An dieser Stelle stehen Informationen über 2023 erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Änderungsbebauungsplan Nr. 101 D/D1-B "Gewerbegebiet Dessau-Mitte, Teilgebiet D/D1 - Fachmarktzentrum Mannheimer Straße – Teilplan B" /
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07. Dezember 2022 den Entwurf des Änderungsbebauungsplans Nr. 101 D/D1-B "Gewerbegebiet Dessau-Mitte, Teilgebiet D/D1 - Fachmarktzentrum Mannheimer Straße - Teilplan B" in der Fassung vom 30. September 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss mit der Nr. BV/352/2022/III-61 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er kann im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (bisher: Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden. Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/352/2022/III-61 abrufbar.
Das Plangebiet befindet sich im Dessauer Stadtbezirk West östlich der Mannheimer Straße. Die konkrete Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan und der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen.
Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans verläuft im Norden entlang der südlichen Begrenzung der Weststraße (Flurgrenze zwischen Flur 37 und Flur 10 der Gemarkung Dessau). An der Grenze zur Kleingartenanlage Westend (Flurstück 1355/26) knickt sie nach Süden ab und verläuft weiter an der östlichen bzw. südlichen Grenze der Flurstücke 1355/17, 10252, 1355/82, 10096 sowie 11870 (alle Flur 10) nach Süden. Hier bildet sie die Grenze zum Teilplan C. Wieder entlang der Grenze des Ursprungsplanes verläuft sie an der östlichen Grenze der Flurstücke 10094 und 11870, teilt das Flurstück 10093 (alle Flur 10) und läuft weiter entlang dessen südöstlicher Grenze bis zur Schlagbreite. Im Süden verläuft der Geltungsbereich zunächst entlang der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Schlagbreite (Flurstück 1357/34 der Flur 10) und ab Einmündung der Zunftstraße mittig der Straßenverkehrsfläche Schlagbreite (Flurstück 10090 der Flur 10). In diesem Bereich grenzt der Teilplan A an. Im Westen bildet die östliche Straßenbegrenzungslinie der Mannheimer Straße (Flurstück 10076 der Flur 10) den Abschluss.
In den Grenzen soll ein Fachmarktzentrum um die bestehenden Einzelhandelsmärkte aus den Bereichen Bauen und Heimwerken, Möbel und Einrichtungen, Garten und Freizeit entwickelt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist dafür die planungsrechtliche Voraussetzung. Er soll dazu beitragen, für bevorstehende Investitionen das Baurecht herzustellen und die zentralen Versorgungsbereiche, insbesondere die Dessauer Innenstadt vor unverträglichen Entwicklungen auf dem Gebiet des Einzelhandels schützen. Der seit dem 23. Februar 2008 rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 101 D/D1 "Gewerbegebiet Dessau-Mitte, Teilgebiet D/D1" soll mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplans schrittweise aufgehoben werden. Der erste Teilabschnitt ist das Plangebiet B, für das anlässlich bevorstehender Investitionen ein vorrangiger Planungsbedarf besteht. Die im beigefügten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereiche für die Teilgebiete A und C werden gesondert bearbeitet. Der Stadtrat hat am 7. Dezember 2022 diese Vorgehensweise durch Beschluss bestätigt.
Der vom Stadtrat zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Änderungsbebauungsplans Nr. 101 D/D1-B "Gewerbegebiet Dessau-Mitte, Teilgebiet D/D1 - Fachmarktzentrum Mannheimer Straße – Teilplan B", die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom Montag, den 02. Januar 2023 bis einschließlich Freitag, den 03. Februar 2023 zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (bisher: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
Geltungsbereiche der Teilpläne A, B und C
Entwurf des Änderungsbebauungsplans Nr. 101 Teilgebiet D/D1-B "Gewerbegebiet Dessau-Mitte, Teilgebiet D/D1 – Fachmarktzentrum Mannheimer Straße – Teilplan B" in der Fassung vom 30. September 2022
Entwurf der Planbegründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 26. Oktober 2022 mit Anhängen
Auszug aus dem Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Dessau-Roßlau, den Ergänzungsstandort Mannheimer Straße betreffend, in der Fassung vom 26. Oktober 2022
Bebauungsplan Nr. 101 Teilgebiet D/D1 "Gewerbegebiet Dessau-Mitte, Teilgebiet D/D1" (Ursprungsbebauungsplan)
Übersicht der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen
Bei der Erarbeitung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Es liegen folgende umweltbezogener Stellungnahmen und Informationen vor:
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Ref. Naturschutz vom 18.04.2019
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf Beachtung Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Ref. Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe vom 03.05.2019
Thematischer Bezug:
- Belange sind nicht betroffen
Verfasser/Datum: Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 09.04.2019
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf Kampfmittelverdachtsfläche
Verfasser/Datum: Untere Bodenschutzbehörde vom 15.05.2019
Thematischer Bezug:
- Auf Bodenfunktionsbewertungsverfahren kann verzichtet werden, vorsorgendem Bodenschutz ist genüge getan, Grundsätze des vorsorgenden Bodenschutzes sind berücksichtigt, bodenschutzrechtliche Regelungen aus bestehendem B-Plan sind zu übernehmen.
