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Bewerbung zur Neuwahl des Jugendhilfeausschusses der Stadt Dessau

Neuwahl des Jugendhilfeausschusses am 11. September 2024 erforderlich

Die Stadt Dessau-Roßlau ist daran interessiert, so viele wie mögliche Vorschläge durch anerkannte (§ 75 SGB VIII) Träger der freien Jugendhilfe zu erhalten.

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit:

  • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • der Jugendhilfeplanung und
  • der Förderung der freien Jugendhilfe. (§ 71 (3) SGB VIII)

Gemäß § 71 (1) Nr. 2 SGB VIII i. V mit der Satzung des Jugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss neben 9 Vertretern aus den Fraktionen folgende weitere stimmberechtigte Mitglieder an:

„ … mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungs-körperschaft gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind dabei angemessen zu berücksichtigen.“

Dementsprechend werden 6 stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der im Bereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wirkenden und anerkannten Träger der Jugendhilfe gewählt.

Ein Drittel dieser 6 Sitze (2) soll gemäß § 5 (1) Nr. 2 S. 2 der Satzung des Jugendamtes an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII tätig sind, vergeben werden.

Vorschlagsberechtigt sind die im Bereich der Stadt Dessau-Roßlau tätigen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere Jugendverbände sowie Wohlfahrtsverbände und die ihnen angeschlossenen Organisationen. Die Wählbarkeit der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter richtet sich nach der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt.

Wir möchten Sie daher bis spätestens 30. Juni 2024 um Ihre Vorschläge für das notwendige Auswahlverfahren bitten.

Bitte fordern Sie die entsprechenden formellen Bewerbungsunterlagen im Jugendamt per E-Mail unter jugendamt@dessau-rosslau.de ab.

Benutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich die erhaltenen Formulare und richten Ihren Antrag bitte direkt an:

    Stadt Dessau-Roßlau
    Jugendamt / Jugendhilfeplanung
    Zerbster Straße 4
    06844 Dessau-Roßlau

Kontakt

Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Zentrale
0340 204-0
0340 204-2691119

info@dessau-rosslau.de
www.dessau-rosslau.de

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