Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 findet im Jahr 2023 statt.
Die Stadt Dessau-Roßlau sucht dringend Frauen und Männer, die am Amtsgericht Dessau-Roßlau und Landgericht Dessau-Roßlau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Frist zur Meldung als Jugendschöffe wurde aufgrund der geringen Zahl an Bewerbern für das Amt des Jugendschöffeninnen und der Jugendschöffen, verlängert.
Gesucht werden 52 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Der Jugendhilfeausschuss hat jedoch mindestens doppelt so viele Kandidaten in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Demnach hat die Vorschlagsliste mindestens 104 Kandidaten zu umfassen. Aktuell liegen jedoch nur 58 Bewerbungen vor.
Als ehrenamtliche Richter nehmen sie neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an Strafverhandlungen gegen Jugendliche am Amtsgericht Dessau-Roßlau sowie am Landgericht Dessau-Roßlau teil.
Interessenten bewerben sich für das Amt eines Jugendschöffen mit diesem Formular bis zum 15.07.2023 auf dem Postweg
Stadt Dessau-Roßlau
Rechtsamt
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
oder per E-Mail: rechtsamt@dessau-rosslau.de
Auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de können sich interessierte Bürger über alle relevanten Fragen und Hinweise zur Schöffenwahl informieren. Darüber hinaus können Erfahrungsberichte eingesehen werden.
Hier können Sie – vorerst noch in einzelnen Bereichen – Ihren Wunschtermin von zu Hause oder von unterwegs online vereinbaren.