- keine Kulturdenkmale
- Verweis auf LDA bezgl. archäologischer Belange
- Einarbeitung zu Hinweisen zu denkmalrechtlichen Belangen und zu Regelungen des Denkmalschutzes
Tiefbauamt vom 08.03.2024
- Erwähnung von betroffenen Gewässern
- Einbauten mit Abstand von 7.5 m von der Fahrbahnkante
Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 05.03.2024
Untere Bodenschutzbehörde
- Energiewirtschaft zu Lasten des Naturschutzes
- Verlust von Ackerland
- Erhalt der Nutzungsfunktionen des Bodens
- Bedenken hinsichtlich der Verbesserung der Naturnähe der Flächen durch die Planung
- Hinweis auf Alternativenprüfung hinsichtlich Standort und Anlagentyp (AgriPV)
- Hinweis auf Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt
Untere Immissionsschutzbehörde
- Hinweise zu Blendwirkungen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Ö1 vom 08.03.2024
- Entzug von Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung
- Auswirkungen auf Tierwelt
- Auswirkungen auf Ortsbild, Sichtachsen
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 230
zum Schutzgut Mensch
- keine schädlichen Auswirkungen durch Umspannwerk und Batteriespeicher auf die menschliche Gesundheit
- Feldgehölz als Sichtschutz
- keine störende Blendwirkung zur benachbarten Wohnbebauung
zum Schutzgut Tiere
- Auswirkungen auf Brutvögel und Reptilien durch Veränderungen der Vegetationsstruktur
- Inanspruchnahme von Biotopen, Habitaten, Nahrungsstätte und Migrationsräumen
- Bodenversiegelungen
- Verschattung
zum Schutzgut Pflanzen
- Veränderungen der Vegetationsstruktur
- zukünftig größeres Spektrum an Pflanzengesellschaften
zum Schutzgut Boden
- keine bedeutsame Versiegelung des Bodens
- Betroffenheit von Böden mit geringer Wertigkeit und Empfindlichkeit
- Bodenfunktionen können weiterhin erfüllt werden
zum Schutzgut Wasser
- keine negative Beeinflussung
zum Schutzgut Klima/Luft
- kein erheblicher Verlust von bedeutsamen lokalklimatischen Funktionen
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Veränderung des Raumeindrucks
- Erhalt vorhandener Weg für Fußgänger und Radfahrer
- Abschirmung und Strukturierung des Plangebiets durch Pflanzbereiche
zu Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und -objekte
- keine Denkmale oder denkmalgeschützte Bauten im Plangebiet oder in der unmittelbaren Umgebung vorhanden
- erhöhte archäologische Relevanz
Fachbeitrag Artenschutz
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände, Nachweis Vorkommen:
- Brutvögel (u. a. Heidelerche, Feldlerche, Steinschmätzer, Neuntöter)
- Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter)
- Sonstige Artengruppen
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B230@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Information
Im Amtsblatt 12/2024 vom 29.11.2024 erfolgte die Bekanntmachung zur Durchführung der förmlichen Beteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bekanntmachungstext beinhaltete die Beschlussfassung in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16.10.2024. Auf Grund der Unwirksamkeitserklärung der Sitzung durch die Kommunalaufsicht ist die Beschlussvorlage in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 11.12.2024 erneut bestätigt worden. Deshalb ist der Beschluss erneut bekanntzumachen und die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung zu wiederholen.
Wir bitten um Beachtung.
Wiederholte Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
DDer Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Dezember 2024 die Wiederholung der öffentlichen Beschlussfassungen aus der Sitzung des Stadtrates vom 16.10.2024 beschlossen (BV/414/2024/StR). Damit wurde die Beschlussvorlage zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt in der Fassung vom 19. August 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestätigt (BV/289/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut ortsüblich bekannt gemacht.
Der am 11. Dezember 2024 bestätigte Beschluss vom 16. Oktober 2024 ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/289/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt befindet sich im Ortsteil Mühlstedt der Stadt Dessau-Roßlau, nördlich der Ortsverbindungsstraße zwischen Mühlstedt und Streetz, westlich und nördlich angrenzend an die Gemarkung Streetz, ca. 11 km nördlich des Dessauer Stadtzentrums. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt rund 196 ha.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 “Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.