Verfasser/Datum: Untere Immissionsschutzbehörde vom 15.05.2019
Thematischer Bezug:
- Schalltechnischer Stellungnahme vom 19.12.2018 wird gefolgt, ebenso der Festsetzung von Emissionskontingenten, geringere Werte wirken sich nicht nachteilig auf Gewerbenutzung aus, Planstraße A hält die Grenzwerte der 16. BImSchV ein.
Verfasser/Datum: Untere Naturschutzbehörde vom 15.05.2019
Thematischer Bezug:
- Im Umweltbericht sind Eingriffsregelung und artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen.
Verfasser/Datum: Dr. Thomas Hofmann vom 31.08.2020
Thematischer Bezug:
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände
- Nachweis Nahrungsgäste Greifvögel
- Keine Habitateignung Zauneidechse
- Beschränkung Bauzeitraum
Verfasser/Datum: Graner Ingenieure GmbH vom 25.09.2020
Thematischer Bezug:
Fachgutachten Schallschutz (Gewerbelärmemissionen) mit Geräuschkontingentierung unter Berücksichtigung der störempfindlichen Nutzungen im Umfeld
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen können ebenso per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: B101-DD1@dessau-rosslau.de.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Februar 2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg" in der Fassung vom 15. November 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss mit der Nr. BV/421/2022/III-61 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden. Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/421/2022/III-61 abrufbar.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Roßlau auf einer ehemals als Sportplatz genutzten Fläche am Hermann-Wäschke-Weg und umfasst das Flurstück 670 der Flur 17, Gemarkung Roßlau. Auf dem Grundstück befindet sich eine Gaststätte mit Bowlingbahn. Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 besteht darin, die Voraussetzungen zu schaffen, um an dem Standort am Hermann-Wäschke-Weg im Stadtteil Roßlau die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes zu ermöglichen. Für die angestrebte Nutzung ist ein Baugebiet als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz zu entwickeln.
Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.
Der vom Stadtrat zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg", die Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
Montag, den 06. März 2023 bis einschließlich Donnerstag, den 06. April 2023
zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"
Begründung Bebauungsplan Nr. 64
Schallimmissionsprognose vom 19.01.2017
Übersicht über die vorliegenden umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
Vorhaben- und Erschließungsplan
Bei der Erarbeitung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden öffentlich mit ausgelegt sowie im Internet eingestellt:
Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.06.2017
Thematischer Bezug:
- nicht raumbedeutsam
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt vom 13.07.2017
Thematischer Bezug:
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Wasserschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG
Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 25.06.2017
Thematischer Bezug:
- Beachtung und Erhaltung von Kulturdenkmalen
- Meldepflicht gemäß § 9 Abs. 3 DenkmSchG
Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 13.07.2017
Thematischer Bezug:
- keine Entziehung oder Beschränkung der Nutzung landwirtschaftlich genutzter Böden gemäß § 15 LwG LSA
- Hinweis darauf, dass gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA Kompensationsmaßnahmen keine Landwirtschaftsfläche in Anspruch nehmen dürfen
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 26.06.2017
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 04.07.2017
Thematischer Bezug: Archäologie
- Die Belange der Archäologie wurden noch nicht dargestellt.
- Aussagen, inwieweit in dem betroffenen Bereich archäologische Relevanz vorliegt, können erst nach Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie getroffen werden.
Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 04.07.2017
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- grundsätzlich keine Einwände
- Hinweis auf absolut minimale Versiegelung des Bodens
- Beeinträchtigungen der Wasserhaushaltsfunktionen und der Naturnähe ist nicht zu befürchten
Thematischer Bezug: Untere Naturschutzbehörde
- Nördlicher Bereich der Vorhabenfläche entspricht dem gesetzlich geschützten Biotop "Trockenrasen".
