A+ A-

Detailseite

Startseite / Stadt & Bürger

Pflichtumtausch der Führerscheine

Ablauf der dritten Umtauschfrist steht bevor

Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Dessau-Roßlau erinnert an den Ablauf der dritten Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024 für die Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1965 und 1970 geboren und Inhaber der Papierführerscheine sind (graue Führerscheine, DDR-Führerscheine und die bundesdeutschen Führerscheine), die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die vierte Umtauschfrist für Inhaber der Führerscheine, die im Jahr 1971 oder später geboren sind, am 19. Januar 2025 abläuft.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

info@dessau-rosslau.de
www.dessau-rosslau.de

Verwaltungsstandorte und Sprechzeiten