An dieser Stelle stehen Informationen über 2024 erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 228 "Gewerbe- und Solarpark Lukoer Straße"
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 228 "Gewerbe- und Solarpark Lukoer Straße" in der Fassung vom 04. April 2024 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/037/2024/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau verwaltung.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/037/2024/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am östlichen Ortsausgang des Stadtteils Roßlau an der Lukoer Straße und umfasst das Flurstück 8/3 der Flur 14, Gemarkung Roßlau. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 5,7 ha und wird im Westen und Norden durch gewerblich genutzte Flächen, im Süden durch die Lukoer Straße und im Osten durch Waldflächen begrenzt.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Produktionskapazitäten der Sülzle Holding GmbH & Co. KG am Standort in Verbindung mit einer autarken Versorgung des Unternehmens aus erneuerbaren Energien. Die Bauleitplanung soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) erfolgen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 228 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren frühzeitig beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 228 "Gewerbe- und Solarpark Lukoer Straße" erfolgen vom
Montag, den 05. August 2024 bis einschließlich Freitag, den 06. September 2024.
Die vom Stadtrat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen stehen zusammen mit dieser Bekanntmachung auch auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter 'Aktuelle Beteiligungen' zur Verfügung und sind im Sachsen-Anhalt-Viewer im Themenblock 'Planen und Bauen' über die Kartenebene 'kommunale Bauleitplanung' erreichbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 228 "Gewerbe- und Solarpark Lukoer Straße" in der Fassung vom 04.04.2024
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 228 "Gewerbe- und Solarpark Lukoer Straße" in der Fassung vom 04.04.2024
Planungskonzept/Nutzungsbeispiel in der Fassung vom 26.01.2024
Schalltechnisches Gutachten in der Fassung vom 22.01.2024
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 22.11.2023
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B228@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung freigegeben.
Die Planunterlagen des ersten Entwurfs stehen in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 12. April 2024 unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.
Bis zum 12. April 2024 haben öffentliche Stellen sowie alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Hinweise oder Änderungsvorschläge zu allen Inhalten der Planunterlagen des ersten Entwurfs vorzugsweise über das Beteiligungsportal unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de abzugeben.
Darüber hinaus kann die Stellungnahme mit dem Stichwort "1. Entwurf LEP" unter anderem auch
a) per E-Mail ausschließlich an landesentwicklung-mid@sachsen-anhalt.de,
b) postalisch an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 26, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg oder
c) zur Niederschrift im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg zu den oben genannten Zeiten abgegeben werden.
Die Planunterlagen liegen im angegebenen Zeitraum zudem in der Stadt Dessau-Roßlau (Technisches Rathaus, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, 06862 Dessau-Roßlau, Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, Foyer) zur Einsichtnahme zu folgenden Zeiten aus:
Montag: 8 bis 16 Uhr,
Dienstag: 8 bis 17.30 Uhr,
Mittwoch: 8 bis 16 Uhr,
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr,
Freitag: 8 bis 11.30 Uhr.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes und § 21 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), unberücksichtigt.
vollständiger Bekanntmachungstext des MID [PDF 300 KB]
Informationen zum Datenschutz sind unter der Adresse mid.sachsen-anhalt.de/datenschutz zu finden.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt"
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Dezember 2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Planungskonzeption des Bebauungsplanes Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" in der Fassung vom 29. September 2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/283/2023/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/283/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 230 befindet sich im Ortsteil Mühlstedt der Stadt Dessau-Roßlau, nördlich der Ortsverbindungsstraße zwischen Mühlstedt und Streetz, westlich und nördlich angrenzend an die Gemarkung Streetz, ca. 11 km nördlich des Dessauer Stadtzentrums. Die Flächengröße beträgt ca. 196 ha.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Plankonzeption zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" erfolgt vom
Montag, den 05. Februar 2024 bis einschließlich Freitag, den 08. März 2024.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Planungskonzeption zum Bebauungsplan Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt" in der Fassung vom 29.09.2023 mit den Anlagen
Nutzungskarte Planung vom 07.10.2022
Nutzungs- und Restriktionskarte vom 07.10.2022
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B230@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite Bauleitplanung in Kommunen im Geoportal des Landes Sachsen-Anhalt erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Dezember 2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt in der Fassung vom 29. September 2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen (BV/284/2023/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/284/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
• im Norden durch die Gemarkung Thießen und
• im Westen durch die Gemarkung Streetz begrenzt.