Bei der Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt erfolgt vom Montag, den 10. Februar2025 bis einschließlich Freitag, den 14. März 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
• auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter Aktuelle Beteiligungen
• auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau in der Rubrik Öffentlichkeitsbeteiligungen im Ordner des Amtes für Wirtschaft und Stadtplanung und
• auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt im Sachsen-Anhalt-Viewer unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“erreichbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Bei der Erarbeitung der Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung
Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 06.03.2024
- Raumbedeutsamkeit der Planung
Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
obere Immissionsschutzbehörde vom 06.03.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UI
- Ausnahme Trafos ab Netzspannung von 1.000 Volt -> Zuständigkeit OIB
obere Naturschutzbehörde vom 29.02.2024
- Verweis auf Zuständigkeit UNB
- Hinweis auf § 19 BNatSchG und §§ 44 und 45 BNatschG
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Abt. Bodendenkmalpflege vom 07.03.2024
- archäologische Kulturdenkmale im Bereich und im Umfeld des geplanten Vorhabens
Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 29.02.2024
- Nachweis erforderlich, dass keine nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen vorhanden sind, auf denen das Vorhaben umgesetzt werden kann.
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 08.02.2024
- Hinweis auf Grenzmarken im Plangebiet
- Quellenvermerk auf Planunterlage
- 2 m Schutzradius zu Vermessungspunkt an nordöstlicher Grenze des Geltungsbereichs
Geschäftsstelle Naturpark Fläming e. V. vom 27.02.2024
- Erhebliche Veränderung Landschaftsbild
- Beeinträchtigung Ökologie und Durchquerungsmöglichkeit für Tierwelt
- Bei Rodungen entsprechende Ersatzmaßnahmen
Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.03.2024
- keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
- Verweis auf LDA bezgl. archäologischer Belange
Tiefbauamt vom 08.03.2024
- Erwähnung von betroffenen Gewässern
- Einbauten mit Abstand von 7,5 m von der Fahrbahnkante
Naturschutzverbände
BUND vom 06.03.2024
- Einzelzäunung von Teilflächen zur Schaffung von (Wild-)Korridoren
- umlaufende Heckenstrukturen (Mindestbreite: 5 m)
- Begrünung mit regionalem Wildpflanzsaatgut
- Zäunung mit Mindestbodenabstand von 20 cm
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt
zum Schutzgut Mensch
- keine schädlichen Auswirkungen durch Umspannwerk und Batteriespeicher auf die menschliche Gesundheit
- Feldgehölz als Sichtschutz
- keine störende Blendwirkung zur benachbarten Wohnbebauung
zum Schutzgut Tiere
- Auswirkungen auf Brutvögel und Reptilien durch Veränderungen der Vegetationsstruktur
-Inanspruchnahme von Biotopen, Habitaten, Nahrungsstätte und Migrationsräumen
- Bodenversiegelungen
- Verschattung
zum Schutzgut Pflanzen
- Veränderungen der Vegetationsstruktur
- zukünftig größeres Spektrum an Pflanzengesellschaften
zum Schutzgut Boden
- keine bedeutsame Versiegelung des Bodens
- Betroffenheit von Böden mit geringer Wertigkeit und Empfindlichkeit
- Bodenfunktionen können weiterhin erfüllt werden
zum Schutzgut Wasser
- keine negative Beeinflussung
- zum Schutzgut Klima/Luft
- kein erheblicher Verlust von bedeutsamen lokalklimatischen Funktionen
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Veränderung des Raumeindrucks
- Erhalt vorhandener Weg für Fußgänger und Radfahrer
- Abschirmung und Strukturierung des Plangebiets durch Pflanzbereiche
zu Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und -objekte
- keine Denkmale oder denkmalgeschützte Bauten im Plangebiet oder in der unmittelbaren Umgebung vorhanden
- erhöhte archäologische Relevanz
Fachbeitrag Artenschutz
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände, Nachweis Vorkommen:
- Brutvögel (u. a. Heidelerche, Feldlerche, Steinschmätzer, Neuntöter)
- Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter)
- Sonstige Artengruppen
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 5.AendFNPRSL@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Information
Im Amtsblatt 12/2024 vom 29.11.2024 erfolgte die Bekanntmachung zur Durchführung der förmlichen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bekanntmachungstext beinhaltete die Beschlussfassung in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16.10.2024. Auf Grund der Unwirksamkeitserklärung der Sitzung durch die Kommunalaufsicht ist die Beschlussvorlage in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 11.12.2024 erneut bestätigt worden. Deshalb ist der Beschluss erneut bekanntzumachen und die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung zu wiederholen.
