Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat Oberbürgermeister Dr. Robert Reck unverzüglich gehandelt. Er forderte umgehend einen Sachverhaltsbericht aus dem Jugendamt an und veranlasste eine umfassende interne Untersuchung der Vorgänge. Darüber hinaus wurden zeitnah organisatorische und personelle Maßnahmen verfügt. Diese dienen dazu, die Handlungsfähigkeit des Jugendamtes sicherzustellen und die laufende Aufarbeitung bestmöglich zu unterstützen.
Ziel ist eine lückenlose und transparente Aufklärung des Sachverhalts. Die Ergebnisse der internen Untersuchung werden die Grundlage für weitere notwendige organisatorische sowie personalrechtliche Konsequenzen bilden. Unabhängig vom Ergebnis der laufenden Untersuchungen werden die bestehenden Verfahrensabläufe und Kontrollmechanismen im Bereich des Kinderschutzes überprüft, um gegebenenfalls weiteren Verbesserungsbedarf zu identifizieren.
Oberbürgermeister Dr. Robert Reck erklärt: „Der tragische Tod des Mädchens erfüllt mich mit tiefer Trauer und großem Bedauern. Mein aufrichtiges Mitgefühl gilt den Angehörigen. Eine solche Tragödie bewegt uns alle zutiefst. Ich werde die Vorgänge in den zuständigen Bereichen umfassend, sorgfältig und transparent aufarbeiten. Dabei geht es nicht nur darum, mögliche Versäumnisse zu erkennen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, sondern auch, Schlussfolgerungen für die Zukunft. Das Wohl und der Schutz von Kindern haben jederzeit oberste Priorität. Wir sind es diesem Kind und allen Kindern schuldig, alles dafür zu tun, Sicherheit und Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen nach allen Kräften zu gewährleisten.“
Die genauen Umstände des Falles werden derzeit aufgearbeitet. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden sowie die interne Untersuchung der Stadt laufen. Das Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau steht hierzu in Kontakt mit den Ermittlungsbehörden und unterstützt die Aufklärung des Sachverhalts. Die Stadt Dessau-Roßlau arbeitet darüber hinaus mit den zuständigen Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden zusammen und wird alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Die laufende Aufarbeitung dient der umfassenden und objektiven Klärung des Sachverhalts. Dabei geht es nicht um eine öffentliche Vorverurteilung einzelner Personen, sondern um die sorgfältige Untersuchung der Abläufe, möglicher Versäumnisse sowie die Ableitung notwendiger Konsequenzen und Verbesserungen für die Zukunft. Die Stadt wird den Untersuchungen nicht vorgreifen und die Ergebnisse der laufenden Verfahren abwarten. Aufgrund dieser Verfahren sowie aus Gründen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsschutzes können derzeit keine weiteren Angaben zu Einzelheiten des Falles gemacht werden. Die Stadt bittet um Verständnis, dass eine detaillierte Berichterstattung erst nach Abschluss der Untersuchungen und im rechtlich zulässigen Rahmen möglich sein wird.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Aufgabe der Stadtverwaltung und insbesondere des Jugendamtes. Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen werden mit höchster Priorität behandelt. Alle Leistungserbringer nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Dessau-Roßlau verfügen über eine Vereinbarung zum Kinderschutz mit dem Jugendamt. Bestandteil dieser Vereinbarung ist ein standardisiertes Formblatt zur Meldung von Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung. Dieses kann digital ausgefüllt und per E-Mail, Fax oder postalisch an das Jugendamt übermittelt werden.
Darüber hinaus informiert die Stadt auf ihrer Internetseite umfassend über Hilfs- und Unterstützungsangebote im Bereich Kinderschutz. Dort finden Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie wichtige Kontaktmöglichkeiten. Das Jugendamt ist für entsprechende Meldungen und Notfälle rund um die Uhr erreichbar.
Die Stadt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, bei Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung die zuständigen Stellen zu informieren. Frühzeitige Hinweise können dazu beitragen, Kinder wirksam zu schützen.
Die Stadt Dessau-Roßlau wird die Aufarbeitung der Vorgänge mit der gebotenen Sorgfalt fortführen. Über weitere Erkenntnisse wird die Stadt informieren, sobald dies unter Berücksichtigung der laufenden Verfahren sowie datenschutzrechtlicher Vorgaben möglich ist.
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