Ab diesem Zeitpunkt können die Wählerinnen und Wähler, die mittels Briefwahl wählen möchten, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen im Rathaus Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 226 in der 2. Etage Rathaus Neubau beantragen und in Empfang nehmen. Für diesen Antrag kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Er kann aber auch mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch gestellt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und gegebenenfalls eine Versandanschrift angegeben werden.
Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen werden mit der Post übersandt.
Wenn für andere Bürgerinnen oder Bürger stellvertretend ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragt wird, muss eine schriftliche Vollmacht dieser Bürgerinnen oder Bürger vorliegen. Die Wahlscheine können bis Donnerstag, 3. September 2026 zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros und am Freitag, 4. September 2026 bis 12 Uhr im Raum 226, 2. Etage, Rathaus Neubau und danach bis 15 Uhr im Wahlamt, Rathaus Altbau, Zimmer 489 beantragt und abgeholt werden.
Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber dennoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich an das Wahlamt der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau wenden. Dies kann unter der Telefonnummer 0340 204-1813 oder per E-Mail briefwahl@dessau-rosslau.de erfolgen.
Bis zum Wahltag am 6. September 2026, 18 Uhr, müssen die Briefwahlunterlagen dann wieder bei der Stadt Dessau-Roßlau eintreffen. Es wird empfohlen die Briefwahlunterlagen spätestens 4 Werktage vor der Wahl abzusenden, damit diese noch rechtzeitig bei der Stadt Dessau-Roßlau eingehen.
Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119
info@dessau-rosslau.de
www.dessau-rosslau.de