Wir bitten um Beachtung.
Wiederholte Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Dezember 2024 die Wiederholung der öffentlichen Beschlussfassungen aus der Sitzung des Stadtrates vom 16.10.2024 beschlossen (BV/414/2024/StR). Damit wurde die Beschlussvorlage zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ in der Fassung vom 09. Juli 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestätigt (BV/296/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der am 11. Dezember 2024 bestätigte Beschluss vom 16. Oktober 2024 ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/startseite.html in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter der Angabe der Beschlussnummer BV/296/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 befindet sich an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison (Flurstück 175 (teilweise) der Flur 16, Gemarkung Roßlau). Es handelt sich somit um eine vorbelastete Fläche, welche als eine Konversionsfläche zu betrachten ist. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch Waldflächen, im Süden durch die Lukoer Straße, im Osten durch einen gewerblichen Betrieb und im Norden durch Bahnanlagen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 60.000 m². Die Flächen befinden sich im Eigentum des Bundes, in Verfügungsberechtigung des Vorhabenträgers.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison eine Sonderbaufläche für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Parallel dazu ist die Darstellung der Fläche im FNP (Flächennutzungsplan) anzupassen. Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren.
Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ erfolgt vom Montag, den 10. Februar 2025 bis einschließlich Freitag, den 14. März 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
• auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter Aktuelle Beteiligungen
• auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau in der Rubrik Öffentlichkeitsbeteiligungen im Ordner des Amtes für Wirtschaft und Stadtplanung und
• auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt im Sachsen-Anhalt-Viewer unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“erreichbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Entwurf des Durchführungsvertrages in der Fassung vom 19. August 2024
Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.09.2023
- Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung ist gegeben
- raumbedeutsam
Landesverwaltungsamt
Obere Immissionsschutzbehörde vom 12.09.2023
- Hinweis auf mögliche Belästigungen durch Transformatoren ab einer Nennspannung von 1.000 Volt
Obere Naturschutzbehörde vom 30.08.2023
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG.
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Bodendenkmalpflege vom 08.08.2023
- Planungsgebiet tangiert archäologisch relevanten Bereich -> keine Störung archäologischer Kulturdenkmale auf Grund moderner Überprägung
Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 05.09.2023
- Hinweis, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i.S. § 15 LwG LSA
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschafts- anpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind gegenwärtig nicht betroffen
Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 06.09.2023
Geologie
- Hinweis auf alte Brunnen südöstlich des Plangebietes
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 10.08.2023
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
- Hinweis auf Ergänzung eines Quellenvermerks auf der Planurkunde
Zuständige Verwaltungsbehörde für die Ausführung der Aufgaben nach der KampfM-GAVO vom 20.10.2023
- Einstufung als Kampfmittelverdachtsfläche
Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.09.2023
Baudenkmalpflege
- Keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich Archäologie
- Die Belange der Archäologie können berührt sein.
- Verweis auf Stellungnahme des LDA Abt. Bodendenkmalpflege
Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 22.09.2023
Untere Bodenschutzbehörde
- vollständige Lage auf ehemaligem Rüstungsstandort
- Hinweis auf Melde- und Abstimmungspflicht mit unterer Bodenschutzbehörde bei Fund von belastetem Bodenmaterial
Untere Naturschutzbehörde
- Südausrichtung der Module wird bevorzugt.