- Erhalt des Biotops durch Verzicht einer Nutzung dieses Bereichs als Stellplatzanlage / Keine Ersatzmaßnahmen erforderlich
- Vorkommen der geschützten Roten Waldameise am östlichen Rand der Vorhabenfläche / Schutz vor Beeinträchtigungen durch Absperren des Nestes
zum Schutzgut Mensch
- anlagebedingt keine Veränderung des Wohnumfeldes
- keine Sichtveränderungen im Planumfeld
- kein Einfluss des Vorhabens auf angrenzende Nutzungen
- Betriebsbedingte Auswirkungen bleiben unter der anzuziehenden Immissionsschutzgrenze
zum Schutzgut Tiere
- keine anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen
- Vorkommen der besonders geschützten Art der "Blauflügligen Ödlandschrecke"
- Erhalt des Magerrasens im nördlichen Plangebiet zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der "Blauflügligen Ödlandschrecke"
zum Schutzgut Pflanzen
- Geringe anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen
zum Schutzgut Boden
- Baubedingte Auswirkungen auf Flächen im Einfahrtsbereich, die jedoch zukünftig bebaut werden
- Anlagebedingte Flächenvollversiegelungen im Bereich der Einfahrt und des Waschplatzes/ Entsorgungsplatzes
- Geringe Beeinflussung des Bodens, da nur ein sehr geringer Teil der Gesamtfläche betroffen ist
zum Schutzgut Wasser
- anlagebedingt geringe Beeinträchtigungen
- zusätzliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten
zum Schutzgut Klima/Luft
- keine anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- nicht erhebliche anlagebedingte Auswirkungen
- keine negative Wirkung durch betriebsbedingte Auswirkungen
zu Kultur- und sonstige Sachgüter
- keine bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen Zu fachrechtlichen Schutzgebieten und –objekten
- Vorkommen des geschützten Biotopes Trockenrasen im nördlichen Planbereich
zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
- keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen
- keine Verstärkung der Auswirkungen
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen können ebenso per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: VE64@dessau-rosslau.de.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Februar 2023 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg" in der Fassung vom 15. November 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss mit der Nr. BV/422/2022/III-61 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden. Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/422/2022/III-61 abrufbar.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Roßlau auf einer ehemals als Sportplatz genutzten Fläche am Hermann-Wäschke-Weg und umfasst das Flurstück 670 der Flur 17, Gemarkung Roßlau. Auf dem Grundstück befindet sich eine Gaststätte mit Bowlingbahn. Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg". Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, die Voraussetzungen zu schaffen, um an dem Standort am Hermann-Wäschke-Weg im Stadtteil Roßlau die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes zu ermöglichen. Für die angestrebte Nutzung ist ein Baugebiet als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz zu entwickeln.
Bei der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.
Der vom Stadtrat zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Wohnmobilstellplatzanlage am Hermann-Wäschke-Weg", die Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
Montag, den 06. März 2023 bis einschließlich Donnerstag, den 06. April 2023
zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 15.11.2022
Begründung mit Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau vom 15.11.2022
Schallimmissionsprognose vom 19.01.2017
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
Bei der Erarbeitung der Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden öffentlich mit ausgelegt sowie im Internet eingestellt:
Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.06.2017
Thematischer Bezug:
- nicht raumbedeutsam
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt vom 13.07.2017
Thematischer Bezug:
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Wasserschutzbehörde
- Verweis auf Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG
Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 25.06.2017
Thematischer Bezug:
- Beachtung und Erhaltung von Kulturdenkmalen
- Meldepflicht gemäß § 9 Abs. 3 DenkmSchG
Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 13.07.2017
Thematischer Bezug:
- keine Entziehung oder Beschränkung der Nutzung landwirtschaftlich genutzter Böden gemäß § 15 LwG LSA
- Hinweis darauf, dass gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA Kompensationsmaßnahmen keine Landwirtschaftsfläche in Anspruch nehmen dürfen
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 26.06.2017
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 04.07.2017
Thematischer Bezug: Archäologie
- Die Belange der Archäologie wurden noch nicht dargestellt.
- Aussagen, inwieweit in dem betroffenen Bereich archäologische Relevanz vorliegt, können erst nach Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie getroffen werden.
Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 04.07.2017
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- grundsätzlich keine Einwände
- Hinweis auf absolut minimale Versiegelung des Bodens
- Beeinträchtigungen der Wasserhaushaltsfunktionen und der Naturnähe ist nicht zu befürchten
Thematischer Bezug: Untere Naturschutzbehörde
- Nördlicher Bereich der Vorhabenfläche entspricht dem gesetzlich geschützten Biotop "Trockenrasen".
- Erhalt des Biotops durch Verzicht einer Nutzung dieses Bereichs als Stellplatzanlage / Keine Ersatzmaßnahmen erforderlich
- Vorkommen der geschützten Roten Waldameise am östlichen Rand der Vorhabenfläche / Schutz vor Beeinträchtigungen durch Absperren des Nestes
zum Schutzgut Mensch
- anlagebedingt keine Veränderung des Wohnumfeldes
- keine Sichtveränderungen im Planumfeld
- kein Einfluss des Vorhabens auf angrenzende Nutzungen
- Betriebsbedingte Auswirkungen bleiben unter der anzuziehenden Immissionsschutzgrenze
zum Schutzgut Tiere
- keine anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen
- Vorkommen der besonders geschützten Art der "Blauflügligen Ödlandschrecke"
- Erhalt des Magerrasens im nördlichen Plangebiet zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der "Blauflügligen Ödlandschrecke"
zum Schutzgut Pflanzen
- Geringe anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen
zum Schutzgut Boden
- Baubedingte Auswirkungen auf Flächen im Einfahrtsbereich, die jedoch zukünftig bebaut werden
- Anlagebedingte Flächenvollversiegelungen im Bereich der Einfahrt und des Waschplatzes/ Entsorgungsplatzes
- Geringe Beeinflussung des Bodens, da nur ein sehr geringer Teil der Gesamtfläche betroffen ist
zum Schutzgut Wasser
- anlagebedingt geringe Beeinträchtigungen
- zusätzliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten
zum Schutzgut Klima/Luft
- keine anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- nicht erhebliche anlagebedingte Auswirkungen
- keine negative Wirkung durch betriebsbedingte Auswirkungen
zu Kultur- und sonstige Sachgüter
- keine bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen Zu fachrechtlichen Schutzgebieten und –objekten
- Vorkommen des geschützten Biotopes Trockenrasen im nördlichen Planbereich
zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
- keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen
- keine Verstärkung der Auswirkungen
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen können ebenso per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: VE64@dessau-rosslau.de.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Februar 2023 den Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts in der Fassung vom 28. November 2022 gebilligt und die Durchführung einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Dieser Beschluss mit der Nr. BV/385/2022/III-61 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden. Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/385/2022/III-61 abrufbar.
