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Beteiligungen 2022

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Beteiligungen 2022

An dieser Stelle stehen Informationen über 2022 erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligungen.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07. Juni bis 08. Juli 2022: Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07. Juni bis 08. Juli 2022: Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum"
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2022 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum" und den Entwurf der Planbegründung in der Fassung vom 07. Februar 2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschlussvorlage BV/037/2022/III-61). Die Planänderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Er kann im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau zu den unten genannten Zeiten eingesehen werden.
Der Beschluss ist auch im Internet über die Rechercheauswahl des  Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe]) unter Angabe der Beschlussnummer BV/037/2021/III-61 abrufbar.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst den Standort des St.-Joseph-Krankenhauses. Er grenzt im Norden an den Neuenhofenweg, im Osten und Süden an das Gelände des Städtischen Klinikums Dessau und im Westen an den Auenweg. Von der Änderung des Bebauungsplanes werden die Flurstücke 2344, 2345, 2347 sowie die Flurstücke 2293 und 2402 der Flur 3 der Gemarkung Alten erfasst. Das Gebiet der beabsichtigten Planänderung ist ca. 1,2 ha groß.

Die konkrete Abgrenzung und Lage des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 212 “Klinik- und Gesundheitszentrum“ ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lage- und Übersichtsplan zu entnehmen.

Anlassgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Betreiberin des St.-Joseph-Krankenhauses. Sie plant eine teilweise Verlagerung von Stellplätzen in den Bereich, wo bisher Pflanzflächen festgesetzt waren. Für die Inanspruchnahme dort vorhandener Rasenflächen und Gehölze werden an anderer Stelle auf dem Klinikgelände Außenanlagen aufgewertet. Für die Patienten und Besucher soll somit die Aufenthaltsqualität verbessert werden.

Zur vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange sowie der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit werden
der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Klinik- und Gesundheitszentrum" und
die Planbegründung in der Fassung vom 07. Februar 2022 sowie
der artenschutzrechtliche Fachbeitrag vom 22. Oktober 2021 in der Zeit vom
Dienstag, den 07. Juni 2022 bis einschließlich Freitag, den 08. Juli 2022
im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss) zu folgenden Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr
zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: B212@dessau-rosslau.de.


Die Planunterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.


Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 04. Juli bis 05. August 2022: geänderter Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 04. Juli bis 05. August 2022: geänderter Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße"

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Juni 2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" in der Fassung vom 20. April 2022 und die Planbegründung mit Umweltbericht gebilligt und zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschlussvorlage BV/122/2022/III-61).

Der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er kann auch im Internet über die Rechercheauswahl des  Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe]) unter Angabe der Beschlussnummer BV/122/2022/III-61 aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlussunterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.

Der Beschluss des Stadtrates dient der Beachtung des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, der bestimmt, dass der Entwurf eines Bebauungsplans erneut auszulegen ist, wenn dieser nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) geändert oder ergänzt wird.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum ersten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" in der Fassung vom 31. März 2021 endete am 08. Dezember 2021 mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss (BV382/2021/III-61) über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Noch vor der öffentlichen Bekanntmachung des Abwägungs- und Satzungsbeschluss sind im Plangebiet verschiedene bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt worden. Dabei sind Gehölze und andere Lebensräume für Tierarten beseitigt worden, die nach dem ersten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 31. März 2021 zu erhalten waren.
Angesichts der unverändert gültigen Zielstellung des Bebauungsplanes zur Förderung erneuerbarer Energien durch eine Freiflächenphotovoltaikanlage sollen die durch die Beseitigung ausgelösten städtebaulichen und naturschutzrechtlichen Konflikte durch eine Änderung und Ergänzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, des Vorhaben- und Erschließungsplanes und des Durchführungsvertrages gelöst werden. Gegenüber dem ersten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 31. März 2021 sind somit hauptsächlich die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur und Landschaft geändert und ergänzt worden. Dazu gehören insbesondere

  • die Anlage standortgerechter arten- und kräuterreicher Wiesen zwischen und unter den PV-Modultischen sowie den gehölzfreien Flächen,
  • die Anlage neuer flächiger und punktueller Gehölzpflanzungen an verschiedenen Stellen im Plangebiet,
  • das Aufstellen neuer Masten mit artspezifischen Nisthilfen für den Turmfalken,
  • die Anlage neuer Flächen zur Unterstützung des Nestbaus für Schwalben und
  • eine außerhalb des Plangebietes liegende Waldrandgestaltung auf dem Flurstück 54 der Flur 3 in der Gemarkung Streetz.

