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Projektförderung im Bereich Kultur, Traditions- und Heimatpflege

Anträge für Förderungen aus der Kulturförderrichtlinie können noch bis 31. März gestellt werden.

Die Förderung auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie der Stadt Dessau-Roßlau zielt darauf ab, in den Ortschaften und Stadtbezirken der Stadt Dessau-Roßlau die Kultur, die Traditions- und Heimatpflege aber auch das soziale Miteinander zu erhalten und zu fördern.

Anträge, die am 31.03.2026 (Stichtag/Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in die Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen.

Antragsformulare können unter der E-Mail: or-sbb@dessau-rosslau.de angefordert oder unter verwaltung.dessau-rosslau.de/stadt-buerger/verwaltung-und-politik/ortschafts-und-stadtbezirksbeiraete.html heruntergeladen werden. Gefördert werden in der Ortschaft oder dem Stadtbezirk ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte Glaubens-und Religionsgemeinschaften Auswärtige Antragsteller sind antragsberechtigt und zuwendungsfähig, soweit sich ihr Vor-haben auf das Gebiet der Ortschaft bzw. den Stadtbezirk bezieht. Grundsätzlich sind alle mit dem Projekt in direktem Zusammenhang stehenden Kosten förderungswürdig. Ausgenommen sind allerdings Speisen und Getränke sowie Büroausstattungen. Verwiesen wird hierzu auf die Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Dessau-Roßlau. Ob letztendlich eine Förderung erfolgt, entscheidet der Ortschaftsrat bzw. der Stadtbezirksbeirat. Der Antrag ist hierzu zu o.g. Termin einzureichen bei: Stadt Dessau-Roßlau Referat des Oberbürgermeisters Sachgebiet Ortschafts- und Stadtbezirksangelegenheiten Markt 5 06862 Dessau-Roßlau

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

info@dessau-rosslau.de
www.dessau-rosslau.de

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