Der Beschluss dient der Information, wie sich Dessau-Roßlau künftig auf die aktuellen Entwicklungen des Einzelhandels und die Auswirkungen auf die Innenstädte und die zentralen Versorgungsbereiche einstellen will. Der stationäre Einzelhandel war in den zurückliegenden Jahren stets eine dominierende Kraft in den Innenstädten von Dessau und Roßlau. Je größer und vielfältiger das Einzelhandelsangebot ausgebildet war, umso attraktiver waren sie für Ihre Bewohner und Besucher. Unterdessen sind die Auswirkungen des Online-Handels und der Shoppingmöglichkeiten vor den Toren der Stadt deutlich spürbar. Die Angebotsvielfalt, der Komfort und die Schnelligkeit des Onlineeinkaufs sind inzwischen deutlich attraktiver als der Einkauf in der Stadt. Das erhöht den Druck auf die Innenstadtentwicklung, führt zu mehr Geschäftsaufgaben und zunehmenden Leerstand. Auch die Corona-Pandemie hat zu einer erheblichen Verstärkung dieser Entwicklung beigetragen.
Vor diesem Hintergrund ist es der Politik und Verwaltung ein wichtiges Anliegen, die Öffentlichkeit an der Entwicklung und Diskussion um die Zukunft unserer beiden Innenstädte und der zentralen Versorgungsbereiche zu beteiligen.
Der aktuelle Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts liegt dafür in der Zeit
vom Montag, den 06. März 2023 bis einschließlich Freitag, den 05. Mai 2023
zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung (ehem.: Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste) im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
Neben der ortsüblichen öffentlichen Auslegung und Einstellung des Konzeptes auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau sollen die Bürger*innen die Gelegenheit erhalten, sich im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung über die beabsichtigte zukünftige Ausrichtung des Einzelhandels zu informieren. Nähere Informationen diesbezüglich sind im Amtsblatt unter der Rubrik "Aus dem Rathaus" unter Amt für Wirtschaft und Stadtplanung zu finden. Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können ebenso per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absendenden an folgende Anschrift abgegeben werden: ZEK@dessau-rosslau.de.
Die vom Stadtrat zur öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.
Richtigstellung
Der Bekanntmachungstext zur Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch im Amtsblatt 8/2023 vom 28.07.2023 der Stadt Dessau-Roßlau beinhaltet einen Schreibfehler.
Bei den Daten zum Beginn und Ende der Auslegungsfrist wurde die Jahreszahl 2022 verwendet.
Richtig muss es heißen:
"Die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" erfolgt vom
Montag, den 07. August 2023 bis einschließlich Freitag, den 08. September 2023
zu folgenden Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr."
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße"
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. Juli 2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 22. März 2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/114/2023/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/114/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Stadtteil Roßlau befindet sich an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison (Flurstück 175 (teilweise) der Flur 16, Gemarkung Roßlau). Es handelt sich um eine vorbelastete Fläche, welche als eine Konversionsfläche zu betrachten ist. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch Waldflächen, im Süden durch die Lukoer Straße, im Osten durch eine gewerbliche Fläche und im Norden durch Bahnanlagen. Die Flächengröße beträgt ca. 60.000 m².
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 3. Änderung des FNPs erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße". Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf der Fläche der ehemaligen Garnison an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und der betreffende Bereich im wirksamen FNP derzeit als gewerbliche Baufläche und zum Teil als Fläche für Wald dargestellt wird, ist zugleich eine Änderung des FNPs mit der künftigen Darstellung als Sonderbaufläche "Photovoltaik" notwendig. Das Bauleitplanverfahren soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB erfolgen.
Bei der Aufstellung der 3. FNP-Änderung für den Stadtteil Roßlau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 3. FNP-Änderung für den Stadtteil Roßlau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" erfolgt vom
Montag, den 07. August 2023, bis einschließlich Freitag, den 08. September 2023.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Vorentwurf der Planzeichnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 22. März 2023
Vorentwurf der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 22. März 2023 mit
Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 10. März 2023
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 10. März 2023
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Während der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 3.AendFNPRSL@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Richtigstellung
Der Bekanntmachungstext zur Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch im Amtsblatt 8/2023 vom 28.07.2023 der Stadt Dessau-Roßlau beinhaltet einen Schreibfehler.
Bei den Daten zum Beginn und Ende der Auslegungsfrist wurde die Jahreszahl 2022 verwendet.
Richtig muss es heißen:
"Die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" erfolgt vom
Montag, den 07. August 2023 bis einschließlich Freitag, den 08. September 2023
zu folgenden Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr."