Die Änderungen und Ergänzungen betreffen die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die Begründung des Planentwurfes mit Umweltbericht, den Vorhaben- und Erschließungsplan, den Durchführungsvertrag und diverse Arten umweltbezogener Informationen, insbesondere den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und die Eingriffs- und Ausgleichsregelung. Die geänderten bzw. ergänzten Bestandteile sind in den vom Stadtrat zur Auslegung bestimmten Planunterlagen entsprechend kenntlich gemacht.

Die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" wird in der Zeit
von Montag, 04. Juli 2022, bis einschließlich Freitag, 05. August 2022 durchgeführt.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).
Die Unterlagen liegen am angegebenen Ort zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr
öffentlich aus.

Öffentlich ausgelegt werden:

geänderter Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" in der Fassung vom 20. April 2022
geänderte Begründung in der Fassung vom 20. April 2022 mit
geändertem Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der Köthener Straße" in der Fassung vom 20. April 2022
Beschreibung Biotop- und Nutzungstypen vom 19. April 2020
Karte Biotop- und Nutzungstypen vom 30. April 2020
Karte Biotop- und Nutzungstypen mit Luftbild vom 30. April 2020
Karte Biotop- Nutzungstypen: Vergleich Biotope Ausgangszustand und Biotope Planung vom 20. April 2022
geänderter Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 20. April 2022
geänderter Durchführungsvertrag in der Fassung vom 20. April 2022
geänderter artenschutzfachlicher Fachbeitrag vom 12. April 2022
umweltbezogene Stellungnahmen

Während der erneuten Auslegung können von jedermann Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs und der zugehörigen Unterlagen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt und dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden. Zudem können Stellungnahmen auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift geschickt werden: VE68@dessau-rosslau.de.

Nach § 3 Absatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Nach § 4a Absatz 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Zielstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Köthener Straße. Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Alten nördlich der Köthener Straße und westlich der Uthmannstraße. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68 hat eine Gesamtgröße von 3,3 ha und umfasst die vollständige Grundstücksfläche des Flurstücks 2374 der Flur 2 in der Gemarkung Alten.
Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes des vorhabenbezogener Bebauungsplanes sowie die Lage der auf dem Flurstück 54 der Flur 3 in der Gemarkung Streetz geplanten Waldrandgestaltung sind dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Bei der Erarbeitung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Es liegen folgende umweltbezogener Stellungnahmen und Informationen vor:

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Zeitraum: 09. November bis einschließlich 11. Dezember 2020

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Verfasser/Datum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.11.2020
Thematischer Bezug:
- Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung ist gegeben
- raumbedeutsam

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Obere Immissionsschutzbehörde vom 2.12.2020 Thematischer Bezug:
- Hinweis auf mögliche Belästigungen durch Blendwirkungen infolge von Reflexionen an der im Osten direkt angrenzenden Wohnbebauung Uthmannstraße
- Verweis auf die Anforderungen und Hinweise der sogenannten LAI- Lichtrichtlinie (LAI- Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen vom 13.09.2012)

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Obere Wasserbehörde vom 02.12.2020
Thematischer Bezug
:
- Verweis auf Verbot von Ausgleichsmaßnahmen im Deichbereich gemäß §§ 96 und 97 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt im Falle externer Ausgleichsmaßnahmen

Verfasser/Datum: Landesverwaltungsamt, Obere Naturschutzbehörde vom 16.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Hinweis auf die Beachtung des Umweltschadensgesetzes und des Artenschutzrechtes, insbesondere in diesem Zusammenhang auf § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBI. Teil I S. 666) sowie auf die §§ 44 und 45 BNatSchG

Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 23.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Bodendenkmalpflege: Beachtung und Erhaltung von Kulturdenkmalen

Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 09.12.2020
Thematischer Bezug
:
- Vorschlag, den Boden mit naturschutzrechtlich geringem Wert als Grünlandfläche aufzuwerten
- Hinweis darauf, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf Landwirtschaftsfläche geplant werden sollen, i. S. § 15 LwG LSA
- Flurneuordnungsverfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und/oder Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind gegenwärtig nicht betroffen

Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 01.12.2020, Geologie
Thematischer Bezug
:
- Empfehlung einer Recherche bezüglich eines Altlastenverdachtes beim zuständigen Umweltamt

Verfasser/Datum: Landesamt für Vermessung und Geoinformationen vom 11.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Hinweis auf das Vorhandensein von Grenzeinrichtungen (Grenzmarken) im Plangebiet

Verfasser/Datum: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 06.11.2020
Thematischer Bezug
:
- Hinweis auf die Koordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei einzelnen Bauprojekten

Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 02.12.2020, Baudenkmalpflege
Thematischer Bezug
:
- keine Kulturdenkmale im Geltungsbereich
- erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalqualität der Kulturdenkmale ist durch das Vorhaben nicht gegeben

Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 02.12.2020, Archäologie
Thematischer Bezug
:
- Die Belange der Archäologie wurden noch nicht dargestellt.
- Aussagen, inwieweit in dem betroffenen Bereich archäologische Relevanz vorliegt, können erst nach Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie getroffen werden.

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 10.12.2020, Untere Bodenschutzbehörde
Thematischer Bezug
:
- Grundsätzlich bestehen keine Einwände.
- Altlasten oder schädliche Bodenänderungen wurden nicht erkannt.
- Hinweis auf absolut minimale Versiegelung des Bodens

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 10.12.2020, Untere Naturschutzbehörde
Thematischer Bezug
:
- § 30 BNatSchG ist nicht betroffen.
- Baumschutzsatzung der Stadt Dessau-Roßlau ist zu beachten.
- Eingriffsmaßnahmen auf Basis des Bewertungsmodells LSA
- Artenschutzfachliche Bewertung notwendig

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

Verfasser/Datum: Bürgerinnen vom 11.12.2020
Thematischer Bezug
:
- Plangebiet ist Lebensraum für viele Vogelarten, Kleintiere und auch Fledermäuse, viele Pflanzen und Pilze
- Baugrund mit Bauschutt,
- im Untergrund sind Abwasseranlagen vorhanden

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Zeitraum: 05. Juli 2021 bis einschließlich 06. August 2021

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 6.8.2021, Untere Naturschutzbehörde Thematischer Bezug:
- Überschneidung von Standorten in der zeichnerischen Darstellung (zu erhaltender Baum und Trafohäuschen)
- Konkrete Hinweise zu Vergrämungsmaßnahmen
- Schlammpfützen:
 + Dem Erhalt der dargestellten Flächen mit geeigneten Bodenzusammensetzungen ist ausdrücklich Vorzug einzuräumen und zu erhalten (inkl. Pfütze).
 + Alternativ muss die genaue Substratbeschaffenheit/ -zusammensetzung definiert werden.
- Bei Neupflanzung von Gehölzen mind. 5 verschiedene Arten der Auswahlliste.
- Anpassungen der Arten-Auswahlliste
- Abstimmung des Standortes der geeigneten Ersatznisthilfe für Turmfalken mit UNB
- Prüfung mit UNB ob rauchschwalbengerechte Lösung im Gebäude bzw. an Gebäudeeinfahrt der Fernwärmestation ermöglicht werden kann.
- Erhaltung der Ruderalfluren zwischen und unter Modultischen
- Keine Auflockerung und Ansaat von bisherigen Wegestrukturen
- Pflege der bestehenden und neu gepflanzten Gehölze

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

Verfasser/Datum: Bürger vom 2.8.2021
Thematischer Bezug
:
- PV-Anlage verändert Lebensstandard der Mieter
- bisher viele Bäume und Sträucher vorhanden
- Blickschutz zur Köthener Straße durch vorhandenes Grün

