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Die Stadt Dessau-Roßlau ordnet Tempo 30 in der Ziebigker Straße an

Die Stadt Dessau-Roßlau hat in der Ziebigker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Grundlage dieser Entscheidung ist die aktuelle Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die den Kommunen erweiterte Handlungsspielräume zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Bevölkerung einräumt.

Mit der neuen Regelung verfolgt die Stadt das Ziel, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer deutlich zu erhöhen. Insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie Kinder, Schüler und ältere Menschen profitieren von einer reduzierten Geschwindigkeit.

Darüber hinaus trägt die Geschwindigkeitsreduzierung zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld bei. Weniger Lärm, mehr Übersichtlichkeit im Straßenraum und eine insgesamt ruhigere Verkehrssituation stärken das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.

"Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung eröffnet uns neue Möglichkeiten, gezielt auf örtliche Gegebenheiten zu reagieren und die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Wir haben diese Spielräume konsequent genutzt“, so Pressesprecher Ralf Schüler.

Die Anordnung erfolgt auf Grundlage der jüngsten Anpassungen der Straßenverkehrs-Ordnung, die es Kommunen erleichtern, Tempo-30-Zonen dort einzurichten, wo Belange der Sicherheit, des Lärmschutzes oder des Umwelt- und Klimaschutzes dies erforderlich machen.

Die Stadt Dessau-Roßlau bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung und um die Einhaltung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Verwaltung wird die Auswirkungen der Maßnahme beobachten und bei Bedarf weitere Optimierungen prüfen.

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

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www.dessau-rosslau.de

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