Die Stadt nimmt die öffentliche Diskussion über die Sicherheit der Briefwahl ernst. Zugleich weist sie pauschale Aussagen zurück, wonach die Briefwahl generell unsicher oder leicht manipulierbar sei. Sie weist darauf hin, dass die Briefwahl in Deutschland gesetzlich geregelt ist und mehreren formalen und organisatorischen Sicherungen unterliegt. Diese Vorgaben werden durch das Wahlamt der Stadt Dessau-Roßlau eingehalten.
Die Beantragung, Ausgabe und Bearbeitung von Briefwahlunterlagen erfolgt nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen: Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag ausgegeben. Sie können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Für die Beantragung müssen insbesondere Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift angegeben werden. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt oder abholt, benötigt grundsätzlich eine schriftliche Vollmacht. Bei der persönlichen Abholung gelten darüber hinaus die gesetzlichen Vorgaben zur Identitätsprüfung, zur Begrenzung der Vertretung auf höchstens vier Wahlberechtigte sowie zur Dokumentation und Mitteilung an die betroffene wahlberechtigte Person.
Auch die Bearbeitung und Auszählung der eingegangenen Wahlbriefe erfolgt nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren. Die Wahlbriefe werden den zuständigen Briefwahlbezirken zugeordnet. Die Wahlvorstände treten am Wahltag zusammen, prüfen zunächst die Gültigkeit der Wahlscheine und öffnen anschließend die Stimmzettelumschläge. Die Stimmzettelumschläge werden dann uneingesehen wieder in die Wahlurne geworfen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Prüfung der Wahlberechtigung und die Auszählung der Stimmen voneinander getrennt erfolgen und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt erst nach Ablauf der gesetzlichen Wahlzeit. Sie erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist öffentlich. Die einzelnen Verfahrensschritte werden durch die Wahlvorstände durchgeführt und dokumentiert.
Das Wahlamt hält fest, dass die organisatorischen und rechtlichen Vorgaben für die Briefwahl im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dessau-Roßlau eingehalten werden. Die einzelnen Verfahrensschritte sind darauf ausgerichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren und eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und sichere Durchführung der Briefwahl zu gewährleisten.
Der aktuell in den Medien thematisierte konkrete Vorgang ist Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Stadt nimmt hierzu keine inhaltliche Stellung. Dies gilt insbesondere für einzelne Sachverhaltsaspekte, mögliche Ermittlungsmaßnahmen sowie deren Ergebnisse.
Eine abschließende Bewertung des konkreten Vorgangs ist damit den zuständigen Ermittlungs- und Justizbehörden vorbehalten. Aus einem laufenden Ermittlungsverfahren kann zugleich keine pauschale Schlussfolgerung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Briefwahl insgesamt gezogen werden.
Die Stadt Dessau-Roßlau wird die Durchführung der Wahl weiterhin strikt nach den gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Das Wahlamt steht für Fragen zum allgemeinen Ablauf der Briefwahl und zu den geltenden Verfahrensregeln zur Verfügung. Zu dem Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
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