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68

zum Schutzgut Mensch
- Untersuchung ggf. möglicher betriebsbedingte Blendwirkungen

zum Schutzgut Tiere
- Nachweis der gefährdeten Art „Blauflüglige Ödlandschrecke“ und „Turmfalke“ (Rote Liste LSA Kategorie 3)
- Schlammpfützen von besonderer Bedeutung für Brutvögel

zu Kultur- und sonstige Sachgüter
- Baudenkmale in der Umgebung des Plangebietes: Hünefelder Str. 1 (ehemaligen Gasthof), Hünefelder Str. 3 (alte Villa), Bahnhof Alten
- nach gegenwärtigem Wissensstand sind keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt


Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.


Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

(Bekanntmachungstext im signierten Original)


Öffentlichkeitsbeteiligung vom 08. August bis 09. September 2022: Entwurf des Änderungsbebauungsplan Nr. 102 A "Gewerbegebiet West"

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 08. August bis 09. September 2022: Entwurf des Änderungsbebauungsplan Nr. 102 A "Gewerbegebiet West"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Änderungsbebauungsplan Nr. 102 A "Gewerbegebiet West"
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juli 2022 den Entwurf des Änderungsbebauungsplanes Nr. 102 A "Gewerbegebiet West" in der Fassung vom 29. April 2022 sowie die Planbegründung mit Umweltbericht gebilligt und zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschlussvorlage BV/100/2022/III-61).

Der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er kann auch im Internet über die Rechercheauswahl des  Bürgerinfoportals der Stadt Dessau-Roßlau (www.dessau-rosslau.de > BÜRGERSERVICE > BÜRGERINFOPORTAL > SUCHE [=Lupe]) unter Angabe der Beschlussnummer BV/100/2022/III-61 aufgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beschlussunterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau.

Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans umfasst den nördlichen Teilbereich des im Jahr 1991 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 102 “Gewerbegebiet West“ und wird begrenzt im Nordwesten von den Bahnanlagen der Bahnstrecke Dessau-Köthen, im Südwesten und Süden von den Grünbereichen entlang der Taube, im Osten von der Otto-Mader-Straße und im Norden von den Flächen in Verlängerung der Otto-Mader-Straße im Stadtbezirk Dessau-Alten.

Die konkrete Abgrenzung und Lage des Plangebietes ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, der im Plangebiet ansässigen Firma Octapharma Dessau GmbH optimale Voraussetzungen für die Entwicklung und Erweiterung des Unternehmens durch eine abgestimmte Festsetzung gewerblicher Bauflächen zu schaffen, untersetzt durch eine neue verbindliche Bauleitplanung. Denn die am Standort vorgesehenen Investitionen lassen sich im Rahmen der derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 102 aus dem Jahre 1991 nicht realisieren und bedürfen daher einer Änderung der örtlichen Bauleitplanung. Bei der Aufstellung des Änderungsbebauungsplanes Nr. 102 A sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

Die öffentliche Auslegung der vom Stadtrat gebilligten und zur Beteiligung bestimmten Unterlagen zum Änderungsbebauungsplan Nr. 102 A "Gewerbegebiet West" erfolgt vom Montag, den 08. August 2022 bis einschließlich Freitag, den 09. September 2022 zu folgenden Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr
.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau (im Foyer im Erdgeschoss).

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

Übersichtsplan mit angepasstem Geltungsbereich
Entwurf des Änderungsbebauungsplanes Nr. 102 A "Gewerbegebiet West" in der Fassung vom 29. April 022
Entwurf der Planbegründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29. April 2022 mit den Anhängen

umweltbezogene Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen

Bei der Erarbeitung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Es liegen folgende umweltbezogener Stellungnahmen und Informationen vor:

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Verfasser/Datum: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 03.08.2018
Thematischer Bezug:
- Hinweis auf ein archäologisches Kulturdenkmal gemäß § 2 DenkmSchG

Verfasser/Datum: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 07.08.2018  Thematischer Bezug:
- Hinweis zu Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen

Verfasser/Datum: Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 26.07.2018 
Thematischer Bezug
:
- Hinweis bezüglich eines hohen Grundwasserstandes (1 bis 2 m unter GOK) im Plangebiet

Verfasser/Datum: Unterhaltungsverband Taube-Landgraben vom 16.07.2018 
Thematischer Bezug
:
- Regenwasserverbringung: begrenzte Einleitmöglichkeiten in die Taube

Verfasser/Datum: Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.08.2018 
Thematischer Bezug
:
- Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind keine Kulturdenkmale (Baudenkmale und Denkmalbereiche) gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 (DenkmSchG LSA) vorhanden, ebenso nicht in der unmittelbar angrenzenden Umgebung.