- Prüfung von Vorhandensein artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten gemäß § 44 BNatSchG
- Vor Abschluss des Verfahrens keine Durchführung (vorbereitender) Maßnahmen, die zu Verstößen gegen § 44 BNatSchG führen können.
- Eingriffsmaßnahmen sind zu bewerten auf Basis des Bewertungsmodells LSA
- Artenschutzfachliche Bewertung notwendig
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65
zum Schutzgut Mensch
- Vorbelastung des Plangebietes in Bezug auf Lärm, Licht und Schadstoffe durch benachbarten Gewerbestandtort und bestehende Verkehrswege
- keine Relevanz für Tourismus und landschaftsbezogene Erholung
zum Schutzgut Tiere
- vorhabenbedingt gering erhebliche Beeinträch- tigungen für Brutvogelarten
--> weitgehende Vermeidung der Auswirklungen durch vorgesehene Maßnahmen
- geringe Beeinträchtigungen für Reptilien durch Habitatflächenbeansprungung
--> Vermeidung bzw. Kompensation durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- durch Bautätigkeit temporär gering erhebliche Beeinträchtigungen für Säugetiere und Wirbellose
zum Schutzgut Pflanzen
- gering erhebliche Auswirkungen
--> kompensierbar
zum Schutzgut Boden/Fläche
- nach einer technischen Erkundung (2026) wird von einer vollständigen Beräumung des Plangebietes ausgegangen
- Verzicht auf Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt - geringe temporäre Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden
- geringe Beeinträchtigung für das Schutzgut Fläche durch nur geringfügige Flächenversiegelung
zum Schutzgut Wasser
- Grundwassermessstelle im Plangebiet
- Oberflächengewässer nicht betroffen
- keine erheblichen Auswirkungen
zum Schutzgut Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Schutzgut Klima nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)
- Photovoltaikanlagen stellen grundsätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz dar
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild und Erholungseignung
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)
zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten.
zu fachrechtlichen Schutzgebieten und -objekten
- Lage im Naturpark Fläming
- PVA steht den Zielen des Naturparks nicht entgegen -> keine Beeinträchtigungen
Fachgutachten
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 08.03.2024
- nachgewiesene Vorkommen der besonders geschützten Arten: Neuntöter, Heidelerche, Zauneidechse
- keine Berührung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 bis 3 bei Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und Umsetzung der CEF-Maßnahmen
Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Rammtiefe für Stahlprofile vom 06.12.2022
- grundsätzliche Eignung der Böden für Gründung von PV-Anlagen auf Rammpfosten
- teilweise Vorarbeiten zum Erreichen der Rammtiefe nötig
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: VE65@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Information
Im Amtsblatt 12/2024 vom 29.11.2024 erfolgte die Bekanntmachung zur Durchführung der förmlichen Beteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bekanntmachungstext beinhaltete die Beschlussfassung in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16.10.2024. Auf Grund der Unwirksamkeitserklärung der Sitzung durch die Kommunalaufsicht ist die Beschlussvorlage in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 11.12.2024 erneut bestätigt worden. Deshalb ist der Beschluss erneut bekanntzumachen und die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung zu wiederholen.
Wir bitten um Beachtung.
Wiederholte Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Dezember 2024 die Wiederholung der öffentlichen Beschlussfassungen aus der Sitzung des Stadtrates vom 16.10.2024 beschlossen (BV/414/2024/StR). Damit wurde die Beschlussvorlage zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 05. März 2024 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestätigt (BV/297/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der am 11. Dezember 2024 bestätigte Beschluss vom 16. Oktober 2024 ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau unter verwaltung.dessau-rosslau.de in der Rubrik BÜRGERSERVICE / BÜRGERINFOPORTAL / SUCHE unter Eingabe der Beschlussnummer BV/297/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau befindet sich an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison (Flurstück 175 (teilweise) der Flur 16, Gemarkung Roßlau). Es handelt sich somit um eine vorbelastete Fläche, welche als eine Konversionsfläche zu betrachten ist. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch Waldflächen, im Süden durch die Lukoer Straße, im Osten durch einen gewerblichen Betrieb und im Norden durch Bahnanlagen. Die Flächengröße beträgt ca. 60.000 m². Die Flächen befinden sich im Eigentum des Bundes, in Verfügungsberechtigung des Vorhabenträgers.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 “Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes bestehen darin, an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison eine Sonderbaufläche für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln Die Änderung des FNP ist erforderlich, da der parallel in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße“ nicht aus den Darstellungen des FNP entwickelt werden kann. Die Darstellung von Sonderbauflächen wird erforderlich.
