Das Gebiet der Vorkaufsatzung umfasst im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 222 "Nahversorgungszentrum Am Leipziger Tor" drei Flurstücke im Bereich des Leipziger Torhauses (Franzstraße 164).
Die Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht dient der Sicherung der Ziele des Bebauungsplans Nr. 222 "Nahversorgungszentrum Am Leipziger Tor", für den der Aufstellungsbeschluss im März 2015 gefasst (Beschlussvorlage BV/029/2015/VI-61) und dessen Geltungsbereich im März 2021 erweitert wurde (Beschlussvorlage BV/439/2020/III-61).
In diesem Zusammenhang steht auch das im Juli 2020 beschlossene Integrierte Konzept "Quartier Am Leipziger Tor" (Beschlussvorlage BV/139/2020/III-61) und insbesondere die hierin genannten Ziele zum Leipziger Torhaus. Dabei handelt es sich um ein identitätsstiftendes Gebäude im Quartier mit der Chance, es zu einem sozio-kulturellen Schwerpunkt des Gemeinwesens zu entwickeln. Eine entsprechende Nutzung durch die Menschen im Quartier und die Gestaltung der umliegenden Freianlagen sollen den Kern der Quartiersentwicklung bilden.
Satzung [PDF | 296 KB]
Begründung [PDF | 480 KB]
Der Stadtrat hat am 03. Februar 2021 die Satzung zum besonderen Vorkaufrecht beschlossen (Beschlussvorlage BV/440/2020/III-61). Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 04/2021 der Stadt Dessau-Roßlau ist die Satzung am 26. März 2021 in Kraft getreten.
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Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
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