Verfasser/Datum: Amt für Umwelt- und Naturschutz vom 06.08.2018 
Thematischer Bezug
:
Lärmschutz, Artenschutz und Kompensation für Eingriffe
- Forderung Schalltechnische Untersuchung
- Forderung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Baugrunduntersuchung

Verfasser/Datum: Ingenieurbüro Brugger Baugrunduntersuchung vom 10.10.2016 
Thematischer Bezug
:
Baugrundgutachten im Rahmen eines Bauantrags
- Geringer Grundwasser-Flurabstand
- Bebauung möglich

Entwässerungskonzeption

Verfasser/Datum: Ing. Büro Brugger vom 29.11.2021 
Thematischer Bezug
:
Hydrologische Standortbeurteilung
- Allgemeine Konzeption für die Regenwasserversickerung
- Geringer Grundwasserflurabstand
- Versickerung über flache Sickermulden möglich

Artenschutzrechtliche Stellungnahme

Verfasser/Datum: Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH vom 17.07.2016 
Thematischer Bezug
:
Artenschutzrechtliche Stellungnahme im Rahmen eines Bauantrags
- Nachweis Vorkommen Neuntöter
- hochwüchsige Grünlandbrache (Sukzession) und Gehölzsukzessionen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Verfasser/Datum: Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH vom 17.01.2022 
Thematischer Bezug
:
Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände
- Nachweis Vorkommen Neuntöter
- Habitateignung Zauneidechse
- Risikomanagement Amphibien

Schalltechnische Untersuchung

Verfasser/Datum: FIRU GfI- Gesellschaft für Immissionsschutz mbH vom 10.03.2022 
Thematischer Bezug
:
Fachgutachten Schallschutz (Gewerbelärmemissionen) mit Geräuschkontingentierung unter Berücksichtigung der störempfindlichen Nutzungen im Umfeld


Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen können ebenso per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: B102A@dessau-rosslau.de.

Die Stadt Dessau-Roßlau weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Die o.g. Unterlagen sind auch über die Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html erreichbar.


Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste im Technischen Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau im Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Zimmer 210 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau geschickt werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

(Bekanntmachungstext im signierten Original)


Absicht der Veröffentlichung eines Baulandkatasters am 2. November 2022

Absicht der Veröffentlichung eines Baulandkatasters am 2. November 2022

Bekanntmachung über die Absicht der Veröffentlichung eines Baulandkatasters
gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Dessau-Roßlau beabsichtigt, am 2. November 2022 auf ihrer Internetseite ein Baulandkataster zu veröffentlichen. Der dafür gefasste Beschluss des Stadtrats der Stadt Dessau-Roßlau vom 12. Juli 2022 mit der Nr. BV/130/2022/III-61 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Er ist im Internet über das Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau in der Rubrik Stadt & Bürger / Bürgerservice / Bürgerinfoportal > Suche [=Lupe] unter der Angabe der Beschlussnummer einsehbar.

Im Baulandkataster werden zunächst die unbebauten Flächen geführt, die sofort oder in absehbarer Zeit mit Wohngebäuden bebaut werden können. Dazu gehören jene Flächen, die in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, in einem Bebauungsplan oder in einem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan liegen und deren Erschließung gesichert ist. Zu den Zielen des Baulandkatasters gehört die Stabilisierung der Einwohnerentwicklung. Durch das Unterbreiten von Informationen über mögliche Bauplätze und deren Lage zu Kindertagesstätten, Schulen und Nahversorgungseinrichtungen sollen Bauwillige ermuntert werden, in Dessau-Roßlau bauen und wohnen zu wollen. Dafür werden im Baulandkataster alle Flächen mit Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße erfasst und um Entfernungsangaben zu den o. g. Einrichtungen ergänzt.

