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Haushalt tritt Ende Mai in Kraft

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 den Beitritt zur Haushaltsverfügung des Landesverwaltungsamtes beschlossen. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, den Haushalt 2026 wirksam werden zu lassen. Mit dem Beitrittsbeschluss kann die Haushaltssatzung 2026 nun mit der Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt Nr. 6/2026 (29.05.2026) in Kraft treten. Zugleich wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2026 durch den Oberbürgermeister in Kraft gesetzt.

Investitionen auf genehmigtem Niveau

Durch die Auflagen des Landesverwaltungsamtes wird das geplante Investitionsvolumen reduziert. Dies gelingt sowohl durch die Reduzierung von Kreditaufnahmen und sogenannten Verpflichtungsermächtigungen als auch durch die Priorisierung bzw. zeitliche Verschiebung einzelner Maßnahmen. So kann die Stadt Investitionen in Höhe von rund 69 Millionen Euro umsetzen.

Schwerpunkte bleiben dabei: Investitionen in die kommunale Infrastruktur, Maßnahmen im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie zentrale Straßenbauprojekte, darunter die Erneuerung der Mühlenstraße in Mosigkau, die künftig über das Sondervermögen finanziert wird.

Maßnahmen aus dem Sondervermögen mit Beitrittsbeschluss konkretisiert

Das Sondervermögen von 65,5 Millionen Euro finanziert parallel zum regulären Haushalt strategische Großprojekte: Schulneubauten, eine neue Kita mit Jugendfreizeitbereich, die Modernisierung des Tierparks und Straßensanierungen. Bis 2029 sind hier 29,3 Millionen Euro gebunden. Weitere 14,8 Millionen Euro sollen vorrangig für Feuerwehrgerätehäuser und Straßeninfrastruktur verwendet werden.

Zu den aktuellen, vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen gehören: Ersatzneubau Regenbogenschule, KITA „Mildenseer Spielbude“, Investitionen in den Tierpark (u.a. Neubau Haupteingang, Bau Dromedarstall, Beleuchtung Parkanlage) sowie Westseite des Gehweges Elballee.

Haushaltssperre als Instrument für stabile Finanzen

Im Zuge der Haushaltsgenehmigung wurde die Stadt verpflichtet, eine haushaltswirtschaftliche Sperre umzusetzen. Ziel ist es, den laufenden Haushalt um mindestens 3,2 Millionen Euro zu verbessern. Die nun beschlossene Ausgestaltung sieht eine grundsätzliche Freigabe von 60 Prozent der Haushaltsmittel vor.

Ausnahmen

  • Straßen- und Gebäudeunterhaltung,
  • rechtlich gebundene und unabweisbare Aufgaben,
  • fremdfinanzierte Projekte mit einer Förderung von mind. 65%,
  • Leistungen der Eigenbetriebes Stadtpflege,
  • Aufwendungen des Eigenbetriebs DeKiTa und der freien Träger im Rahmen des KiFöG,
  • Zuschüsse an die Stadtmarketinggesellschaft,
  • Förderung der gemeinnützigen Vereine sowie
  • Budgets der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte einschließlich von ihnen gewährter Vereinsförderung.

Klarer Auftrag für die kommenden Jahre

Das Landesverwaltungsamt hat deutlich gemacht, dass die Stadt Dessau-Roßlau ihre Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung weiter verstärken muss. Der nun gefasste Beschluss ist daher auch ein Signal für die kommenden Jahre.

André Ulbrich, Beigeordneter für Finanzen, Digitalisierung und moderne Verwaltung der Stadt Dessau-Roßlau:

„Wir sichern mit diesem Schritt die kurzfristige Handlungsfähigkeit. Gleichzeitig ist klar: Die strukturellen Herausforderungen bleiben bestehen. Deshalb werden wir den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen. Dessau hat im Jahr 1925 gezeigt, dass man auch unter schwierigen Bedingungen gestalten kann – mit Klarheit, Priorität und Mut zur Entscheidung. Genau diese Haltung brauchen wir auch heute in der Finanzpolitik.“

Die aktuellen Vorlagen zum Beitrittsbeschluss und der Haushaltssperre 2026 sind im Bürgerinfoportal der Stadt Dessau-Roßlau veröffentlicht.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

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0340 204-2691119

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