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Landesentwicklungsplan wird neu aufgestellt

Sachsen-Anhalt ruft die Öffentlichkeit zur Beteiligung auf.

Die Landesregierung hat am 2. September 2025 den 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Öffentlichkeitbeteiligung freigegeben.

"Der Landesentwicklungsplan dient als strategischer Rahmen für die räumliche Entwicklung des Landes und entfaltet gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) eine Bindungswirkung gegenüber Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden) und gegenüber Personen des Privatrechts bei der Durchführung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen als auch in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Er definiert Leitlinien, setzt Entwicklungsziele und zeigt Maßnahmen auf, um eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Sachsen-Anhalts zu fördern. Damit bildet er die Grundlage für kommunale Planungen und Investitionen sowie für eine zukunftsfähige Gestaltung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im Land." (Aus dem Entwurf des Landesentwicklungsplans)

Im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 wird Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Stellen die Gelegenheit zur Beteiligung und Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf steht im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme und Download zur Verfügung.

Zum Beteiligungsportal des Landes >>>

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