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße"
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. Juli 2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 05. April 2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/113/2023/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/113/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 befindet sich an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison (Flurstück 175 (teilweise) der Flur 16, Gemarkung Roßlau). Es handelt sich um eine vorbelastete Fläche, welche als eine Konversionsfläche zu betrachten ist. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch Waldflächen, im Süden durch die Lukoer Straße, im Osten durch eine gewerbliche Fläche und im Norden durch Bahnanlagen. Die Flächengröße beträgt ca. 60.000 m².
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf der Fläche der ehemaligen Garnison an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Das Bauleitplanverfahren soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB erfolgen.
Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" erfolgt vom
Montag, den 07. August 2023, bis einschließlich Freitag, den 08. September 2023.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Vorentwurf der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 05. April 2023
Vorentwurf der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 05. April 2023 mit
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 03. März 2023
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 03.03.2023
Baugrundgutachtung in der Fassung vom 06.12.2022
Modulbelegungsplan in der Fassung vom 26.01.2023
Lageplan Netzanschluss in der Fassung vom 06.03.2023
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: VE65@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Freiflächenphotovoltaikkonzeptes
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. Juli 2023 den Entwurf zur Fortschreibung des Freiflächenphotovoltaikkonzeptes in der Fassung vom 10. Januar 2023 gebilligt und die Durchführung einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Dieser Beschluss mit der Nr. BV/126/2023/I-61 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/126/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Beschluss dient der Information, in welcher Art und Weise die Stadt Dessau-Roßlau künftig die Ausweisung neuer Freiflächenphotovoltaikstandorte steuern will. Um die vorhandenen Potenziale der Sonnenenergie nutzen zu können, hatte die Stadt Dessau-Roßlau bereits im Jahre 2014 ein Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Weg gebracht. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels, neuerer politischer Entwicklungen und den sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen ist das bisherige Standortkonzept jedoch als überholt zu betrachten.
Ziel der Fortschreibung ist es daher, ein verträgliches und konfliktarmes Nebeneinander von Freiflächenphotovoltaik und anderen, konkurrierenden Raumnutzungen unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Das Konzept bietet als Fachplanung eine Grundlage für eine begründete Standortwahl. Mit der Fortschreibung des Freiflächenphotovoltaikkonzeptes wird dem Erfordernis einer konsequenten Umsetzung der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energien Rechnung getragen.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum Entwurf des Freiflächenphotovoltaikkonzeptes erfolgt in der Zeit vom
Montag, den 07. August 2023, bis einschließlich Freitag, den 29. September 2023.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Bericht zum Freiflächenphotovoltaikkonzept
- Anhang 1 Bewertungsmatrix 12-2022
Karten 01 bis 12 (Ausschlusskriterien)
Karten 13 bis 22 (Flächen zur Einzelfallprüfung)
Karten 23 bis 33 (Gesamtergebnis)
Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.
Während der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: PV-Konzept@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Richtigstellung
Im Amtsblatt 8/2023 vom 28.07.2023 erfolgte die Bekanntmachung zur frühzeiteigen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße".
Der Bekanntmachungstext beinhaltete einen Schreibfehler bei den Daten der Auslegungsfrist. Hier musste es nicht heißen 07. August 2022 bis einschließlich 08. September 2022, sondern 07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023.
Wir bitten um Beachtung.
Auf Grund des Schreibfehlers in der Bekanntmachung im Amtsblatt 8/2023 vom 28.07.2023 erfolgt eine wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit mittels nochmaliger Veröffentlichung im Internet sowie öffentlicher Auslegung der Unterlagen für einen Zeitraum von zwei Wochen.
Wiederholte Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße"
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. Juli 2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 05. April 2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/113/2023/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/113/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 befindet sich an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison (Flurstück 175 (teilweise) der Flur 16, Gemarkung Roßlau). Es handelt sich um eine vorbelastete Fläche, welche als eine Konversionsfläche zu betrachten ist. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch Waldflächen, im Süden durch die Lukoer Straße, im Osten durch eine gewerbliche Fläche und im Norden durch Bahnanlagen. Die Flächengröße beträgt ca. 60.000 m².
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf der Fläche der ehemaligen Garnison an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Das Bauleitplanverfahren soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB erfolgen.
Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" erfolgt vom
Montag, den 04. September 2023, bis einschließlich Freitag, den 06. Oktober 2023.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Vorentwurf der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 05. April 2023
Vorentwurf der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 05. April 2023 mit
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 03. März 2023
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 03.03.2023
Baugrundgutachtung in der Fassung vom 06.12.2022
Modulbelegungsplan in der Fassung vom 26.01.2023
Lageplan Netzanschluss in der Fassung vom 06.03.2023
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: VE65@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Richtigstellung
Im Amtsblatt 8/2023 vom 28.07.2023 erfolgte die Bekanntmachung zur frühzeiteigen Beteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße".
Der Bekanntmachungstext beinhaltete einen Schreibfehler bei den Daten der Auslegungsfrist. Hier musste es nicht heißen 07. August 2022 bis einschließlich 08. September 2022, sondern 07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023.
Wir bitten um Beachtung.
