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Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen zur Abgangsmeldung verpflichtet

Neue Vorschriften hinsichtlich der Meldetatbestände

Seit September 1999 werden alle Rinderbewegungen (Geburt, Verkauf, Schlachtung etc.) erfasst. Seit Mai 2005 müssen Schweinehalter den Tierbestand zum 01. Januar eines jeden Jahres und die Übernahme von Tieren aus anderen Beständen melden. Gleiches gilt für Schaf- und Ziegenhalter seit dem Jahr 2008.

Seit 1. August 2023 sind Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter zudem zu einer Abgangsmeldung verpflichtet. Nähere Informationen finden Sie auf:

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

info@dessau-rosslau.de
www.dessau-rosslau.de

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