Bei der Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau erfolgt vom Montag, den 10. Februar 2025 bis einschließlich Freitag, den 14. März 2025.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgenden Stellen verfügbar:
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Bei der Erarbeitung der Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Landesverwaltungsamt
Obere Immissionsschutzbehörde vom 12.09.2023
- Hinweis auf mögliche Belästigungen durch Transformatoren ab einer Nennspannung von 1.000 Volt
Obere Naturschutzbehörde vom 29.08.2023
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG.
Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 05.09.2023
- Hinweis, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i.S. § 15 LwG LSA
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschafts- anpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind gegenwärtig nicht betroffen
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 10.08.2023
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
- Hinweis auf Ergänzung eines Quellenvermerks auf der Planurkunde
Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.09.2023
Baudenkmalpflege
- Keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
Archäologie
- Die Belange der Archäologie können berührt sein.
- Verweis auf Stellungnahme des LDA Abt. Bodendenkmalpflege
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau
zum Schutzgut Mensch
- Vorbelastung des Plangebietes für Lärm, Licht und Schadstoffe durch benachbarten Gewerbestandtort und bestehende Verkehrswege
- keine Relevanz für Tourismus und landschaftsbezogene Erholung
zum Schutzgut Tiere
- vorhabenbedingt gering erhebliche Beeinträchtigungen für Brutvogelarten
-->weitgehende Vermeidung der Auswirklungen durch vorgesehene Maßnahmen
- geringe Beeinträchtigungen für Reptilien durch Habitatsflächenbeansprungung
-->Vermeidung bzw. Kompensation durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- durch Bautätigkeit temporär gering erhebliche Beeinträchtigungen für Säugetiere und Wirbellose
zum Schutzgut Pflanzen
- gering erhebliche Auswirkungen
--> kompensierbar
zum Schutzgut Boden/Fläche
- Es wird nach einer technischen Erkundung (2026) von einer vollständigen Beräumung des Plangebietes ausgegangen.
- Verzicht auf Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt
- geringe temporäre Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden
- geringe Beeinträchtigung für das Schutzgut Fläche durch geringfügige Flächenversiegelung
zum Schutzgut Wasser
- Grundwassermessstelle im Plangebiet
- Oberflächengewässer werden nicht betroffen
- Keine erheblichen Auswirkungen
zum Schutzgut Klima/Luft
- Auswirkungen auf das Schutzgut Klima sind nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)
- PVA stellen grundsätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz dar
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten (vorbelastetes Umfeld)
zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht zu erwarten.
zu fachrechtlichen Schutzgebieten und –objekten
- Lage im Naturpark Fläming
- PVA steht den Zielen des Naturparks nicht entgegen → keine Beeinträchtigungen
Fachgutachten
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 08.03.2024
- nachgewiesene Vorkommen der besonders geschützten Arten: Neuntöter, Heidelerche, Zauneidechse
- keine Berührung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 bis 3 bei Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und Umsetzung der CEF-Maßnahmen
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 3.AendFNPRSL@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der/den oben stehenden Planung(en) berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a BauGB im Zusammenhang mit dieser/diesen Planung(en) personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben.
Auf der Internetseite Datenschutzinformationen der Stadt Dessau-Roßlau und ergänzend am Auslegungsort werden Datenschutzinformationen im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht bereitgehalten.
Vergangene Beteiligungen bis in das Jahr 2017 zurück stehen unter Frühere Beteiligungen.
Die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen der Gremien sind im Bürgerinfoportal im Sitzungskalender unter den jeweiligen Terminen abrufbar.
Technisches Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Foyer im Erdgeschoss
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de