Auf Grund des Schreibfehlers in der Bekanntmachung im Amtsblatt 8/2023 vom 28.07.2023 erfolgt eine wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit mittels nochmaliger Veröffentlichung im Internet sowie öffentlicher Auslegung der Unterlagen für einen Zeitraum von zwei Wochen.
Wiederholte Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße"
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. Juli 2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" in der Fassung vom 22. März 2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/114/2023/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/114/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Stadtteil Roßlau befindet sich an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau im Bereich der ehemaligen Garnison (Flurstück 175 (teilweise) der Flur 16, Gemarkung Roßlau). Es handelt sich um eine vorbelastete Fläche, welche als eine Konversionsfläche zu betrachten ist. Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch Waldflächen, im Süden durch die Lukoer Straße, im Osten durch eine gewerbliche Fläche und im Norden durch Bahnanlagen. Die Flächengröße beträgt ca. 60.000 m².
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 3. Änderung des FNPs erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße". Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, auf der Fläche der ehemaligen Garnison an der Lukoer Straße am nordöstlichen Ortsausgang von Roßlau die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Dies macht die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und der betreffende Bereich im wirksamen FNP derzeit als gewerbliche Baufläche und zum Teil als Fläche für Wald dargestellt wird, ist zugleich eine Änderung des FNPs mit der künftigen Darstellung als Sonderbaufläche "Photovoltaik" notwendig. Das Bauleitplanverfahren soll im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB erfolgen.
Bei der Aufstellung der 3. FNP-Änderung für den Stadtteil Roßlau sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 3. FNP-Änderung für den Stadtteil Roßlau "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Lukoer Straße" erfolgt vom
Montag, den 04. September 2023, bis einschließlich Freitag, den 06. Oktober 2023.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Vorentwurf der Planzeichnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 22. März 2023
Vorentwurf der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 22. März 2023 mit
Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Roßlau in der Fassung vom 10. März 2023
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 10. März 2023
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Während der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 3.AendFNPRSL@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. November 2023 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" in der Fassung vom 05. Juli 2023 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/221/2023/I-61).
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/221/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 168 A1 befindet sich in der Gemarkung Rodleben nördlich der Bundesstraße B 184. Er umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplans Nr. 168 A "Pharmastandort Rodleben-Tornau, Teilgebiet A" sowie zusätzlich nördliche Erweiterungsflächen im bisherigen Außenbereich (bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 250 der Flur 5, Gemarkung Rodleben). Die Flächengröße beträgt insgesamt ca. 108 ha (davon ca. 16,5 ha Erweiterung).
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, innerhalb der bestehenden Industrieflächen die größtmögliche Flexibilität für bauliche und sonstige Entwicklungen zu gewährleisten und zusätzliche Bauflächen im Norden auszuweisen. Darüber hinaus sollen mit dem neuen Bebauungsplan zusätzliche Flächen für die Ansiedlung weiterer, zum Biopharmapark affiner Unternehmen geschaffen werden.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 A1 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" erfolgt vom
Montag, den 04. Dezember 2023 bis einschließlich Freitag, den 12. Januar 2024.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" in der Fassung vom 05.07.2023
Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" in der Fassung vom 05.07.2023
Relevanz faunistischer Daten in der Fassung vom 21.08.2021 mit Ergänzung vom 20.10.2023
Fachbeitrag Artenschutz in der Fassung vom 29.06.2017
Schalltechnische Untersuchung in der Fassung vom 13.04.2023
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
Kompensationsvertrag in der Fassung vom 30.08.2021
Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.07.2016
Thematischer Bezug:
- Raumbedeutsamkeit der Planung
Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 26.07.2016
Thematischer Bezug:
- frühzeitige Abstimmung bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen gefordert
- Hinweis, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i. S. § 15 LwG LSA
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) gegenwärtig nicht betroffen
Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 26.07.2016
Thematischer Bezug:
- Empfehlung für Baugrunduntersuchungen bei Neubebauung
- Hinweis auf ein Wasserschutzgebiet innerhalb des Bebauungsplangebietes und möglicherweise Restriktionen durch die untere Wasserbehörde
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 05.07.2016
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet
Verfasser/Datum: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 22.06.2016
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf die Koordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei einzelnen Bauprojekten
Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 10.12.2020
Thematischer Bezug: Untere Immissionsschutzbehörde
- Für abschließende immissionsschutzrechtliche Bewertung schalltechnische Untersuchung erforderlich
- Vorgaben einzuhaltender Emissions- bzw. Immissionswerte umliegender Nutzungen bei Neuaufteilung/Optimierung der Emissionskontingente sind zu beachten
- Signifikante Anhebung der bisherigen Emissionskontingente im südlichen Teil des Plangebietes wäre problematisch
Thematischer Bezug: Untere Wasserbehörde
- Weitere Gültigkeit des Trinkwasserschutzgebietes sowie entsprechender Nutzungsverbote und -beschränkungen
- Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung durch weitere Bodenversiegelungen
Thematischer Bezug: Untere Naturschutzbehörde
- Erforderlichkeit externer Kompensationsmaßnahmen
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- keine grundsätzlichen Einwände
- Hinweis auf Reduzierung der Versiegelung des Bodens auf ein Mindestmaß
zum Schutzgut Mensch
- Lage im industriell-gewerblichen Umfeld sowie an landwirtschaftlich und waldgeprägten Flächen
- Veränderungen hinsichtlich der örtlichen Lärmbelastungssituation
- Erarbeitung einer Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
zum Schutzgut Tiere
- eingeschränkte Lebensbedingungen für die Tierwelt - Kriterien für Verbotsbestände nicht erfüllt.
