Die Erlegungsprämie beträgt 65 Euro pro erlegtes Schwarzwild und wurde vom Landtag bis zum 31.12.2022 verlängert.
Für die Beantragung ist ein entsprechendes Formular notwendig, welches auf der Internetseite Jagdhoheit (sachsen-anhalt.de) verfügbar ist. Anträge auf Auszahlung der Erlegungsprämie können zweimal im Jagdjahr eingereicht werden. Sie umfassen die Zeiträume: 1. April bis 30. September bzw. 1. Oktober bis 31. März.
Die Anträge sind mit den erforderlichen Nachweisen bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, August-Bebel-Platz 16, 06842 Dessau-Roßlau, jeweils zum 15. April bzw. 15. Oktober (Posteingang) einzureichen.
Für jeden Zeitraum soll jeweils nur ein Antrag mit allen gesammelten Wildursprungsscheinen eingereicht werden. Weiterhin weist die Untere Jagdbehörde darauf hin, dass bei jeder Beantragung immer alle geforderten Anlagen beizufügen sind: eine Kopie des Jagdscheins (mit Eintrag des Jagdbezirks), die Streckenliste und alle zugehörigen Wildursprungsscheine.
Die Hotline des Gesundheitsamtes 0340 204-2222 ist Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr besetzt.
Fragen zum Thema Impfen können auch an die städtische Rufnummer 0340 204-2893 gerichtet werden.
Die Stadtverwaltung Dessau-Roßlau ist für den Besucherverkehr geschlossen. Zur Regelung ihrer Angelegenheiten sind für den Bürger vorab eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Ein Termin in der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde ist über die Online-Terminvergabe möglich. Besuche ohne Termin sind ebenfalls möglich. Mit Wartezeiten ist zu rechnen.
Der Zutritt zu allen Gebäuden der Stadtverwaltung unterliegen der 3G-Regelung. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Erreichbarkeit der Bürgerbeauftragten:
Erreichbarkeit Bürgeramt:
Erreichbarkeit Sozialamt
Erreichbarkeit Jugendamt:
Erreichbarkeit Dekita:
Der Eigenbetrieb Dekita ist für seine Eltern unter der Rufnummer 0340 204-2015 erreichbar. Aktuelle Informationen zur Situation finden Sie auf www.dekita.de
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0800 / 111 0 111 und
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