Die Stadt weist mit dieser Bekanntmachung vor der Veröffentlichung des Katasters auf Folgendes hin:

1. Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer können ab sofort nach dieser Bekanntmachung einer Veröffentlichung ihrer Flächen widersprechen. Sie dürfen in diesem Fall im Baulandkataster nicht aufgenommen und geführt werden. Das Widerspruchsrecht besteht auch nach der Veröffentlichung des Katasters unbefristet fort. Steht das Grundstück in Miteigentum, steht jeder Miteigentümerin und jedem Miteigentümer ein Widerspruchsrecht in Ansehung des gesamten Grundstücks zu.

2. Möchten Eigentümerinnen und Eigentümer vor der Einlegung eines Widerspruchs wissen, ob sie persönlich betroffen sind, ist dies in der Zeit
von Dienstag, 4. Oktober 2022, bis Freitag, 28. Oktober 2022, und zwingend nur nach Terminabsprache und Anmeldung beim jeweiligen Bearbeiter im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste in der Gustav-Bergt-Straße 3 im Technischen Rathaus in Roßlau möglich.
Termine können telefonisch unter 0340 204-2361 vereinbart werden.
Auskünfte am Telefon können zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nicht gegeben werden.

3. Für den Widerspruch kann ein ausfüllbares Widerspruchsformular verwendet werden, das unter Stadt & Bürger / Bürgerservice / Formulare in der Rubrik Bauen und Wohnen zur Verfügung steht.

Der Widerspruch ist mit Angaben der Flur- und Flurstücksnummer der betroffenen Fläche sowie des Straßennamens an die nachstehenden Adressen zu richten: Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste, Postfach 1425, 06813 Dessau-Roßlau oder per E-Mail an baulandkataster@dessau-rosslau.de.
Der Widerspruch kann auch mündlich im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste in der Gustav-Bergt-Straße 3 im Technischen Rathaus in Roßlau zu folgenden Zeiten eingelegt werden:

  • Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr,
  • Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr,
  • Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr,
  • Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr,
  • Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr.

Besteht der Wunsch, zur Einlegung eines Widerspruchs persönlich vorsprechen zu wollen, ist dies zwingend nur nach Terminabsprache und telefonischer Anmeldung unter 0340 204-2361 möglich.

4. Aus den Darstellungen im Baulandkataster ergibt sich weder ein Rechtsanspruch, noch eine Verpflichtung zur Bebauung. Es enthält keine verbindlichen Aussagen zur Bebaubarkeit. Die Aufnahme von Flächen in das Kataster begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung. Eine unterlassene Aufnahme von Grundstücken in das Kataster bedeutet nicht, dass Baurechte auf den Flächen erloschen sind.

5. Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über Grundstückseigentümer und deren Verkaufsbereitschaft. Es werden weder private Daten noch Namen von Eigentümerinnen und Eigentümern oder Eigentumsverhältnisse veröffentlicht. Auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau werden unter Stadt & Bürger / Bürgerservice / Datenschutzbeauftragte Datenschutzinformationen zur Führung des Baulandkatasters bereitgestellt.

6. Das Baulandkataster ist ab dem 2. November 2022 auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau über das Icon "Stadtplan" (s. unter dem Text) oder unter Stadtentwicklung & Umwelt / Geodienste / Geoportal einsehbar.

7. Wie kann der Kontakt zwischen Grundstückseigentümern und interessierten Bauwilligen zustande kommen? Sie können sich bei der Stadtverwaltung melden und ihre Interessenbekundung für eine im Kataster geführte Fläche schriftlich einreichen. Die Interessenbekundung wird daraufhin von der Stadtverwaltung an die jeweiligen Grundstückseigentümer weitergeleitet, sofern diese dem nicht widersprochen haben. Die Entscheidung zur Kontaktaufnahme mit einem Interessenten obliegt nur dem Eigentümer des Grundstücks. Diese Entscheidung ist freiwillig.

(Bekanntmachungstext im signierten Original)

Icon "Stadtplan"

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de