zum Schutzgut Pflanzen
- erheblicher Verlust von Biotopflächen
- insgesamt relativ strukturarmes Plangebiet von geringem bis mittlerem ökologischem Wert
- Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches
zum Schutzgut Boden
- Betroffenheit von Böden mit geringer Wertigkeit und Empfindlichkeit
- Minderung durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur begrenzt möglich
zum Schutzgut Wasser
- keine Gefährdung von umliegenden Brunnen
- keine negative Beeinflussung der Grundwassers bzw. des Wasserschutzgebietes
- Erhalt des Entwässerungsgrabens
- Vermeidung von Beeinträchtigungen durch geeignete Minderungsmaßnahmen
zum Schutzgut Klima/Luft
- kein erheblicher Verlust von bedeutsamen lokalklimatischen Funktionen
- Vorbelastung im Plangebiet durch Industrieansiedelungen und die B 184
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Bereits industriell-gewerbliche Prägung
- Plangebiet ist nur aus südlicher Richtung einsehbar
- Ungeeignet für Erholungsnutzung
zu Kultur- und sonstigen Sachgütern
- vermutetes Bodendenkmal im Einflussbereich der geplanten Nutzungen
- Ausschluss von Auswirkungen auf das Bodendenkmal durch langfristige Baufeldfreihaltung
zu fachrechtlichen Schutzgebieten und -objekten
- Keine Naturschutzgebiete im direkten Umfeld des Geltungsbereiches
- Landschaftsschutzgebiet "Spitzberg" grenzt im Westen, Norden und Osten an
- schutzwürdige Biotope: Allee entlang der B 184, Hecken und Feldgehölze
zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
- Wechselwirkungen insbesondere zwischen Schutzgütern Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen sowie hinsichtlich veränderter Verkehrsströme und Gewerbeentwicklung gegenüber Anwohnern sind gegeben
Verfasser/Datum: FIRU GfI – Gesellschaft für Immissionsschutz mbH vom 13.04.2023
Fachgutachten Schallschutz (Gewerbelärmemissionen) mit Geräuschkontingentierung unter Berücksichtigung der störempfindlichen Nutzungen im Umfeld
Verfasser/Datum: Dr. Thomas Hofmann vom 21.08.2021 mit Ergänzung vom 20.10.2023
- Faunistische Daten aus 2016 sind als Grundlage für artenschutzrechtliche Betrachtungen noch relevant
- keine Änderungen im seinerzeit ermittelten Artenspektrum bzw. daraus resultierenden Bewertungen
Verfasser/Datum: PCU – PlanConsultUmwelt Partnerschaft vom 29.06.2017
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände, Nachweis Vorkommen:
- Amphibien (Erdkröte)
- Reptilien (Ringelnatter)
- Fledermäuse
- Brutvögel (u. a. Heidelerche und Neuntöter)
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B168A1@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite Bauleitplanung in Kommunen im Geoportal des Landes Sachsen-Anhalt erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. November 2023 die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks in der Fassung vom 29. Juni 2023 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage BV/222/2023/I-61).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Internet ist dieser Beschluss unter www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe/ Rechercheauswahl des Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau] unter Angabe der Beschlussnummer BV/222/2023/I-61 abrufbar.
Er kann auch im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks befindet sich in der Gemarkung Rodleben nördlich der Bundesstraße B 184. Er umfasst die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau" vorgesehenen nördlichen Erweiterungsflächen für die gewerblich-industrielle Entwicklung (Teilbereich 1) sowie die südöstlich vom Biopharmapark gelegenen Flächen (Teilbereiche 2 und 3), welche für die externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich werden.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 A1 "Biopharmapark Dessau". Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, innerhalb der bestehenden Industrieflächen die größtmögliche Flexibilität für bauliche und sonstige Entwicklungen zu gewährleisten und zusätzliche Bauflächen im Norden auszuweisen. Darüber hinaus sollen mit dem neuen Bebauungsplan zusätzliche Flächen für die Ansiedlung weiterer, zum Biopharmapark affiner Unternehmen geschaffen werden.
