Die Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigten den Verdacht einer Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV, Geflügelpest) des Subtyps H5N1 bei Kranichen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auch zahlreiche Nutzgeflügelbestände sind in den letzten Wochen betroffen.
Auf dem Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau wurde am 21.10.2025 ein verendeter Kranich aufgefunden und zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal eingesendet. Das Landeslabor stellte inzwischen den Virus H5 fest, nun erfolgt die weitere Abklärung durch das FLI.
Geflügelhalter werden daher aufgefordert, Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Bestände vor der Einschleppung der Geflügelpest einzuhalten. Geflügel soll vor indirektem und direktem Kontakt mit infizierten Wildvögeln geschützt werden. Insbesondere ist der Zugang von Wildvögeln zu Futter und Wasser zu unterbinden, indem dieses nur im Stall angeboten wird. Getränkt werden soll es mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser). Es soll eine strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung erfolgen, wenn man den Stall betritt. Schuhe sollten im Stall verbleiben, damit diese außerhalb nicht mit Kot oder Material von infizierten Vögeln verunreinigt werden. Es ist erforderlich sich vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls die Hände zu waschen und zu desinfizieren, auch die Schuhe. Einstreu und andere Gegenstände, die mit Geflügel in Verbindung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Betriebsfremde Personen und Haustiere sind von den Ställen fernzuhalten. Entdeckt man Tierverluste oder Krankheitsanzeichen, soll man unverzüglich den Tierarzt zur Abklärung der Krankheitsursache benachrichtigen. Über sämtliche Tierbewegungen (Zu- und Abgänge, Verendungen, Schlachtungen) sind Aufzeichnungen in Form eines Bestandsregisters zu führen und auf Verlangen der Veterinärbehörde vorzulegen.
Von einer Aufstallpflicht wird derzeit abgesehen, kann aber im Zuge der weiteren Entwicklung nicht ausgeschlossen werden. Die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung schützt das Geflügel vor möglichen Viruseinträgen von oben.
Geflügelhalter in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau wenden sich mit Anfragen bitte an folgende Adresse: Stadt Dessau-Roßlau, Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Telefon: 0340/204-1135, E-mail: amtstierarzt@dessau-rosslau.de.
Ferner teilt der Tierpark Dessau mit, dass derzeit keine Fundvögel aufgenommen werden.
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