Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Dessau-Roßlau erinnert an den Ablauf der dritten Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024 für die Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1965 und 1970 geboren und Inhaber der Papierführerscheine sind (graue Führerscheine, DDR-Führerscheine und die bundesdeutschen Führerscheine), die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die vierte Umtauschfrist für Inhaber der Führerscheine, die im Jahr 1971 oder später geboren sind, am 19. Januar 2025 abläuft.
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