• Im Osten verläuft ein Landwirtschaftsweg als landschaftsräumlich gliederndes Element,
• im Süden ist die Ortsverbindungsstraße Mühlstedt-Streetz sowie ein Teil der Ackerflur auf der Gemarkung Mühlstedt die Begrenzung des Änderungsbereiches.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 "Freiflächenphotovoltaikanlage Die breiten Stücke, Mühlstedt". Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen das Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen für eine umweltfreundliche und resiliente Energieerzeugung und –versorgung zu schaffen. Die Stadt und die zur Planung anlassgebenden Unternehmen wollen auf diesem Wege gemeinsam zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt als European Energy Award Kommune beitragen.
Da das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 230 im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft und zu geringeren Teilen als Fläche für Wald dargestellt ist, wird daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die betreffenden Flächen sollen auch hier als Sonderbauflächen dargestellt werden.
Bei der Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt erfolgt vom
Montag, den 05. Februar 2024 bis einschließlich Freitag, den 08. März 2024.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau um die Ortschaft Mühlstedt in der Fassung vom 29.09.2023
Begründung zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 29.09.2023
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 5.AendFNPRSL@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite Bauleitplanung in Kommunen im Geoportal des Landes Sachsen-Anhalt erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. November 2023 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" in der Fassung vom 05. Juli 2023 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/221/2023/I-61).
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/221/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 168 A1 befindet sich in der Gemarkung Rodleben nördlich der Bundesstraße B 184. Er umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplans Nr. 168 A "Pharmastandort Rodleben-Tornau, Teilgebiet A" sowie zusätzlich nördliche Erweiterungsflächen im bisherigen Außenbereich (bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 250 der Flur 5, Gemarkung Rodleben). Die Flächengröße beträgt insgesamt ca. 108 ha (davon ca. 16,5 ha Erweiterung).
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, innerhalb der bestehenden Industrieflächen die größtmögliche Flexibilität für bauliche und sonstige Entwicklungen zu gewährleisten und zusätzliche Bauflächen im Norden auszuweisen. Darüber hinaus sollen mit dem neuen Bebauungsplan zusätzliche Flächen für die Ansiedlung weiterer, zum Biopharmapark affiner Unternehmen geschaffen werden.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 A1 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" erfolgt vom
Montag, den 04. Dezember 2023 bis einschließlich Freitag, den 12. Januar 2024.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" in der Fassung vom 05.07.2023
Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" in der Fassung vom 05.07.2023
Relevanz faunistischer Daten in der Fassung vom 21.08.2021 mit Ergänzung vom 20.10.2023
Fachbeitrag Artenschutz in der Fassung vom 29.06.2017
Schalltechnische Untersuchung in der Fassung vom 13.04.2023
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
Kompensationsvertrag in der Fassung vom 30.08.2021
Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.07.2016
Thematischer Bezug:
- Raumbedeutsamkeit der Planung
Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 26.07.2016
Thematischer Bezug:
- frühzeitige Abstimmung bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen gefordert
- Hinweis, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i. S. § 15 LwG LSA
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) gegenwärtig nicht betroffen
Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 26.07.2016
Thematischer Bezug:
- Empfehlung für Baugrunduntersuchungen bei Neubebauung
- Hinweis auf ein Wasserschutzgebiet innerhalb des Bebauungsplangebietes und möglicherweise Restriktionen durch die untere Wasserbehörde
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 05.07.2016
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
Verfasser/Datum: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 22.06.2016
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf die Koordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei einzelnen Bauprojekten
Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 10.12.2020
Thematischer Bezug: Untere Immissionsschutzbehörde
- Für abschließende immissionsschutzrechtliche Bewertung schalltechnische Untersuchung erforderlich
- Vorgaben einzuhaltender Emissions- bzw. Immissionswerte umliegender Nutzungen bei Neuaufteilung/Optimierung der Emissionskontingente sind zu beachten
- Signifikante Anhebung der bisherigen Emissionskontingente im südlichen Teil des Plangebietes wäre problematisch
Thematischer Bezug: Untere Wasserbehörde
- Weitere Gültigkeit des Trinkwasserschutzgebietes sowie entsprechender Nutzungsverbote und -beschränkungen
- Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung durch weitere Bodenversiegelungen
Thematischer Bezug: Untere Naturschutzbehörde
- Erforderlichkeit externer Kompensationsmaßnahmen
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- keine grundsätzlichen Einwände
- Hinweis auf Reduzierung der Versiegelung des Bodens auf ein Mindestmaß
zum Schutzgut Mensch
- Lage im industriell-gewerblichen Umfeld sowie an landwirtschaftlich und waldgeprägten Flächen
- Veränderungen hinsichtlich der örtlichen Lärmbelastungssituation
- Erarbeitung einer Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
zum Schutzgut Tiere
- eingeschränkte Lebensbedingungen für die Tierwelt - Kriterien für Verbotsbestände nicht erfüllt.
