Verkehrseinschränkung tritt am 01.12.2023 in Kraft
Am Bauwerk Zerbster Brücke in Roßlau wurde bei der letzten Bauwerksprüfung eine Schadenzunahme im Bereich der Mittelfuge festgestellt.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber den unterführten Verkehrsanlagen der DB AG ist es erforderlich, eine Notsicherung unterhalb der Fahrbahnplatte einzubauen. Mit dieser Notsicherungskonstruktion soll das Herabfallen von Betonteilen auf die Bahnanlage verhindert werden.
Darüber hinaus muss der über die Brücke führende Fahrzeugverkehr deutlich reduziert werden. Diese Reduzierung wird durch einen Einrichtungsverkehr erreicht.
Am Beginn dieser Woche fand im Rathaus Roßlau eine Beratung mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dessau-Roßlau Dr. Robert Reck, der Roßlauer Ortsbürgermeisterin Christa Müller, dem Ortschaftsrat, einigen Unternehmern sowie Vertretern der Verwaltung statt. Am Folgetag wurde eine nochmalige Sichtkontrolle der Zerbster Brücke durchgeführt, an der neben der Ortsbürgermeisterin auch die Baudezernentin Jacqueline Lohde sowie Vertreter des Tiefbauamtes teilnahmen. Im Anschluss wurde die Entscheidung getroffen, die Reduzierung der Verkehrslast der Zerbster Brücke nach der Eröffnung der Streetzer Brücke einzuführen.
Die Verkehrseinschränkung auf der Bundesstraße tritt also am 01.12.2023 in Kraft, einen Tag nach der Eröffnung der Streetzer Brücke (Kreisstraße 1255) am 30.11.2023.
Einige Erläuterungen zur geänderten Verkehrsführung ab dem 01.12.2023:
Der Verkehr über die Zerbster Brücke wird nur noch in einer Fahrtrichtung zugelassen. Den Zufluss auf die Brücke wird eine Ampel regulieren. Die gesperrte Fahrtrichtung kann von Rettungsfahrzeugen, Polizeifahrzeugen, Bussen im Linienverkehr und Radfahrern sowie von Fußgängern weiterhin genutzt werden.
Der Verkehr der B184 in Fahrtrichtung Dessau wird über die Zerbster Brücke geführt, der Verkehr in Fahrtrichtung Zerbst wird umgeleitet.
Die Umleitung in Fahrtrichtung Zerbst erfolgt über die Dessauer Straße, die Burgwallstraße, die Streetzer Brücke, den Streetzer Weg und weiterführend über die Kreisstraße K1255, linksabbiegend über den Verbindungsweg zum Pharmapark und endet an der Ampelkreuzung Prof.-Möhlmann-Straße / B184. Der Verbindungsweg zum Pharmapark wird für die Zeit der Umleitung als Einbahnstraße eingerichtet.
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