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Wie geht es weiter nach der Grundschule?

Wahl und Anmeldung der Eltern für den Besuch der Kinder an weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft

Die Entscheidungsfindung der Eltern für die weiterführende Beschulung ihres Kindes nach der vierten Klasse ist manchmal nicht einfach. Grundsätzlich ermöglicht das Schulgesetz Eltern die weiterführende Beschulung entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten ihres Kindes anzuwählen. Die kommunal getragene Schullandschaft in Dessau-Roßlau bietet dafür vier Sekundarschulen, teilweise mit Ganztagsangeboten, eine Gemeinschaftsschule sowie zwei Gymnasien.

Das staatliche Schulangebot wird durch weiterführende Beschulungsmöglichkeiten in privater Trägerschaft, wie der Freien Sekundarschule in der Wasserwerkstraße, dem Liborius Gymnasium oder der Waldorfschule ergänzt.

Neben den pädagogischen Überlegungen der Eltern, welche Schule am besten zu ihrem Kind passt, erreichen auch die Stadt Dessau-Roßlau als Schulträger einige Elternanfragen zur weiterführenden Beschulung. Im Schwerpunkt sind dies insbesondere Fragen zu den beiden kommunal getragenen Gymnasien „Philanthropinum“ und „Walter Gropius“ - Europaschule, die hier aufgegriffen werden.

Maßgeblich für die Anmeldung der zukünftigen Fünftklässler in einer weiterführenden Schule ist die Schullaufbahnerklärung. Diese werden den Viertklässlern mit dem Halbjahreszeugnis ausgehändigt und sind direkt nach den Ferien wieder ausgefüllt in der Grundschule abzugeben.

Ist die Anmeldung des Kindes an einer weiterführenden Schule von der Wohnanschrift abhängig?

Ja, teilweise.

Sekundarschulen

Für die Sekundarschulen hat die Stadt Dessau-Roßlau Schulbezirke festgelegt. Das heißt, die Eltern melden ihre Kinder in der Schule an, welche der jeweiligen Wohnanschrift zugeordnet ist.

Eine Ausnahme bildet der Bereich um die Gemeinschaftsschule Zoberberg. Straßenzüge im Umfeld der Gemeinschaftsschule Zoberberg sind keiner Sekundarschule zugeordnet. Kinder, die in diesem Bereich ohne festgelegten Schulbezirk wohnen und sich nicht für eine Beschulung in der Gemeinschaftsschule entscheiden, können zwischen den Sekundarschulen „Friedensschule“, „Kreuzberge“ oder „Am Schillerpark“ wählen.

Gemeinschaftsschule

Für die Gemeinschaftsschule Zoberberg ist kein Schuleinzugsbereich festgelegt. Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet mit dem Wunsch der Schulform „Gemeinschaftsschule“ können diese Schule anwählen. Jedoch gibt es eine Kapazitätsgrenze von 75 Schülerinnen und Schülern. Sollte eine Anmeldezahl über diese Grenze hinaus vorliegen, wird in einem gesondert geregelten Losverfahren über die Aufnahme entschieden.

Gymnasien

Die Stadt Dessau-Roßlau hat keine Schuleinzugsbereiche für die beiden städtischen Gymnasien festgelegt. Es herrscht grundsätzlich freie Wahlmöglichkeit. Für beide Gymnasien bestehen jedoch Kapazitätsgrenzen. Sollte an einer der beiden Schulen die Aufnahmeanzahl überschritten sein, wird in einem Losverfahren über die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler entschieden.

In letzter Zeit wurde viel über die Bestandskraft der Gymnasien diskutiert. Besteht das Risiko, dass ein Schulstandort geschlossen wird?

Eltern können ihre Kinder unbesorgt in beiden kommunal getragenen Gymnasien anmelden. Beide Schulstandorte bleiben zukünftig erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt hat Kennziffern für die Bestandskraft der jeweiligen Schulformen geregelt: für die Gymnasien sind dies insbesondere die Gesamtschülerzahl, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der fünften Klasse sowie die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Klasse 11.

Wird die vorgegebene Anzahl für die Schülerinnen und Schüler in der Anfangsklasse der Sekundarstufe II (Klasse 11) an einem Gymnasium nicht erreicht, bietet der aktuelle Gesetzesentwurf zur Novellierung des Schulgesetzes künftig die Möglichkeit der Kooperation zwischen zwei Gymnasien. Im Vorgriff auf das neue Schulgesetz hat die Bildungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Eva Feußner, der Stadt Dessau-Roßlau bereits jetzt diese Kooperationsmöglichkeit in der Sekundarstufe II eröffnet. Eine entsprechende Entscheidung des Stadtrates einschließlich der vorgeschalteten Anhörungen dazu befindet sich in Vorbereitung. Die Schulleitungen der beiden Gymnasien sind mit der fachlichen Unterstützung des Landesschulamtes bereits im Austausch dazu.

Eine Kooperation in der Abiturstufe sichert zugleich eine höhere Anzahl von Kursen, insbesondere dann, wenn sich an einer Schule zu wenige Schülerinnen und Schüler für den Kurs interessieren, Schüler beider Schulen aber zusammengenommen die notwendige Kursstärke erfüllen.

Die Schülerinnen und Schüler bleiben im Falle einer Kooperation Schüler ihrer jeweiligen Schule.

Was ist, wenn langfristig eine Schule doch ihre Bestandskraft verliert?

Der Stadtrat von Dessau-Roßlau hat sich aus pädagogischen Gründen immer wieder für den eigenständigen Fortbestand der beiden Gymnasien engagiert und positioniert sich aktuell auch weiterhin so. Dabei setzt der Stadtrat gerade auf Novellierungen im neuen Schulgesetz, zum Beispiel für die Verstetigung der Kooperationsmöglichkeiten.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

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