zum Schutzgut Pflanzen
- erheblicher Verlust von Biotopflächen
- insgesamt relativ strukturarmes Plangebiet von geringem bis mittlerem ökologischem Wert
- Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches
zum Schutzgut Boden
- Betroffenheit von Böden mit geringer Wertigkeit und Empfindlichkeit
- Minderung durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur begrenzt möglich
zum Schutzgut Wasser
- keine Gefährdung von umliegenden Brunnen
- keine negative Beeinflussung der Grundwassers bzw. des Wasserschutzgebietes
- Erhalt des Entwässerungsgrabens
- Vermeidung von Beeinträchtigungen durch geeignete Minderungsmaßnahmen
zum Schutzgut Klima/Luft
- kein erheblicher Verlust von bedeutsamen lokalklimatischen Funktionen
- Vorbelastung im Plangebiet durch Industrieansiedelungen und die B 184
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Bereits industriell-gewerbliche Prägung
- Plangebiet ist nur aus südlicher Richtung einsehbar
- Ungeeignet für Erholungsnutzung
zu Kultur- und sonstigen Sachgütern
- vermutetes Bodendenkmal im Einflussbereich der geplanten Nutzungen
- Ausschluss von Auswirkungen auf das Bodendenkmal durch langfristige Baufeldfreihaltung
zu fachrechtlichen Schutzgebieten und -objekten
- Keine Naturschutzgebiete im direkten Umfeld des Geltungsbereiches
- Landschaftsschutzgebiet "Spitzberg" grenzt im Westen, Norden und Osten an
- schutzwürdige Biotope: Allee entlang der B 184, Hecken und Feldgehölze
zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
- Wechselwirkungen insbesondere zwischen Schutzgütern Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen sowie hinsichtlich veränderter Verkehrsströme und Gewerbeentwicklung gegenüber Anwohnern sind gegeben
Verfasser/Datum: FIRU GfI – Gesellschaft für Immissionsschutz mbH vom 13.04.2023
Fachgutachten Schallschutz (Gewerbelärmemissionen) mit Geräuschkontingentierung unter Berücksichtigung der störempfindlichen Nutzungen im Umfeld
Verfasser/Datum: Dr. Thomas Hofmann vom 21.08.2021 mit Ergänzung vom 20.10.2023
- Faunistische Daten aus 2016 sind als Grundlage für artenschutzrechtliche Betrachtungen noch relevant
- keine Änderungen im seinerzeit ermittelten Artenspektrum bzw. daraus resultierenden Bewertungen
Verfasser/Datum: PCU – PlanConsultUmwelt Partnerschaft vom 29.06.2017
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände, Nachweis Vorkommen:
- Amphibien (Erdkröte)
- Reptilien (Ringelnatter)
- Fledermäuse
- Brutvögel (u. a. Heidelerche und Neuntöter)
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B168A1@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite Bauleitplanung in Kommunen im Geoportal des Landes Sachsen-Anhalt erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. November 2023 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks in der Fassung vom 29. Juni 2023 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/222/2023/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/222/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks befindet sich in der Gemarkung Rodleben nördlich der Bundesstraße B 184. Er umfasst die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" vorgesehenen nördlichen Erweiterungsflächen für die gewerblich-industrielle Entwicklung (Teilbereich 1) sowie die südöstlich vom Biopharmapark gelegenen Flächen (Teilbereiche 2 und 3), welche für die externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich werden.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau". Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, innerhalb der bestehenden Industrieflächen die größtmögliche Flexibilität für bauliche und sonstige Entwicklungen zu gewährleisten und zusätzliche Bauflächen im Norden auszuweisen. Darüber hinaus sollen mit dem neuen Bebauungsplan zusätzliche Flächen für die Ansiedlung weiterer, zum Biopharmapark affiner Unternehmen geschaffen werden.
Da die vorgesehene Erweiterung des Biopharmaparks im Norden von den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht und im Süden des Plangebietes Maßnahmenflächen ausgewiesen werden sollen, die dem Bebauungsplan als Ersatzmaßnahmen zugeordnet werden, ist parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Bei der Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks erfolgt vom
Montag, den 04. Dezember 2023 bis einschließlich Freitag, den 12. Januar 2024.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Entwurf zur 4. Flächennutzungsplanänderung für den Stadtteil Dessau in der Fassung vom 29.06.2023
Begründung mit Umweltbericht zur 4. Flächennutzungsplanänderung für den Stadtteil Dessau in der Fassung vom 29.06.2023
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
Bei der Erarbeitung der Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Thematischer Bezug: Obere Landesplanungsbehörde vom 11.09.2013
- Raumbedeutsamkeit der Planung Obere Abfall- und Bodenschutzbehörde
- Wahrnehmung der Belange des Bodenschutzes durch untere Bodenschutzbehörde
Thematischer Bezug: Obere Abwasserbehörde vom 28.08.2013
- Verweis auf Pflicht der Entsorgung des Sanitär- und Produktionsabwassers gemäß § 151 Abs. 5 WG LSA durch TEW mbH bis 31.12.2015
- weitere Betrachtung der Abwasserbeseitigungspflicht zwingend erforderlich
Thematischer Bezug: Obere Naturschutzbehörde vom 28.08.2013
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG.
Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 06.08.2013
Thematischer Bezug: Bodendenkmalpflege
- Vorhaben berührt ein archäologisch relevantes Gebiet
- Vorkommen eines archäologisches Kulturdenkmals im Geltungsbereich
- Erforderlichkeit denkmalrechtlicher Genehmigungen für Bau- und Erschließungsmaßnahmen
Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 16.08.2013
Thematischer Bezug:
- frühzeitige Abstimmung bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz und/oder Flurbereinigungsgesetz gegenwärtig nicht betroffen
Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 21.08.2013
Thematischer Bezug: Geologie
- Hinweis auf ein Trinkwasserschutzgebiet III im Plangebiet und möglicherweise Restriktionen durch die untere Wasserbehörde
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 20.08.2013
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf Festpunkte der Landesvermessung
Verfasser/Datum: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 04.09.2013
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf die Koordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei einzelnen Bauprojekten
Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 30.08.2013
Thematischer Bezug: Baudenkmalpflege
- Keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
Thematischer Bezug: Archäologie
- Plangebiet berührt archäologisch relevantes Gebiet
- Vorkommen eines archäologisches Kulturdenkmals im Geltungsbereich
- Erforderlichkeit denkmalrechtlicher Genehmigungen für Bau- und Erschließungsmaßnahmen
- Verweis auf Meldefrist gemäß § 9 Abs. (3) DenkmSchG LSA
Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 26.08.2013
Thematischer Bezug: Untere Naturschutzbehörde
- keine Schutzgebiete NATURA 2000, sonstige Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht sowie geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG vorhanden
- Festsetzung externer Kompensationsmaßnahmen
Thematischer Bezug: Untere Wasserbehörde
- Nutzungsbeschränkungen im westlichen Teil des Plangebietes wegen Wasserschutzzone III
- Angrenzen zweier Gewässer II. Ordnung > Einhaltung Gewässerrandstreifen von 5 m
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- Grundsätzlich bestehen keine Bedenken
- Darstellung der Auswirkungen des Schutzgutes Boden in der Umweltprüfung erforderlich
zum Schutzgut Mensch
- Lage im industriell-gewerblichen Umfeld sowie an landwirtschaftlich und waldgeprägten Flächen
- Lärmbelastungen durch die B 184 und den Biopharmapark
zum Schutzgut Tiere
- eingeschränkte Lebensbedingungen für die Tierwelt
- Kriterien für Verbotsbestände nicht erfüllt
zum Schutzgut Pflanzen
- Flächen nördlich der Erschließungsstraße werden vollständig von Ausgleichsmaßnahmen und anderen Bauvorhaben eingenommen
- intensiv genutzte Acker auf restlichen Flächen
- insgesamt relativ strukturarmes Plangebiet von geringem bis mittlerem ökologischem Wert
zum Schutzgut Boden
- Annahme von weitgehender Überprägung der Bodenschichten durch landwirtschaftliche Nutzung
- geringe Wertigkeit der Böden
zum Schutzgut Wasser
- Vorkommen zweier Entwässerungsgräben mit geringer Wertigkeit
- Wasserschutzzone III im westlichen Teil des Teilgebietes 01
- Grundwasserleiter gilt als gut geschützt
zum Schutzgut Klima/Luft
- klimatische Ausgleichfunktionen mit untergeordneter Bedeutung
- keine Frischluftschneisen im Plangebiet
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Bereits industriell-gewerbliche Prägung
- geringer landschaftsästhetischer Eigenwert
- Ungeeignet für Erholungsnutzung
zu Kultur- und sonstige Sachgüter
- Beachtung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Rahmen der technischen Planung
- Kultur- und Bodendenkmale sind nicht bekannt
zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
- Wechselwirkungen insbesondere zwischen Schutzgütern Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen sowie hinsichtlich veränderter Verkehrsströme und Gewerbeentwicklung gegenüber Anwohnern sind gegeben
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 4.AendFNP@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite Bauleitplanung in Kommunen im Geoportal des Landes Sachsen-Anhalt erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de