Da die vorgesehene Erweiterung des Biopharmaparks im Norden von den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht und im Süden des Plangebietes Maßnahmenflächen ausgewiesen werden sollen, die dem Bebauungsplan als Ersatzmaßnahmen zugeordnet werden, ist parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Bei der Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Stadtteil Dessau für die Ortschaft Rodleben im Bereich des Biopharmaparks erfolgt vom
Montag, den 04. Dezember 2023 bis einschließlich Freitag, den 12. Januar 2024.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
Entwurf zur 4. Flächennutzungsplanänderung für den Stadtteil Dessau in der Fassung vom 29.06.2023
Begründung mit Umweltbericht zur 4. Flächennutzungsplanänderung für den Stadtteil Dessau in der Fassung vom 29.06.2023
Übersicht über die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
Bei der Erarbeitung der Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und werden im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Thematischer Bezug: Obere Landesplanungsbehörde vom 11.09.2013
- Raumbedeutsamkeit der Planung Obere Abfall- und Bodenschutzbehörde
- Wahrnehmung der Belange des Bodenschutzes durch untere Bodenschutzbehörde
Thematischer Bezug: Obere Abwasserbehörde vom 28.08.2013
- Verweis auf Pflicht der Entsorgung des Sanitär- und Produktionsabwassers gemäß § 151 Abs. 5 WG LSA durch TEW mbH bis 31.12.2015
- weitere Betrachtung der Abwasserbeseitigungspflicht zwingend erforderlich
Thematischer Bezug: Obere Naturschutzbehörde vom 28.08.2013
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG.
Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 06.08.2013
Thematischer Bezug: Bodendenkmalpflege
- Vorhaben berührt ein archäologisch relevantes Gebiet
- Vorkommen eines archäologisches Kulturdenkmals im Geltungsbereich
- Erforderlichkeit denkmalrechtlicher Genehmigungen für Bau- und Erschließungsmaßnahmen
Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 16.08.2013
Thematischer Bezug:
- frühzeitige Abstimmung bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz und/oder Flurbereinigungsgesetz gegenwärtig nicht betroffen
Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 21.08.2013
Thematischer Bezug: Geologie
- Hinweis auf ein Trinkwasserschutzgebiet III im Plangebiet und möglicherweise Restriktionen durch die untere Wasserbehörde
Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt vom 20.08.2013
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf Festpunkte der Landesvermessung
Verfasser/Datum: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 04.09.2013
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf die Koordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei einzelnen Bauprojekten
Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 30.08.2013
Thematischer Bezug: Baudenkmalpflege
- Keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
Thematischer Bezug: Archäologie
- Plangebiet berührt archäologisch relevantes Gebiet
- Vorkommen eines archäologisches Kulturdenkmals im Geltungsbereich
- Erforderlichkeit denkmalrechtlicher Genehmigungen für Bau- und Erschließungsmaßnahmen
- Verweis auf Meldefrist gemäß § 9 Abs. (3) DenkmSchG LSA
Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 26.08.2013
Thematischer Bezug: Untere Naturschutzbehörde
- keine Schutzgebiete NATURA 2000, sonstige Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht sowie geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG vorhanden
- Festsetzung externer Kompensationsmaßnahmen
Thematischer Bezug: Untere Wasserbehörde
- Nutzungsbeschränkungen im westlichen Teil des Plangebietes wegen Wasserschutzzone III
- Angrenzen zweier Gewässer II. Ordnung > Einhaltung Gewässerrandstreifen von 5 m
Thematischer Bezug: Untere Bodenschutzbehörde
- Grundsätzlich bestehen keine Bedenken
- Darstellung der Auswirkungen des Schutzgutes Boden in der Umweltprüfung erforderlich
zum Schutzgut Mensch
- Lage im industriell-gewerblichen Umfeld sowie an landwirtschaftlich und waldgeprägten Flächen
- Lärmbelastungen durch die B 184 und den Biopharmapark
zum Schutzgut Tiere
- eingeschränkte Lebensbedingungen für die Tierwelt
- Kriterien für Verbotsbestände nicht erfüllt
zum Schutzgut Pflanzen
- Flächen nördlich der Erschließungsstraße werden vollständig von Ausgleichsmaßnahmen und anderen Bauvorhaben eingenommen
- intensiv genutzte Acker auf restlichen Flächen
- insgesamt relativ strukturarmes Plangebiet von geringem bis mittlerem ökologischem Wert
zum Schutzgut Boden
- Annahme von weitgehender Überprägung der Bodenschichten durch landwirtschaftliche Nutzung
- geringe Wertigkeit der Böden
zum Schutzgut Wasser
- Vorkommen zweier Entwässerungsgräben mit geringer Wertigkeit
- Wasserschutzzone III im westlichen Teil des Teilgebietes 01
- Grundwasserleiter gilt als gut geschützt
zum Schutzgut Klima/Luft
- klimatische Ausgleichfunktionen mit untergeordneter Bedeutung
- keine Frischluftschneisen im Plangebiet
zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/Erholungseignung
- Bereits industriell-gewerbliche Prägung
- geringer landschaftsästhetischer Eigenwert
- Ungeeignet für Erholungsnutzung
zu Kultur- und sonstige Sachgüter
- Beachtung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Rahmen der technischen Planung
- Kultur- und Bodendenkmale sind nicht bekannt
zu den Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
- Wechselwirkungen insbesondere zwischen Schutzgütern Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen sowie hinsichtlich veränderter Verkehrsströme und Gewerbeentwicklung gegenüber Anwohnern sind gegeben
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: 4.AendFNP@dessau-rosslau.de. Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die o. g. Unterlagen sind auch über die Internetseite Bauleitplanung in Kommunen im Geoportal des Landes Sachsen-Anhalt erreichbar.
Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de